Bebauungsplan Stadt Menden Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 17, 2. Änderung und Erweiterung, "Östlich Aechterholzstraße"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 21.07.2025 bis 22.08.2025
  • Stellungnahmen 2 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Durchführung der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Der Ausschuss für Planen und Bauen der Stadt Menden (Sauerland) hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12.06.2025 den Beschluss zur Durchführung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 17, 2. Änderung und Erweiterung, „Östlich Aechterholzstraße“ in Menden (Sauerland) gefasst.

Das derzeitige Planungsrecht deckt die geplante bauliche Entwicklung in diesem Bereich nicht ab, so dass über eine 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Östlich Aechterholzstraße“ das Planungsrecht an die geänderten Erfordernisse angepasst werden soll. Die Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung werden weitgehend aus dem bestehenden Planungsrecht übernommen und orientieren sich an den Festsetzungen und dem Erscheinungsbild der Baugebiete im Umfeld, wobei sie den aktuellen städtebaulichen Erfordernissen hinsichtlich der Gestaltungsvorgaben und Entwicklungen der vergangenen Jahre angepasst werden.

Der räumliche Geltungsbereich der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 17 "Östlich Aechterholzstraße" ist dem nachstehenden Übersichtsplan zu entnehmen.

Der Entwurf der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Östlich Aechterholzstraße“, der Entwurf der Begründung, der Vereinfachte Umweltbericht und der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag der Stufe I liegen gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

vom 21.07.2025 bis einschließlich 22.08.2025

zu jedermanns Einsicht bei der Stadt Menden (Sauerland), Abteilung Planung und Bauordnung, Neumarkt 5, 58706 Menden (Sauerland), 3. Obergeschoss, Flurzone C, während der Dienststunden montags bis freitags vormittags von 8:15 Uhr bis 12:30 Uhr und donnerstags zusätzlich von 14:30 Uhr bis 17:30 Uhr öffentlich aus.

Während der oben genannten Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zum Entwurf bevorzugt elektronisch (per E-Mail an planung@menden.de oder über das Beteiligungsportal) übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege (z.B. schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde) abgegeben werden. Während der Dienststunden ist zudem Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung, insbesondere über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung, gegeben.

Es liegen folgende Arten umweltbezogener Informationen zum Bebauungsplan vor, die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB eingesehen werden können:

  • Entwurf der Begründung zur 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Östlich Aechterholzstraße“ der Stadt Menden (Sauerland), in der unter anderem die Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes und die Planinhalte und Festsetzungen erläutert, Aussagen zu Altlasten und Altstandorten getroffen sowie der Verweis auf den Vereinfachten Umweltbericht und die Artenschutzrechtliche Vorprüfung gegeben werden.
  • Vereinfachter Umweltbericht zur 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Östlich Aechterholzstraße“ der Stadt Menden (Sauerland) als gesonderter Bestandteil der Begründung gem. § 2a BauGB. Im Umweltbericht wird das Ergebnis der Umweltprüfung dargelegt, die gem. § 2 Abs. 4 und § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB bei der Aufstellung eines Bebauungsplans durchzuführen ist. Im Rahmen der Umweltprüfung werden die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen in Bezug auf die Umweltbelange gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB ermittelt, im Umweltbericht bewertet und als Teil der Planbegründung zusammengefasst. Der Umweltbericht ist ein Bestandteil im Abwägungsprozess der Beschlussfassung.

Im beschleunigten bzw. vereinfachten Verfahren gem. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB kann von der Umweltprüfung abgesehen werden. Eine Eingriffsbilanzierung gem. § 1a BauGB ist entsprechend der Regelung in § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB aufgrund der Größe der zulässigen Grundfläche von unter 20.000 qm rechtlich ebenfalls nicht erforderlich.

Dennoch wird im vorliegenden Vereinfachten Umweltbericht eine Bestandsbeschreibung, Bewertung und Konfliktanalyse auf die einzelnen Schutzgüter gegeben (Prognose-Szenario).

Dabei handelt es sich im Einzelnen um die Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Biologische Vielfalt, Boden, Fläche, Wasser, Landschaft, Luft und Klima, Mensch, menschliche Gesundheit und Bevölkerung, Kultur- und sonstige Sachgüter, die Auswirkungen von Licht, Wärme, Strahlung, Erschütterungen und Belästigungen sowie zuletzt auch die Wechselwirkungen zwischen diesen Schutzgütern.

Der Umweltbericht beinhaltet zudem Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zur Kompensation der nachteiligen Auswirkungen in Bezug auf die vorgenannten Schutzgüter und Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring).

  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag der Stufe I zur 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Östlich Aechterholzstraße“ der Stadt Menden (Sauerland)

Nach einer Beschreibung des Vorhabens und des Wirkraums liefert der Fachbeitrag eine Feststellung des Potentials für planungsrelevante Arten und der relevanten Wirkfaktoren (Vorprüfung gemäß Stufe I). Daraufhin werden Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen beschrieben sowie eine Ermittlung und Darstellung der Verbotstatbestände genannt.

Wesentliche umweltrelevante Stellungnahmen liegen bislang nicht vor.

Hinweise:

  • Es wird gemäß § 4a Abs. 6 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 S. 2 Hs. 2 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Menden (Sauerland) deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
  • Zudem wird darauf hingewiesen, dass gem. § 3 Abs. 3 BauGB eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gem. § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Kontakt

Herr Volker Ackermann

Tel.: 02373/903-1610

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Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB i.V.m. Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und § 3 Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten können Sie auf der Homepage der Stadt Menden (Sauerland) unter https://www.menden.de/metanavi/unten/datenschutz einsehen.

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