Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Lohmar Öffentliche Auslegung

Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der Stadt Lohmar

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 05.05.2026 bis 07.06.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der Stadt Lohmar
hier: Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden gem. in Anlehnung an
§ 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB in der derzeit geltenden Fassung.

Der Stadtentwicklungsausschuss des Rates der Stadt Lohmar hat in seiner Sitzung am 21.04.2026 beschlossen:

  • „Der Entwurf zur Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der Stadt Lohmar, Stand April 2026, wird gebilligt.“
     
  • „Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage dieses Entwurfs die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.“

Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept ist ein informelles städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB). Es dient als Grundlage für die zukünftige Steuerung der Einzelhandelsentwicklung und ist bei planungsrechtlichen Entscheidungen der Stadt Lohmar zu berücksichtigen.

Der Entwurf der Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der Stadt Lohmar wird

vom 5. Mai 2026 bis einschließlich 7. Juni 2026

auf der Homepage der Stadt Lohmar unter Lohmar.de/Bauleitplanung veröffentlicht.

Die Unterlagen liegen zusätzlich im genannten Zeitraum zur Einsicht bei der Stadt Lohmar im Bauaufsichts- und Planungsamt, 2. Obergeschoss, Hauptstraße 27 - 29, 53797 Lohmar während der Dienststunden 

Montags                                 von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr,

Dienstags bis Donnerstags    von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr,

Freitags                                  von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

öffentlich aus.

Ferner können diese Bekanntmachung sowie die veröffentlichen Unterlagen über das Beteiligungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen unter

Beteiligung.nrw.de/portal/lohmar/beteiligung/themen

abgerufen werden.

Stellungnahmen zum Entwurf der Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes können während des Veröffentlichungszeitraums abgegeben werden. Die Abgabe einer Stellungnahme soll elektronisch an das Bauaufsichts- und Planungsamt der Stadt Lohmar (Planung@Lohmar.de) oder über die Internetseite des Beteiligungsportals NRW (Beteiligung.nrw.de/portal/lohmar/beteiligung/themen) erfolgen. Alternativ können Stellungnahmen auch schriftlich per Post (Anschrift: Hauptstraße 27-29, 53797 Lohmar), oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der abschließenden Beschlussfassung über die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes unberücksichtigt bleiben.

Nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens werden die eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet.

Über den endgültigen Beschluss zur Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes entscheidet der Rat der Stadt Lohmar in öffentlicher Sitzung.

Kontakt

Bauaufsichts- und Planungsamt der Stadt Lohmar

Frau Theresa Steidl
02246 / 15 333

Herr Patrick Böning
02246 / 15 335

Datenschutzerklärung

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Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB i.V.m. Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und § 3 Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Weitere Informationen zum Datenschutz nach Art. 13 und 14 DSGVO und zu Ihren Rechten können Sie auf der Homepage der Stadt Lohmar unter https://www.lohmar.de/buergerservice-aktuelles-verwaltung-und-rat/datenschutz/ einsehen

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