Kategorie
Standardmeldung
Status
Erledigt
Lärmbelästigung durch laute Musik 04.-05.September bis 1.00 Uhr
In der Nacht Freitag auf Samstag, 04-05. September, gab es wieder einmal eine erhebliche Lärmbelästigung durch Musik und den damit verbundenen hämmernden Bässen durch eine Veranstaltung in Lüdinghausen.
Auch der Stadt Lüdinghausen sollte klar sein, dass es durchaus Menschen gibt, die ihre Nachtruhe benötigen.
Auch die gerne angeführte Behauptung, diese Veranstaltungen gewerblicher, wie auch privater Vereinigungen seien im 'öffentlichen Interesse' rechtfertigt die Genehmigung dieser vermeidbaren Störung bis z. B. 2.00 Uhr am frühen Morgen durch Musiklärm nicht.
Hilfreich wäre es, die Stadt Lüdinghausen informiert vorab umfassend über Termine dieser Lärmbelästigungen.
Dann kann ich als Bürger einen außerörtlichen Aufenthalt planen.
Rückmeldung
Zeitpunkt des Erstellens
7. September um 16:49
Vielen Dank für Ihre Meldung! Wir haben Verständnis dafür, dass Veranstaltungslärm als störend empfunden werden kann. Entsprechende Veranstaltungen werden durch die jeweiligen Veranstalter publiziert/beworben. Es ist darauf hinzuweisen, dass neben genehmigungspflichtigen Veranstaltungen auch private Feiern (ohne eine erforderliche Genehmigung) stattfinden können.
Bei einer erheblichen Lärmbelästigung am Wochenende bitten wir darum, die Polizei unmittelbar während der Störung zu verständigen. Nur dann besteht die Möglichkeit, die konkrete Lärmquelle vor Ort festzustellen und entsprechend zu reagieren.