Bebauungsplan Stadt Lohmar Frühzeitige Beteiligung

Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 8 "Solarpark Klasberg" im Bereich Lohmar-Klasberg

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 28.09.2026 bis 29.10.2026
  • Stellungnahmen 2 Stellungnahmen
Bild vergrößern
Planzeichnung

Der Stadtentwicklungsausschuss des Rates der Stadt Lohmar hat in seiner Sitzung am 17.09.2026  den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 8 „Solarpark-Klasberg“ im Bereich Lohmar-Klasberg sowie den Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB gefasst. 

Das Plangebiet umfasst landwirtschaftlich genutzte Flächen auf dem nördlichen Teil des Flurstücks 218, Flur 6, Gemarkung Scheiderhöhe in einer Größe von ca. 5,9 ha. Es wird wie folgt begrenzt: 

  • Im Norden durch den Kellershohner Weg auf dem Flurstück 76, Flur 6, Gemarkung Scheiderhöhe 
  • Im Westen durch die Bebauung des Weilers Klasberg auf den Flurstücken 82 und 224, Flur 6, Gemarkung Scheiderhöhe sowie landwirtschaftlich genutzte Flächen auf dem Flurstück 81, Flur 6, Gemarkung Scheiderhöhe 
  • Im Süden durch mit niedrigen Gehölzen und Gebüsch bestandene Teilflächen des Flurstücks 218, Flur 6, Gemarkung Scheiderhöhe 
  • Im Osten durch landwirtschaftlich genutzte Flächen auf dem Flurstück 79, Flur 6, Gemarkung Scheiderhöhe  

Die genauen Abgrenzungen sind dem Übersichtsplan zu entnehmen. 

Ziel der Bebauungsplanänderung ist es die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Agrar-Photovoltaik-Freiflächenanlage mit vertikal aufgestellten Solarmodulen und den zugehörigen Nebenanlagen (z. B. Wechselrichter, Trafostationen und Übergabestationen) zu schaffen.  

Das Plangebiet ist im Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Lohmar als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Das Planvorhaben ist somit nicht aus dem FNP gemäß § 8 Abs. 2 BauGB entwickelt. Zur Anpassung des vorbereitenden Planungsrechts ist daher ist eine Änderung des FNP erforderlich.  

Die 44. FNP-Änderung wird im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB durchgeführt. 

Gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit und damit herzlich zur Beteiligung eingeladen.  

Gem. § 3 Abs. 1 BauGB kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten lassen. 

Das Städtebauliche Konzept sowie der Erläuterungsbericht und die Umweltplanerische Ersteinschätzung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 8 „Solarpark-Klasberg“ im Bereich Lohmar-Klasberg sind 

vom 28.09.2026 bis einschließlich 29.10.2026 

auf der Homepage der Stadt Lohmar unter Lohmar.de/Bauleitplanung veröffentlicht. 

Sie liegen zusätzlich im genannten Zeitraum zur Einsicht bei der Stadt Lohmar im Bauaufsichts- und Planungsamt, 2. Obergeschoss, Hauptstraße 27 - 29, 53797 Lohmar während der Dienststunden 
 
Montags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr, 
Dienstags bis Donnerstags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, 
Freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr 

öffentlich aus. 

Ferner können diese Bekanntmachung sowie die veröffentlichen Unterlagen über das Beteiligungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen unter  
Beteiligung.nrw.de/portal/lohmar/beteiligung/themen  
abgerufen werden.  

Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Die Abgabe einer Stellungnahme soll elektronisch an das Bauaufsichts- und Planungsamt der Stadt Lohmar  (Planung@Lohmar.de) oder über die Internetseite des Beteiligungsportals NRW (Beteiligung.nrw.de/portal/lohmar/beteiligung/themen) erfolgen. Alternativ können Stellungnahmen auch schriftlich per Post (Anschrift: Hauptstraße 27-29, 53797 Lohmar), oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. 

Hinweise:

Es wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan zu einem späteren Zeitpunkt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausliegt. Dieser Termin wird rechtzeitig im  Aushang der Stadt Lohmar sowie im Internet unter dem Bereich - Bekanntmachungen - bekannt gegeben. 
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Nach Ablauf der Veröffentlichungsfrist entscheidet der Rat der Stadt Lohmar in öffentlicher Sitzung über die eingegangenen Stellungnahmen. Das Ergebnis wird mit Angabe der Entscheidungsgründe mitgeteilt. 

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.  

Bekanntmachungsanordnung

Der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB sowie der Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 1 BauGB, den der Stadtentwicklungsausschuss des Rates der Stadt Lohmar in seiner Sitzung am 17.09.2026 gefasst hat, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. 

Diese Bekanntmachung ist gemäß § 27a VwVfG auf der Internetseite der Stadt Lohmar unter Bekanntmachungen.Lohmar.de veröffentlicht. Die zur Einsicht ausgelegten Unterlagen sind 
gemäß § 27 a VwVfG unter auf der Internetseite der Stadt Lohmar unter Lohmar.de/Bauleitplanung veröffentlicht. Maßgeblich ist der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen. 

Lohmar, 21.09.2026 

gez.  

Matthias Schmitz 
Bürgermeister 

Kontakt

Bauaufsichts- und Planungsamt der Stadt Lohmar

Frau Rebecca Theren

02246 / 15 347

Datenschutzerklärung

Datenschutzerklärung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB i.V.m. Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und § 3 Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Weitere Informationen zum Datenschutz nach Art. 13 und 14 DSGVO und zu Ihren Rechten können Sie auf der Homepage der Stadt Lohmar unter https://www.lohmar.de/buergerservice-aktuelles-verwaltung-und-rat/datenschutz/ einsehen

Gegenstände

Übersicht

Informationen

Übersicht
Zum Seitenanfang