Umfrage Stadt Meckenheim Verkehr und Mobilität

Fußverkehrscheck 2026-Begehung 09.09.2026

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 05.08.2026 bis 10.09.2026
  • Teilnehmer 0 Teilnehmer
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Anmeldung zu der zweiten Begehung des Fußverkehrs-Checks 2026 am 09. September

Es ist die umweltfreundlichste Fortbewegungsart der Welt, und trotzdem kommt das Gehen in der Verkehrsplanung oft zu kurz. In der Stadt Meckenheim soll sich das jetzt ändern: Beim landesweiten Wettbewerb um einen professionellen Fußverkehrs-Check wurde die Stadt Meckenheim vom Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW und dem Zukunftsnetz Mobilität NRW als Teilnehmerin ausgewählt.

Nun geht es in die Praxis. Auf Grundlage der Anregungen aus dem Auftaktworkshop haben die Stadtverwaltung und das Planungsbüro VIA gemeinsam mit dem Zukunftsnetz Mobilität NRW zwei Routen erarbeitet, die im Rahmen von Begehungen gemeinsam untersucht werden sollen. Hierzu läd die Verwaltung alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Meckenheim herzlich ein, sich aktiv an den Begehungen zu beteiligen und Ihre Erfahrungen aus dem Alltag einzubringen und die Belange der Fußgängerinnen und Fußgänger anhand der Route in Meckenheim zu diskutieren.

Die zweite Begehung des Fußverkehrs-Checks startet am Mittwoch dem 09. September, um 17 Uhr an dem Rathaus der Stadt Meckenheim, Siebengebirgsring 4.  Die Route führt von dem Rathaus in Richtung Merl zu der Gerichtsstraße / Wachtbergstraße.

Die Begehung dauert in etwa zwei Stunden.

Die Stadt Meckenheim freut sich besonders über die Teilnahme von Menschen mit unterschiedlichen Mobilitätsbedürfnissen. Ihre Erfahrungen sind besonders wertvoll, um Hindernisse im Alltag zu erkennen und die Wege in Meckenheim für alle besser zugänglich und sicherer zu gestalten.

Aus organisatorischen Gründen wird um kurze Anmeldung gebeten.

Zweite Route (Quelle: Planungsbüro VIA)
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Stadtverwaltung Meckenheim

Fachbereich Verkehr und Grünflächen

Siebengebirgsring 4

53340 Meckenheim

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Weiterhin gilt:

Informationen gemäß Artikel 13 Absatz 1 und Absatz 2 DSGVO aufgrund der Erhebung von personenbezogenen Daten

Im Zusammenhang mit der öffentlichen Begehung im Rahmen des Fußverkehrs-Check 2026, welche am 09.09.2026 um 17 Uhr im Meckenheimer Stadtgebiet stattfindet, werden bei Ihnen personenbezogenen Daten erhoben. 

Bitte beachten Sie hierzu nachstehende Datenschutzhinweise:

1. Angaben zum Verantwortlichen

Verantwortlich für die Datenerhebung ist:

Bezeichnung: Bürgermeister der Stadt Meckenheim

Straße: Siebengebirgsring 4

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E-Mail-Adresse: stadt.meckenheim@meckenheim.de

Internet-Adresse: https://meckenheim.de/

2. Angaben zum Datenschutzbeauftragten

Die Kontaktaden des Datenschutzbeauftragen lauten:

Bezeichnung: Behördlicher Datenschutzbeauftragter der Stadt Meckenheim

Straße: Siebengebirgsring 4

Postleitzahl: 53340 

Ort: Meckenheim

E-Mail-Adresse: datenschutzbeauftragter@meckenheim.de

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Zuständige Aufsichtsbehörde für den Datenschutz ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen:

Straße: Kavalleriestr. 2-4

Postleitzahl: 40213 Düsseldorf

Telefon: 0211/38424-0

Telefax: 0211/38424-10

Email: poststelle@ldi.nrw.de

Internet: www.ldi.nrw.de

4. Zweck/e und Rechtsgrundlage/n der Verarbeitung

a) Ihre personenbezogenen Daten werden erhoben zum Zwecke der Kontaktaufnahme bei möglicher Absage bzw. Terminverschiebungen der Begehung im Rahmen des Fußverkehrs-Checks am 09.09.2026.

b) Rechtsgrundlage/n für die Verarbeitung Ihrer Daten ist Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO.

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Ihre personenbezogenen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.

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Ihre Daten werden nach der Erhebung für maximal 8 Monate gespeichert.

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Im Zusammenhang mit der Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten stehen Ihnen bestimmte Rechte nach Maßgabe der DSGVO und des DSG NRW zu. Sie haben gemäß Artikel 15 DSGVO das Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten. Ein Recht auf Berichtigung steht Ihnen gemäß Artikel 16 DSGVO zu, sofern Ihre verarbeiteten personenbezogenen Daten unrichtig sind. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, können Sie gemäß Artikel 17 DSGVO die Löschung Ihrer Daten oder gemäß Artikel 18 DSGVO die Einschränkung der Datenverarbeitung verlangen. Unter den Voraussetzungen des Artikels 21 DSGVO können Sie Widerspruch gegen die Datenverarbeitung einlegen.

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Sie haben das Recht, bei einer Aufsichtsbehörde Beschwerde einzulegen. Zuständige Aufsichtsbehörde für den Datenschutz ist die Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Die Kontaktdaten finden Sie unter Punkt 3. dieses Bogens.

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