Flächennutzungsplan Stadt Menden Öffentliche Auslegung

52. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Menden (Sauerland) "Nördlich Nordwall"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 30.06.2025 bis 01.08.2025
  • Stellungnahmen 3 Stellungnahmen
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Planzeichnung

I.        Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Ausschuss für Planen und Bauen der Stadt Menden (Sauerland) hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12.06.2025 die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt und folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Der Ausschuss für Planen und Bauen nimmt das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zur Kenntnis.
  2. Der Ausschuss für Planen und Bauen beschließt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf der Grundlage des Entwurfes zur 52. Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen.

Ziel und Zweck der FNP-Änderung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die angestrebte städtebauliche Neuordnung dieses Bereiches zu schaffen. So soll der im wirksamen FNP der Stadt Menden (Sauerland) dargestellte, nach Nordosten verschwenkte Verlauf der Gartenstraße aufgrund fehlender Entwicklungsabsichten gänzlich aufgehoben und in eine „Gemischte Baufläche“ geändert werden. Daneben wird die Gartenstraße zwischen der gedachten Verlängerung der Poststraße und dem Nordwall entsprechend der tatsächlichen Gegebenheiten von „Gemischte Baufläche“ in eine „örtliche Hauptverkehrsstraße“ umgewandelt.

Der räumliche Geltungsbereich der 52. FNP-Änderung der Stadt Menden (Sauerland) ist aus dem nachstehenden Übersichtsplan ersichtlich.

Der Entwurf der 52. FNP-Änderung - einschließlich Begründung und Umweltbericht - werden in der Zeit

vom 30.06.2025 bis einschließlich 01.08.2025

im Internet unter https://www.menden.de/aktuelle-beteiligungen veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen zu jedermanns Einsicht bei der Stadt Menden (Sauerland), Abteilung Planung und Bauordnung, Neumarkt 5, 58706 Menden (Sauerland), 3. Obergeschoss, Flurzone C, zu folgenden Zeiten öffentlich aus:

Montag bis Freitag               von 8.15 Uhr bis 12.30 Uhr
Donnerstag                           von 8.15 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.30 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag                                   von 8.15 Uhr bis 12.30 Uhr

Folgende wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Unterlagen und im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden ebenfalls veröffentlicht:

a) Umweltbericht (Teil B der Begründung) mit Aussagen zu den Schutzgütern:

  • Mensch - Schalltechnische Auswirkungen
  • Geologie, Boden und Fläche - Bodenfunktionen, Bodenversiegelung, Flächenverbrauch, Altlasten, Kampfmittel
  • Wasser - Grundwasserneubildung, Oberflächengewässer
  • Klima und Lufthygiene - klimatische Verhältnisse und Funktionen
  • Immissionsschutz - Geräuschimmissionen
  • Flora, Fauna, Biotope - Versiegelung, naturschutzfachliche Eingriffsregelung, Artenschutz
  • Landschaftsbild und Erholung - Landschaftsbild
  • Kultur- und Sachgüter - Kultur- und Sachgüter

b) Bereits vorliegende umweltrelevante Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB:

  • Stellungnahme der Bezirksregierung Arnsberg vom 19.12.2024 zum Störfallrecht
  • Stellungnahme des Märkischen Kreises vom 14.01.2025 zur Altlastenverdachtsfläche

Während der oben genannten Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bevorzugt elektronisch (per E-Mail an planung@menden.de oder über das Beteiligungsformular auf der o.g. Internetseite) übermittelt werden.

Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege (z.B. schriftlich an die Stadt Menden (Sauerland), Abteilung Planung und Bauordnung, Neumarkt 5, 58706 Menden, per Fax an die Faxnummer 02373 / 903-1386 oder zur Niederschrift bei der Gemeinde) abgegeben werden.

Hinweise:

  • Es wird gemäß § 4a Abs. 6 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
  • Zudem wird darauf hingewiesen, dass gem. § 3 Abs. 3 BauGB eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gem. § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
  • Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB i.V.m. Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und § 3 Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten können Sie auf der Homepage der Stadt Menden (Sauerland) unter https://www.menden.de/metanavi/unten/datenschutz einsehen.

Kontakt

Frau Ramona Stüeken
Telefon: 02373/9031607
E-Mail: r.stueeken@menden.de

Datenschutzerklärung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB i.V.m. Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und § 3 Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten können Sie auf der Homepage der Stadt Menden (Sauerland) unter https://www.menden.de/metanavi/unten/datenschutz einsehen.

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  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Umweltbericht
  • Umweltbezogene Stellungnahmen
  • Umweltbezogene Stellungnahmen

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