Mängelmelder Stadt Meckenheim Mängelmelder

Stadtmelder

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 08.04.2026 bis 31.12.2040
  • Meldungen 98 Meldungen
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© Logo Stadtmelder der Stadt Meckenheim

Herzlich willkommen beim Meckenheimer Stadtmelder!
Hier können Sie der Stadt Meckenheim schnell und jederzeit Hinweise auf Mängel und Schäden im Stadtgebiet geben. Nutzen Sie für Ihre Meldung einfach Ihr Smartphone, ein Tablet oder Ihren PC zuhause.

Wichtig: Wenden Sie sich in dringenden Notfällen bitte nicht an den Stadtmelder, sondern weiterhin an die bekannten Notrufnummern 110 und 112.

So funktioniert der Stadtmelder:

  1. Klicken Sie unten rechts auf "Ihre Meldung". Unter der Karte öffnet sich ein Textfeld.
  2. Setzen Sie auf der Karte dort einen Punkt, wo sich der von Ihnen gemeldete Mangel befindet. Bei der Nutzung über Smartphone kann auch der aktuelle Standort genutzt werden.
  3. Beschreiben Sie im Textfeld den Mangel, den Sie melden möchten.
  4. Laden Sie gerne bis zu 3 Bilder hoch; über Ihr Smartphone können Sie mit „+“ und Auswahl der Kamera auch direkt ein Foto aufnehmen und hochladen.
  5. Klicken Sie auf "Meldung absenden" und Ihre Meldung wird gespeichert.

Hinweise:

Zum Schutz personenbezogener Daten Dritter werden alle Meldungen inkl. Fotos vor Veröffentlichung geprüft.
Gesichter, Namen, Kfz-Kennzeichen etc. Dritter dürfen nicht sichtbar sein. Daher erfolgt eine Veröffentlichung Ihrer Meldung im Stadtmelder nicht unmittelbar nachdem sie abgesendet wurde.

Da sich der Stadtmelder derzeit im Aufbau befindet, ist die Anzahl an Kategorien zur Platzierung Ihrer Meldung begrenzt. Über „Sonstiges“ erhalten Sie eine zusätzliche Möglichkeit, einen bisher nicht zuordenbaren Mangel zu melden.

Wir bitten außerdem um Beachtung der Teilnahmebedingungen. Ein respektvoller Umgang miteinander sollte selbstverständlich sein.

Zur Meldung eines Defekts an einer Straßenbeleuchtung verwenden Sie bitte den nachfolgenden Link
Online-Störungsmelder für Straßenbeleuchtung.


Vielen Dank!

  Meldungen

Kontakt

Stadt Meckenheim
Hauptverwaltung, IT und Bürgerservice
Siebengebirgsring 4
53340 Meckenheim

E-Mail: stadt.meckenheim@meckenheim.de

Teilnahmebedingungen

Bitte achten Sie darauf, bei der Erstellung von Meldungen keine personenbezogenen Daten Dritter zu veröffentlichen. Hierzu gehören beispielsweise Namen, Anschriften, Fotos von Privateigentum, Fotos von Personen oder Kfz-Kennzeichen.

Auch sind missbräuchliche Meldungen, die nicht dem Nutzungszweck des Portals entsprechen oder die gegen Rechtsvorschriften oder die guten Sitten verstoßen, unzulässig. Dies betrifft auch Meldungen, mit denen ein Fehlverhalten anderer gerügt wird.

Für Meldungen von Ordnungswidrigkeiten nutzen Sie bitte die bisherigen Kommunikationswege per E-Mail (ordnungsamt@meckenheim.de) oder Post. 

Gehen Sie sorgfältig mit dem geistigen Eigentum Dritter um. Berücksichtigen Sie die Persönlichkeitsrechte Dritter. Private und vertrauliche Informationen sind nicht für die Öffentlichkeit bestimmt.

