Bebauungsplan Stadt Lübbecke Erneute Beteiligung

Erneute öffentliche Auslegung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4/11/114 "Östlich Rote Mühle"

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 23.06.2025 bis 23.07.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Bereich der Bebauungsplanänderung

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Lübbecke

Erneute öffentliche Auslegung der 2. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 4/11/114 „Östlich Rote Mühle“

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung der Stadt Lübbecke hat in seiner Sitzung am 30.04.2025 folgenden Beschluss gefasst:

  1. Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen sind entsprechend der Verwaltungsvorlage zu behandeln.
  1. Dem geänderten Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4/11/114 „Östlich Rote Mühle“ mit der Begründung wird zugestimmt.
  1. Der vorgenannte Planentwurf mit der Begründung sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wird gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB  i.V.m. § 13 BauGB erneut für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.


Plangebiet

Das Plangebiet liegt nördlich des Kernbereiches der Stadt Lübbecke, westlich der B 239 (Berliner Straße) und nördlich des Kreisberufskollegs. Es umfasst in der Gemarkung Lübbecke

  • in der Flur 4 die Flurstücke 2308, 2309, 2307, 2029,2305, 2030,1880, 1731, 1730
  • in der Flur 5 die Flurstücke 2345, 2352, 1454, 1757, 1353, 2098, 2100, 2101, 2099, 1227, 1356, 1779, 1997, 1357, 1998 und 1613.

Die Lage des Plangebietes und die Abgrenzung des Geltungsbereiches sind aus dem abgedruckten Kartenausschnitt ersichtlich.

Ziel und Zweck der Planung

Durch die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4/11/114 „Östlich Rote Mühle“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Optimierung der betrieblichen Abläufe eines ortsansässigen Unternehmens geschaffen werden.

Da die bisherigen Planungen sich nach der bereits erfolgten öffentlichen Auslegung im Jahr 2021 geändert haben, soll der angepasste Planentwurf erneut öffentlich ausgelegt werden.

Auslegungsfrist und Ort

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit der Begründung sowie den bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen wird gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

23.06.2025 bis einschließlich 23.07.2025

im Internet unter www.beteiligung.nrw.de veröffentlicht.

Zusätzlich liegen die Unterlagen während der Dienststunden bei der Stadt Lübbecke, Bereich Stadtplanung, Kreishausstraße 2-4, im Flur des 1. OG Altbau zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist können zu dem Planentwurf Stellungnahmen vorgebracht werden. Stellungnahmen sowie Anregungen sollen insbesondere elektronisch oder schriftlich vorgebracht werden. Darüber hinaus kann in Ausnahmefällen nach vorheriger Terminvereinbarung eine Stellungnahme auch zur Niederschrift bei der Stadt Lübbecke, Bereich Stadtplanung, Kreishausstraße 2-4, vorgebracht werden.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 i.V.m. § 4 a Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Folgende umweltbezogene Informationen (Stellungnahmen, Fachbeiträge) sind verfügbar und liegen ebenfalls öffentlich aus:

  • Beschreibung und Bewertung möglicher Umweltauswirkungen (Begründung zum Entwurf, Drees & Huesmann, Bielefeld, vom 11.04.2025)
  • Schalltechnischer Bericht zur 1. Änderung des Bebauungsplanes (Ingenieurgesellschaft Zech, Lingen, vom 11.12.2017)
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zur 1. Änderung des Bebauungsplanes (Höke Landschaftsarchitektur Umweltplanung, Bielefeld, vom Februar 2018)
  • Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit sowie von Behörden und Trägern öffentlicher Belange mit Umweltbezug hinsichtlich des Schallschutzes (Abwägung vom 11.04.2025)

Datenschutz:

Stellungnahmen ohne Absenderangaben erhalten keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung der Stellungnahme. Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung (www.luebbecke.de/datenschutz) und den Informationspflichten zu entnehmen.

Ergänzende Hinweise:

Zusätzlich sind Informationen zu Bauleitplanverfahren über das zentrale Internetportal des Landes Nordrhein-Westfalen unter www.bauleitplanung.nrw.de und www.beteiligung.nrw.de zugänglich.

Bekanntmachungsanordnung

Der vorstehende Beschluss über den Entwurf und die erneute öffentliche Auslegung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4/11/114 „Östlich Rote Mühle“ wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Diese Bekanntmachung wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet unter www.luebbecke.de/bekanntmachungen veröffentlicht.

Lübbecke, den 02.06.2025

Frank Haberbosch

Bürgermeister

Kontakt

Martin Pöttker
Stadt Lübbecke
Dezernat 3 / Stadtplanung
Kreishausstr. 2 - 4
32312 Lübbecke

Telefon: 05741 276-206
Telefax: 05741 276-111

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