Bebauungsplan Stadt Menden Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 247 "Nördlich Nordwall"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 30.06.2025 bis 01.08.2025
  • Stellungnahmen 3 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Der Ausschuss für Planen und Bauen der Stadt Menden (Sauerland) hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12.06.2025 den Beschluss zur Durchführung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 247 „Nördlich Nordwall“ in Menden (Sauerland) gefasst.

Ziel und Zweck der Planaufstellung ist die Errichtung eines Stadtparkhauses mit ca. 400 Stellplätzen als Hauptnutzung des Geländes. Optional ist die zusätzliche Errichtung von Wohngebäuden vorgesehen. Das Stadtparkhaus soll allseitig mit Grün- und Freiflächen umgeben werden, deren genaue Lage und Nutzung derzeit noch offen ist. Zudem ist durch die Errichtung einer Aufzugs- und Treppenanlage in barrierefreier Ausführung die Anbindung des Plangebietes an den nördlich angrenzenden und ca. 20 m höher liegenden Bereich der Straße Bromberken und weiter zur Wilhelmshöhe vorgesehen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 247 "Nördlich Nordwall" ist dem nachstehenden Übersichtsplan zu entnehmen.

Der Entwurf der Planzeichnung des Bebauungsplanes Nr. 247 „Nördlich Nordwall“, der Entwurf der Begründung, der Entwurf des Umweltberichtes sowie das Protokoll einer Artenschutzprüfung (ASP) liegen in der Zeit

vom 30.06.2025 bis einschließlich 01.08.2025

zu jedermanns Einsicht bei der Stadt Menden (Sauerland), Abteilung Planung und Bauordnung, Neumarkt 5, 58706 Menden (Sauerland), 3. Obergeschoss, Flurzone C, während der Dienststunden montags bis freitags vormittags von 8:15 Uhr bis 12:30 Uhr und donnerstags zusätzlich von 14:30 Uhr bis 17:30 Uhr öffentlich aus.

Während der oben genannten Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zum Entwurf bevorzugt elektronisch (per E-Mail an planung@menden.de oder über das Beteiligungsportal) übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege (z.B. schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde) abgegeben werden. Während der Dienststunden ist zudem Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung insbesondere über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung gegeben.

Es liegen folgende Arten umweltbezogener Informationen zum Bebauungsplan vor, die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB eingesehen werden können:

  • Entwurf der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 247 „Nördlich Nordwall“ der Stadt Menden (Sauerland), in der unter anderem Anlass, Ziel und Zweck des Bebauungsplanes, die Planinhalte und Festsetzungen und die Belange des Umweltschutzes mit Verweis auf den Umweltbericht sowie auch verschiedene Hinweise zur Planung erläutert werden.
  • Entwurf des Umweltberichtes als gesonderter Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 247 „Nördlich Nordwall“ der Stadt Menden (Sauerland) gem. § 2a BauGB. Im Umweltbericht wird das Ergebnis der Umweltprüfung dargelegt, die gem. § 2 Abs. 4 und § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB bei der Aufstellung eines Bebauungsplans durchzuführen ist. Im Rahmen der Umweltprüfung werden die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen in Bezug auf die Umweltbelange gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB ermittelt, im Umweltbericht bewertet und als Teil der Planbegründung zusammengefasst. Der Umweltbericht ist ein Bestandteil im Abwägungsprozess der Beschlussfassung.

Auf der Grundlage der Anlage 1 zum Baugesetzbuch werden im vorliegenden Umweltbericht unter anderem die Beschreibung und Bewertung der Umweltsituation (Basis-Szenario) sowie die Auswirkungen des Vorhabens auf die einzelnen Schutzgüter gegeben (Prognose-Szenario).

Dabei handelt es sich im Einzelnen um die Schutzgüter Mensch, Geologie, Boden und Fläche, Wasser, Klima und Lufthygiene, Immissionsschutz, Flora, Fauna, Biotope, Landschaftsbild und Erholung, Kultur- und Sachgüter sowie die Wechselwirkungen zwischen diesen Schutzgütern.

Der Umweltbericht beinhaltet zudem Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen in Bezug auf die vorgenannten Schutzgüter und Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring).

  • Protokoll einer Artenschutzprüfung (ASP) - Gesamtprotokoll

Bereits vorliegende umweltrelevante Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB:

  • Stellungnahme des Märkischen Kreises vom 14.01.2025 zu den folgenden Sachverhalten:
  1. Hinweise zu geeigneten Maßnahmen zur Niederschlagswasserbewirtschaftung
  2. Berücksichtigung der im Plangebiet befindlichen altlastverdächtigen Flächen und Altlasten (Nr. 09/0089, Altstandort „Fa. Dransfeld & Co., Nordwall)
  3. Hinweis auf die Einhaltung der im Umweltbericht beschriebenen Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sind keine umweltrelevanten Stellungnahmen eingegangen.

Hinweise:

  • Es wird gemäß § 4a Abs. 6 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 S. 2 Hs. 2 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Menden (Sauerland) deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
  • Zudem wird darauf hingewiesen, dass gem. § 3 Abs. 3 BauGB eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gem. § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Kontakt

Herr Volker Ackermann

Tel.: 02373 / 903-1610

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Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB i.V.m. Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und § 3 Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten können Sie auf der Homepage der Stadt Menden (Sauerland) unter https://www.menden.de/metanavi/unten/datenschutz einsehen.

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