Flächennutzungsplan Stadt Menden Frühzeitige Beteiligung

53. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Menden (Sauerland) "Freiflächen-PV-Anlage Böingsen"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 30.06.2025 bis 01.08.2025
  • Stellungnahmen 3 Stellungnahmen
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Planzeichnung

I.        Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Der Ausschuss für Planen und Bauen der Stadt Menden (Sauerland) hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12.06.2025 die frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB bestimmt und folgenden Beschluss gefasst:

Der Ausschuss für Planen und Bauen beschließt auf der Grundlage des beigefügten Vorentwurfes zur 53. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Menden (Sauerland) „Freiflächen-PV-Anlage Böingsen“ einschließlich Begründung die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wie folgt durchzuführen:

a)         Betroffenes Gebiet entsprechend der Bedeutung des Planes

            Böingsen

b)         Öffentliche Unterrichtung

            Schriftlich durch Bekanntmachung im Bekanntmachungsblatt des Märkischen Kreises und zusätzlich auf der Internetseite der Stadt Menden (Sauerland)

c)         Äußerung und Erörterung

            Einzelerörterungen während eines Zeitraumes von ca. vier Wochen in der Abteilung Planung und Bauordnung

d)         Vorsitz

            Verwaltung

Ziel der 53. FNP-Änderung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächen-PV-Anlage in Böingsen zu schaffen. Hierzu ist die Darstellung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Freiflächen-PV-Anlage“ vorgesehen.

Der räumliche Geltungsbereich der 53. FNP-Änderung der Stadt Menden (Sauerland) ist aus dem nachstehenden Übersichtsplan ersichtlich.

Der Vorentwurf der 53. FNP-Änderung - einschließlich Begründung - wird in der Zeit

vom 30.06.2025 bis einschließlich 01.08.2025

im Internet unter https://www.menden.de/aktuelle-beteiligungen veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen zu jedermanns Einsicht bei der Stadt Menden (Sauerland), Abteilung Planung und Bauordnung, Neumarkt 5, 58706 Menden (Sauerland), 3. Obergeschoss, Flurzone C, zu folgenden Zeiten öffentlich aus:

Montag bis Freitag               von 8.15 Uhr bis 12.30 Uhr
Donnerstag                           von 8.15 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.30 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag                                   von 8.15 Uhr bis 12.30 Uhr

Während der oben genannten Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bevorzugt elektronisch (per E-Mail an planung@menden.de oder über das Beteiligungsformular auf der o.g. Internetseite) übermittelt werden.

Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege (z.B. schriftlich an die Stadt Menden (Sauerland), Abteilung Planung und Bauordnung, Neumarkt 5, 58706 Menden, per Fax an die Faxnummer 02373 / 903-1386 oder zur Niederschrift bei der Gemeinde) abgegeben werden.

Hinweise:

  • Es wird gemäß § 4a Abs. 6 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
  • Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB i.V.m. Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und § 3 Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten können Sie auf der Homepage der Stadt Menden (Sauerland) unter https://www.menden.de/metanavi/unten/datenschutz einsehen.

Kontakt

Frau Ramona Stüeken
Telefon: 02373/9031607
E-Mail: r.stueeken@menden.de

Datenschutzerklärung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB i.V.m. Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und § 3 Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten können Sie auf der Homepage der Stadt Menden (Sauerland) unter https://www.menden.de/metanavi/unten/datenschutz einsehen.

Gegenstände

Übersicht
  • Begründung
  • Planzeichnung

Informationen

Übersicht
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