Äußerungen mit strafbaren, insbesondere diskriminierenden, rassistischen, anstößigen, beleidigenden oder Gewalt verherrlichenden Inhalten oder mit Verweisen auf Seiten mit solchen Inhalten werden gelöscht. Das gilt auch für sachfremde und kommerziell motivierte Einträge. Wir behalten uns vor, auch persönliche Problemschilderungen zu löschen, die nicht für die Öffentlichkeit relevant erscheinen.

Sollten die vorstehend genannten Teilnahmehinweise nicht beachtet werden, bleibt vorbehalten, Meldungen entweder anzupassen oder ohne weitere Bearbeitung zu löschen.

Datenschutzerklärung

Es gilt die Datenschutzerklärung des Beteiligungsportals, in dem dieses Verfahren veröffentlicht wurde (Datenschutz | Beteiligung.nrw Stadt Meckenheim).

Weiterhin gilt:

Informationen gemäß Artikel 13 Absatz 1 und Absatz 2 DSGVO aufgrund der Erhebung von personenbezogenen Daten

Im Rahmen der Möglichkeit Mängel und Anliegen über den digitalen Stadtmelder an die Stadt Meckenheim zu melden werden durch das unten genannte Online-Formular personenbezogene Daten erfasst. Sofern in diesem Online-Formular zugestimmt, werden in diesem Kontext weiterhin bei Ihnen personenbezogene Daten, in diesem Fall Vor- und Nachname und E-Mailadresse intern erfasst, um bei eventuell erforderlichen Rückfragen Kontakt aufnehmen zu können.

Die Erhebung erfolgt über das Online-Formular mit der Bezeichnung „Stadtmelder“.

1. Angaben zum Verantwortlichen

Verantwortlich für die Datenerhebung ist:

Bezeichnung: Bürgermeister der Stadt Meckenheim

Straße: Siebengebirgsring 4

Postleitzahl: 53340

Ort: Meckenheim

Telefon: +49 02225 / 917-0

E-Mail-Adresse: stadt.meckenheim@meckenheim.de

Internet-Adresse: www.meckenheim.de

2. Angaben zum Datenschutzbeauftragten

Die Kontaktaden des Datenschutzbeauftragen lauten:

Bezeichnung: Behördlicher Datenschutzbeauftragter der Stadt Meckenheim

Straße: Siebengebirgsring 4

Postleitzahl: 53340

Ort: Meckenheim

E-Mail-Adresse: datenschutzbeauftragter@meckenheim.de

3. Angaben zu der Aufsichtsbehörde

Zuständige Aufsichtsbehörde für den Datenschutz ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen:

Straße: Kavalleriestr. 2-4

Postleitzahl: 40213 Düsseldorf

Telefon: 0211/38424-0

Telefax: 0211/38424-10

Email: poststelle@ldi.nrw.de

Internet: www.ldi.nrw.de 

4. Zweck/e und Rechtsgrundlage/n der Verarbeitung

  1. Ihre personenbezogenen Daten werden erhoben, um für eventuell erforderliche Rückfragen zu getätigten Meldungen von Mängeln oder Anliegen über den Stadtmelder der Stadt Meckenheim, Kontakt aufnehmen zu können. Die Daten werden ausschließlich intern benötigt und nicht in den öffentlichen Meldungen angegeben. In diesem Zusammenhang werden weiterhin bei Ihnen personenbezogene Daten, in diesem Fall Vor- und Nachname und E-Mailadresse erfasst.
     
  2. Rechtsgrundlage/n für die Verarbeitung Ihrer Daten ist Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO: Die betroffene Person hat ihre Einwilligung zu der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben

5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten (einschließlich des Zwecks der „Übermittlung“, der unter 4. bereits dargestellt ist)

Weitergabe von Daten an Dritte (Strafverfolgungsbehörden)

Im Rahmen des Mängelmelders verarbeiten wir Ihre Daten grundsätzlich nur intern, um den gemeldeten Sachverhalt (z. B. illegal abgelegter Müll, Sachbeschädigung) zu prüfen und zu beheben. Eine Übermittlung an Dritte erfolgt nur in eng definierten Ausnahmefällen:

