Flächennutzungsplan Stadt Lohmar Aufstellungsbeschluss

44. Änderung des Flächennutzungsplanes "Solarpark-Klasberg" in Lohmar-Klasberg

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 28.09.2026 bis 29.10.2026
  • Stellungnahmen 2 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Stadtentwicklungsausschuss des Rates der Stadt Lohmar hat in seiner Sitzung am 17.09.2026 den Beschluss zur Durchführung der 44. Änderung des Flächennutzungsplanes in Lohmar-Klasberg gem. § 2 Abs. 1 BauGB gefasst. 

Das Plangebiet umfasst landwirtschaftlich genutzte Flächen auf dem nördlichen Teil des Flurstücks 218, Flur 6, Gemarkung Scheiderhöhe in einer Größe von ca. 5,9 ha. Es wird wie folgt begrenzt: 

  • Im Norden durch den Kellershohner Weg auf dem Flurstück 76, Flur 6, Gemarkung Scheiderhöhe 
  • Im Westen durch die Bebauung des Weilers Klasberg auf den Flurstücken 82 und 224, Flur 6, Gemarkung Scheiderhöhe sowie landwirtschaftlich genutzte Flächen auf dem Flurstück 81, Flur 6, Gemarkung Scheiderhöhe 
  • Im Süden durch mit niedrigen Gehölzen und Gebüsch bestandene Teilflächen des Flurstücks 218, Flur 6, Gemarkung Scheiderhöhe 
  • Im Osten durch landwirtschaftlich genutzte Flächen auf dem Flurstück  79, Flur 6, Gemarkung Scheiderhöhe  

Die genauen Grenzen des räumlichen Geltungsbereichs der FNP-Änderung sind in der Plan-Zeichnung dargestellt. 

Mit der 44. Änderung des Flächennutzugsplans (FNP) ist die Anpassung des vorbereitenden Planungsrechts zur Errichtung einer Agrar-Photovoltaik-Freiflächenanlage mit vertikal aufgestellten Solarmodulen und den zugehörigen Nebenanlagen (z. B. Wechselrichter, Trafostationen und Übergabestationen). Das verbindliche Planungsrecht wird über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 8 geschaffen.   

Der Geltungsbereich wird im Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Lohmar zurzeit als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Das Planvorhaben ist somit nicht aus dem FNP gemäß § 8 Abs. 2 BauGB entwickelt, so dass zur Anpassung des vorbereitenden Planungsrechts eine Änderung des FNP erforderlich ist. In dieser Änderung sollen Flächen für die Landwirtschaft überlagert mit Flächen für Photovoltaikanlagen dargestellt werden. 

Mit der Darstellung einer ca. 5,9 ha großen Fläche für PV-Anlagen wird ein Beitrag zur Erzeugung regenerativer Energie und damit zu der von der Bundesregierung beschlossenen Energiewende geleistet. Die Bundesregierung hat beschlossen, als Energiequelle für die Verstromung bis zum Jahr 2030 mindestens 80 % erneuerbare Energien zu nutzen.  

Gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit und damit herzlich zur Beteiligung eingeladen.  

Gem. § 3 Abs. 1 BauGB kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten lassen. 

Der Vorentwurf und der Erläuterungsbericht der 44. Änderung des Flächennutzungsplans in Lohmar-Klasberg sind in der Zeit  

vom 28.09.2026 bis einschließlich 29.10.2026 

auf der Homepage der Stadt Lohmar unter Lohmar.de/Bauleitplanung veröffentlicht. 

Sie liegen zusätzlich im genannten Zeitraum zur Einsicht bei der Stadt Lohmar im Bauaufsichts- und Planungsamt, 2. Obergeschoss, Hauptstraße 27 - 29, 53797 Lohmar während der Dienststunden   
 
Montags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, 
Dienstags bis Donnerstags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, 
Freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr 
 
öffentlich aus. 

Ferner können diese Bekanntmachung sowie die veröffentlichen Unterlagen über das Beteiligungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen unter  
Beteiligung.nrw.de/portal/lohmar/beteiligung/themen  
abgerufen werden.  

Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Die Abgabe einer Stellungnahme soll elektronisch an das Bauaufsichts- und Planungsamt der Stadt Lohmar (Planung@Lohmar.de) oder über die Internetseite des Beteiligungsportals NRW (Beteiligung.nrw.de/portal/lohmar/beteiligung/themen) erfolgen. Alternativ können Stellungnahmen auch schriftlich per Post (Anschrift: Hauptstraße 27-29, 53797 Lohmar), oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. 

Hinweise:  

Es wird darauf hingewiesen, dass der Flächennutzungsplan zu einem späteren Zeitpunkt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausliegt. Dieser Termin wird rechtzeitig im Aushang der Stadt Lohmar sowie im Internet unter dem Bereich - Bekanntmachungen - bekannt gegeben. 
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Nach Ablauf der Veröffentlichungsfrist entscheidet der Rat der Stadt Lohmar in öffentlicher Sitzung über die eingegangenen Stellungnahmen. Das Ergebnis wird mit Angabe der Entscheidungsgründe mitgeteilt. 

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.  

Bekanntmachungsanordnung 
Der vorstehende Beschluss, den der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Lohmar in seiner Sitzung am 17.09.2026 gefasst hat, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. 

Diese Bekanntmachung ist gemäß § 27a VwVfG auf der Internetseite der Stadt Lohmar unter www.Bekanntmachungen.Lohmar.de veröffentlicht. Die zur Einsicht ausgelegten Unterlagen sind gemäß § 27 a VwVfG unter auf der Internetseite der Stadt Lohmar unter www.lohmar.de/Bauleitplanung veröffentlicht. Maßgeblich ist der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen. 

Lohmar, 21.09.2026 

gez.  

Matthias Schmitz 
Bürgermeister 

Kontakt

Bauaufsichts- und Planungsamt der Stadt Lohmar

Frau Rebecca Theren

02246 / 15 347

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Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB i.V.m. Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und § 3 Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Weitere Informationen zum Datenschutz nach Art. 13 und 14 DSGVO und zu Ihren Rechten können Sie auf der Homepage der Stadt Lohmar unter https://www.lohmar.de/buergerservice-aktuelles-verwaltung-und-rat/datenschutz/ einsehen

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