Bebauungsplan Stadt Lohmar Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 76.2 „Sülzaue“

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 05.05.2026 bis 07.06.2026
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Planzeichnung

Der Stadtentwicklungsausschuss des Rates der Stadt Lohmar hat in seiner Sitzung am 21.04.2026 den Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 76.2 „Sülzaue“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB gefasst.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von ca. 0,84 ha im Westen des Stadtgebietes von Lohmar, unmittelbar an der Grenze zur Stadt Rösrath.

Das Plangebiet wird begrenzt:

  • im Norden durch die Stadtgrenze zu Rösrath,
  • im Osten durch die Sülztalstraße (L 288),
  • im Süden durch die Flächen des Krewelshofes,
  • im Westen durch landwirtschaftlich genutzte Flächen und den Landschaftsraum der Sülzaue.

Die genaue Abgrenzung ist dem Übersichtsplan zu entnehmen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 76.2 „Sülzaue“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Sicherung und behutsamen Weiterentwicklung des bestehenden Bauernguts Sülzaue geschaffen werden. Ziel ist es, einen Standort für regionale Manufakturwerkstätten, Direktvermarktung sowie ergänzende gastronomische und handwerkliche Nutzungen planungsrechtlich zu ordnen und langfristig zu sichern. Durch die angestrebten Nutzungen sollen Mehrwerte in den regionalen wirtschaftlichen Wert-schöpfungsketten sowie für den Tourismus und die Freizeitaktivitäten in der Region und speziell in Lohmar entstehen. Das geplante Nutzungs- und Bebauungskonzept sieht eine enge Verknüpfung mit dem Naturraum der Sülz und des Gammersbaches vor. Die Planung im Einklang mit dem vorhandenen Landschaftsraum und insbesondere dem Überschwemmungs-gebiet der Sülz soll dabei eine zentrale Funktion erhalten.

Der Bebauungsplan wird im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB mit der 37. Änderung des Flächennutzungsplans aufgestellt. Die bisherige Darstellung des Flächennutzungsplans (Fläche für die Landwirtschaft) soll im Rahmen der 37. Flächennutzungsplanänderung durch die Darstellung ein Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Regionale Manufakturwerkstätten und Verkauf“ ersetzt werden.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 76.2 „Sülzaue“ besteht aus der Planzeichnung, der Begründung (Teil A) und dem Umweltbericht mit integriertem landschaftspflegerischem Fachbeitrag (Teil B). Zudem wurde die Artenschutzrechtliche Prüfung 1 und Prüfung 2, eine ergänzende Stellungnahme zur Artenschutzprüfung Stufe II, die Verkehrsuntersuchung, die Stellungnahme zur Betroffenheit des Natura-2000-Gebietes, das Hydrogeologisches Gutachten sowie die Verträglichkeitsuntersuchung zu den Einzelhandelsnutzungen erarbeitet. Die aufgeführten Unterlagen sind

vom 5. Mai 2026 bis einschließlich 7. Juni 2026

auf der Homepage der Stadt Lohmar unter Lohmar.de/Bauleitplanung veröffentlicht.

Sie liegen zusätzlich im genannten Zeitraum zur Einsicht bei der Stadt Lohmar im Bauaufsichts- und Planungsamt, 2. Obergeschoss, Hauptstraße 27 - 29, 53797 Lohmar während der Dienststunden 

Montags                                 von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr,

Dienstags bis Donnerstags    von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr,

Freitags                                  von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

öffentlich aus.

Ferner können diese Bekanntmachung sowie die veröffentlichen Unterlagen über das Beteiligungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen unter

Beteiligung.nrw.de/portal/lohmar/beteiligung/themen

abgerufen werden.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Die Abgabe einer Stellungnahme soll elektronisch an das Bauaufsichts- und Planungsamt der Stadt Lohmar (Planung@Lohmar.de) oder über die Internetseite des Beteiligungsportals NRW (Beteiligung.nrw.de/portal/lohmar/beteiligung/themen) erfolgen. Alternativ können Stellungnahmen auch schriftlich per Post (Anschrift: Hauptstraße 27-29, 53797 Lohmar), oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
 

Hinweise:

Es wird gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Nach Ablauf der Auslegungsfrist entscheidet der Rat der Stadt Lohmar in öffentlicher Sitzung über die eingegangenen Stellungnahmen. Das Ergebnis wird mit Angabe der Entscheidungsgründe mitgeteilt.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
 

Folgende nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen vor und werden mit dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 76.2 „Sülzaue“ öffentlich ausgelegt.

