Bebauungsplan Stadt Lohmar Öffentliche Auslegung

14. Änderung des Bebauungsplans Nr: 31 im Bereich der „Schlechecker Straße“ in Lohmar-Durbusch'

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 16.03.2026 bis 17.04.2026
  • Stellungnahmen 2 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 15.01.2026 den Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13a BauGB für den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 31, 14. Änderung im Bereich der „Schlehecker Str.“ in Lohmar - Durbusch gefasst.

Das Planverfahren der 14. Änderung des Bebauungsplans Nr.: 31 im Bereich der „Schlehecker Straße“ in Lohmar – Durbusch wird gemäß § 13a BauGB als „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ ohne Durchführung einer Umweltprüfung erstellt.

Das Plangebiet liegt südwestlich der Ortslage von „Lohmar - Durbusch“ östlich der „Schlehecker Straße“. Das ca. 3.385 m² große Plangebiet ist entlang der „Schlehecker Straße“ bereits mit maximal zweigeschossigen Gebäuden mit zur Straße hin ausgerichteten Stellplätzen bebaut. Die Freiflächen der Wohnbaugrundstücke sind gärtnerisch und als Stellplatzflächen genutzt. Der Planbereich wird durch eine ein- bis zweigeschossige Wohnbebauung im Umfeld geprägt. Entlang der westlichen Seite der „Schlehecker Straße befindet sich ein ca. 25 m tiefer Gehölzstreifen. Ansonsten ist das Plangebiet von Wohnbebauung mit Freiflächen umgeben.

Der räumliche Geltungsbereich des 14. Änderung des Bebauungsplans Nr: 31 umfasst die Grundstücke Gemarkung Honrath, Flur 20, Flurstück 42, 267, 550, 551 und 556 und besitzt eine Größe von 3,4 ha.

Ziel der 14. Änderung des Bebauungsplans Nr: 31 im Bereich der „Schlehecker Straße“ in Lohmar – Durbusch ist es die rückwärtigen Grundstücksbereiche einer Bebauung zuzuführen. Die geplanten Wohngebäude sollen in den Gärten der Schlehecker Straße 19, 21 und 23 errichtet werden.

Kontakt

Frau Claudia Peter
Telefon: 02246 15-343
E-Mail: Planung@Lohmar.de

Herr Patrick Böning
Telefon: 02246 15-335
E-Mail: Planung@Lohmar.de

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