  • Zusammenarbeit mit Behörden: Sofern der gemeldete Mangel einen Straftatbestand oder eine Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung erfüllt (z. B. gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr oder illegale Entsorgung von Gefahrstoffen), behält sich die Stadtverwaltung vor, den Sachverhalt zur Anzeige zu bringen.
  • Zeugenfunktion: Sollte eine polizeiliche Anzeige gefertigt werden, kann es notwendig sein, Ihre Identität und Ihre Kontaktdaten als Zeuge oder Zeugin an die Polizei oder die zuständige Staatsanwaltschaft zu übermitteln. Dies ist erforderlich, damit die Strafverfolgungsbehörden den Sachverhalt rechtssicher aufklären können.
  • Rechtsgrundlage: Die Weitergabe erfolgt in diesen Fällen auf Basis von Art. 6 Abs. 1 lit. c und e DSGVO in Verbindung mit den geltenden Landesgesetzen zur Gefahrenabwehr sowie der Strafprozessordnung (StPO), sofern dies zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung oder im öffentlichen Interesse erforderlich ist.

Weitergabe an externe Zuständigkeitsträger (Dritte)

Nicht alle gemeldeten Mängel fallen in den unmittelbaren Verantwortungsbereich der Stadtverwaltung. Um Ihr Anliegen effizient zu bearbeiten und den Mangel schnellstmöglich zu beheben, leiten wir Ihre Meldung in diesen Fällen an den zuständigen Dritten weiter:

  • Zuständigkeitsprüfung: Betrifft Ihre Meldung beispielsweise Schienenanlagen, Bahnhöfe oder Brückenbauwerke der Deutschen Bahn, oder handelt es sich um Straßenabschnitte in der Zuständigkeit eines anderen Straßenbaulastträgers (z. B. Landes- oder Bundesstraßenbetriebe), wird die Meldung dorthin übermittelt.
  • Umfang der Datenweitergabe: In der Regel werden hierbei nur die sachbezogenen Daten (Ort des Mangels, Art der Störung, Fotos) weitergegeben. Ihre personenbezogenen Kontaktdaten werden nur dann mitübermittelt, wenn dies für Rückfragen zur genauen Verortung oder zur Klärung des Sachverhalts durch den externen Träger zwingend erforderlich ist.
  • Rechtsgrundlage: Die Weitergabe erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO, da die Weiterleitung zur effizienten Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse (Sorgfaltspflicht, Verkehrssicherheit) notwendig ist.

6. Dauer der Speicherung bzw. Kriterien für die Festlegung dieser Dauer

Ihre personenbezogenen Daten werden bis zum Widerruf Ihrer Einwilligung gespeichert. Nach Widerruf werden die Daten unverzüglich gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Unabhängig davon erfolgt eine Löschung spätestens nach 3 Jahren.

7. Rechte der Betroffenen

Bei Erhebung personenbezogener Daten stehen Ihnen folgende Rechte zu:

Im Zusammenhang mit der Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten stehen Ihnen bestimmte Rechte nach Maßgabe der DSGVO und des DSG NRW zu. Sie haben gemäß Artikel 15 DSGVO das Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten. Ein Recht auf Berichtigung steht Ihnen gemäß Artikel 16 DSGVO zu, sofern Ihre verarbeiteten personenbezogenen Daten unrichtig sind. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, können Sie gemäß Artikel 17 DSGVO die Löschung Ihrer Daten oder gemäß Artikel 18 DSGVO die Einschränkung der Datenverarbeitung verlangen. Unter den Voraussetzungen des Artikels 21 DSGVO können Sie Widerspruch gegen die Datenverarbeitung einlegen.

8. Widerrufsrecht bei Einwilligung

Sie haben in die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Stadt Meckenheim durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen (per E-Mail an digital@meckenheim.de). Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird dadurch nicht berührt.

9. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Sie haben das Recht, bei einer Aufsichtsbehörde Beschwerde einzulegen. Zuständige Aufsichtsbehörde für den Datenschutz ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit. Die Kontaktdaten finden Sie unter Punkt 3. dieses Bogens.

Informationen

Übersicht
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