Bebauungsplan Stadt Lohmar Frühzeitige Beteiligung

3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 66.3 "Dornberg" im Bereich der Straße "Am Hollenberg"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 07.07.2026 bis 09.08.2026
  • Stellungnahmen 2 Stellungnahmen
Bild vergrößern
Planzeichnung

Der Stadtentwicklungsausschuss des Rates der Stadt Lohmar hat in seiner Sitzung am 11.06.2026 den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 66.3 „Dornberg“ für den Bereich der Straße „Am Hollenberg“ sowie den Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB gefasst.

Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 66.3 „Dornberg“ für den Bereich der Straße „Am Hollenberg“ mit einer Größe von 1.575 m² befindet sich in Lohmar-Donrath und wird begrenzt im Norden und Osten durch die Straße „Am Hollenberg“ sowie im Süden und Westen durch angrenzende bebaute Wohnbauflächen.

Die genauen Abgrenzungen sind der Planzeichnung zu entnehmen.

Ziel der Planung ist eine maßvolle Nachverdichtung (maximal 6 Wohneinheiten) in Form von Doppel- und Reihenhäusern entsprechend der vorhandenen Bebauungsstruktur im Umfeld der Straße „Am Hollenberg“.

Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt. Der rechtswirksame Flächennutzungsplan stellt für den Bereich bereits Wohnbaufläche dar, sodass eine Anpassung nicht erforderlich ist.

Gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit und damit herzlich zur Beteiligung eingeladen.

Gem. § 3 Abs. 1 BauGB kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke

sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten lassen.

Der Vorentwurf der Planzeichnung, der textlichen Festsetzungen, der Begründung, des ar-tenschutzrechtlichen Fachbetrages sowie das hydrogeologisches Gutachten zur Versickerung von Niederschlagswasser zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 66.3 „Dornberg“ für den Bereich der Straße „Am Hollenberg“ sind

vom 8. Juli bis einschließlich 9. August 2026

auf der Homepage der Stadt Lohmar unter Lohmar.de/Bauleitplanung veröffentlicht.

Sie liegen zusätzlich im genannten Zeitraum zur Einsicht bei der Stadt Lohmar im Bauaufsichts- und Planungsamt, 2. Obergeschoss, Hauptstraße 27 - 29, 53797 Lohmar während der Dienststunden 

Montags                                 von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr,

Dienstags bis Donnerstags    von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr,

Freitags                                  von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

öffentlich aus.

Ferner können diese Bekanntmachung sowie die veröffentlichten Unterlagen über das Beteiligungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen unter

Beteiligung.nrw.de/portal/lohmar/beteiligung/themen

abgerufen werden.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Die Abgabe einer Stellungnahme soll elektronisch an das Bauaufsichts- und Planungsamt der Stadt Lohmar (Planung@Lohmar.de) oder über die Internetseite des Beteiligungsportals NRW (Beteiligung.nrw.de/portal/lohmar/beteiligung/themen) erfolgen. Alternativ können Stellungnahmen auch schriftlich per Post (Anschrift: Hauptstraße 27-29, 53797 Lohmar), oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Hinweise:

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB parallel beteiligt und zur Stellungnahme aufgefordert.

Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen des weiteren Bauleitplanverfahrens die formelle Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt wird.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Nach Ablauf der Veröffentlichungsfrist entscheidet der Rat der Stadt Lohmar in öffentlicher Sitzung über die eingegangenen Stellungnahmen. Das Ergebnis wird mit Angabe der Entscheidungsgründe mitgeteilt.

Kontakt

Bauaufsichts- und Planungsamt der Stadt Lohmar

Herr Patrick Böning

02246 / 15 335

Datenschutzerklärung

Datenschutzerklärung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB i.V.m. Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und § 3 Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Weitere Informationen zum Datenschutz nach Art. 13 und 14 DSGVO und zu Ihren Rechten können Sie auf der Homepage der Stadt Lohmar unter https://www.lohmar.de/buergerservice-aktuelles-verwaltung-und-rat/datenschutz/ einsehen

Gegenstände

Übersicht

Informationen

Übersicht
Zum Seitenanfang