Eingegangen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB

  • Tiefbauamt Lohmar 30.09.2024
  • RSK Brandschutzdienststelle 30.09.2024
  • Rhein-Sieg-Netz GmbH 01.10.2024
  • Westnetz GmbH 07.10.2024
  • Vodafone GmbH 09.10.2024
  • Deutsche Telekom Technik GmbH 10.10.2024
  • Aggerverband 11.10.2024
  • D53 Bezirksregierung Köln 11.10.2024
  • DFS Deutsche Flugsicherung GmbH 17.10.2024
  • Bezirksregierung Arnsberg Abteilung Bergbau und Energie in NRW 17.10.2024
  • Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft 22.10.2024
  • Rheinische NETZGesellschaft mbH 24.10.2024
  • Rheinisch-Bergischer Kreis 25.10.2024
  • Einzelhandelsverband Bonn Rhein-Sieg Euskirchen e.V. 28.10.2024
  • Landesbetrieb Straßenbau NRW 25.10.2024
  • Stadt Rösrath 28.10.2024
  • RSK Referat Wirtschaftsförderung und Strategische Kreisentwicklung 29.10.2024
  • Landwirtschaftskammer NRW 29.10.2024
  • Bezirksregierung Düsseldorf D26 Luftverkehr 29.10.2024
     

Folgende Arten umweltbezogene Informationen im Sinne des § 3 Abs. 2 BauGB sind verfügbar:

Informationen zum Schutzgut Mensch, Gesundheit und Bevölkerung

  • Aussagen zu Verkehrsbelastungen und Verkehrssicherheit
    (Verkehrsuntersuchung, Bernard Gruppe, Dezember 2025)
  • Aussagen zu verkehrs‑ und nutzungsbedingten Immissionen
  • Hinweise zur Erdbebenzone (Zone 0)
  • Hinweise zum Umgang mit Kampfmitteln

Informationen zum Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

  • Artenschutzprüfung Stufe I und II (UWEDO, Dezember 2023)
  • Bewertung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände (§ 44 BNatSchG)
  • Prüfung der Betroffenheit von FFH‑ und Vogelschutzgebieten (Wahner Heide)
  • Erfassung und Bewertung von Brut‑ und Quartierstrukturen (Vögel, Fledermäuse) 
  • Bewertung von Biotopen und Lebensräumen

Informationen zu den Schutzgütern Fläche, Boden und Wasser

  • Flächeninanspruchnahme landwirtschaftlicher Böden
  • Aussagen zu Boden und Geologie
  • Umweltbericht mit Eingriffs‑/Ausgleichsbilanz
  • Hydrogeologisches Gutachten (November 2025)
  • Aussagen zu Überschwemmungsgebieten (HQ100), Hochwasserrisikogebieten (HQextrem) und Starkregen
  • Darstellung und Berücksichtigung des Gewässerrandstreifens gemäß § 38 WHG
  • Aussagen zu Grund- und Oberflächenwasser
  • Lage des festgesetzten Überschwemmungsgebietes

Informationen zu den Schutzgütern Klima und Luft

  • Aussagen zur Klimaanpassung, insbesondere zu Starkregenereignissen
  • Festsetzungen zur Dachbegrünung und zur Begrenzung der Versiegelung

Informationen zu dem Schutzgut Landschaft und Landschaftsbild

  • Lage im Landschaftsschutzgebiet gemäß Landschaftsplan Nr. 10
  • Landschaftspflegerischer Fachbeitrag
  • Aussagen zur Einbindung in den Landschaftsraum der Sülzaue

Informationen zu den Schutzgütern Kultur- und sonstige Sachgüter

  • Hinweise zu Bau- und Bodendenkmälern
  • Aussagen zur vorhandenen technischen Infrastruktur
  • Aussagen zur Anfälligkeit der zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen

Kontakt

Bauaufsichts- und Planungsamt der Stadt Lohmar

Herr Patrick Böning

02246 / 15 335

Datenschutzerklärung

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Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB i.V.m. Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und § 3 Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Weitere Informationen zum Datenschutz nach Art. 13 und 14 DSGVO und zu Ihren Rechten können Sie auf der Homepage der Stadt Lohmar unter https://www.lohmar.de/buergerservice-aktuelles-verwaltung-und-rat/datenschutz/ einsehen

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