Bebauungsplan Stadt Menden Öffentliche Auslegung

Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 135/1

  • Status Beendet
  • Zeitraum 04.08.2025 bis 05.09.2025
  • Stellungnahmen 4 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Ausschuss für Planen und Bauen der Stadt Menden (Sauerland) hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12.06.2025 die Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt und folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss für Planen und Bauen nimmt das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zur Kenntnis.

b) Der Ausschuss für Planen und Bauen beschließt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf der Grundlage des Entwurfes der Aufhebungssatzung zum Bebauungsplan Nr. 135/1 durchzuführen.

Der räumliche Geltungsbereich der Aufhebung umfasst den gesamten Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 135/1 „Innerörtliche Verbindungsstraße nördlich der Kernstadt zwischen Unnaer Landstr. und Werler Str. / westl. Teilabschnitt zwischen Unnaer Landstr. und Carl-Schmöle-Str.“ und ist aus dem nachstehenden Übersichtsplan ersichtlich.

Der Entwurf der Aufhebungssatzung, der Begründung und des Umweltberichtes werden in der Zeit vom 04.08.2025 bis einschließlich 05.09.2025 im Internet unter https://www.menden.de/aktuelle-beteiligungen veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen zu jedermanns Einsicht bei der Stadt Menden (Sauerland), Abteilung Planung und Bauordnung, Neumarkt 5, 58706 Menden (Sauerland), 3. Obergeschoss, Flurzone C, zu folgenden Zeiten öffentlich aus:
Montag bis Freitag von 8.15 Uhr bis 12.30 Uhr
Donnerstag von 8.15 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.30 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag von 8.15 Uhr bis 12.30 Uhr

Folgende wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Unterlagen und im Rahmen der
frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden
ebenfalls veröffentlicht:

a) Umweltbericht (Teil B der Begründung) mit Aussagen zu den Schutzgütern:

  • Mensch - Schalltechnische Auswirkungen, Luftverunreinigungen
  • Geologie, Boden und Fläche - Bodenfunktionen, Bodenversiegelung, Flächenverbrauch, Altlasten, Kampfmittel
  • Wasser - Grundwasserneubildung, Oberflächengewässer, Hochwasser, Starkregen
  • Klima und Lufthygiene - klimatische Verhältnisse und Funktionen, Lufthygiene
  • Flora, Fauna, Biotope - Versiegelung, naturschutzfachliche Eingriffsregelung, Artenschutz
  • Landschaftsbild und Erholung - Landschaftsbild
  • Kultur- und Sachgüter - Kultur- und Sachgüter

b) Bereits vorliegende umweltrelevante Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB:

  • Stellungnahme vom 17.01.2025 zu schalltechnischen Auswirkungen auf einen genehmigungspflichtigen Betrieb im Sinne des BImSchG

c) Bereits vorliegende umweltrelevante Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Beh
örden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB:

  • Stellungnahme der Bezirksregierung Arnsberg vom 13.01.2025 zu benachbarten Störfallbetrieben
  • Stellungnahme der Bezirksregierung Arnsberg vom 22.01.2025 zu schalltechnischen Auswirkungen
  • auf genehmigungspflichtige Betriebe im Sinne des BImSchG

Während der oben genannten Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bevorzugt elektronisch
(per E-Mail an planung@menden.de oder über das Beteiligungsportal) übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege (z.B. schriftlich an die Stadt Menden (Sauerland), Abteilung Planung und Bauordnung, Neumarkt 5, 58706 Menden, per Fax an die Faxnummer 023737903-1386 oder zur Niederschrift bei der Gemeinde) abgegeben werden.

Hinweise:

  • Es wird gemäß § 4a Abs. 6 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
  • Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB i.V.m. Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und § 3 Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten können Sie auf der Homepage der Stadt Menden (Sauerland) unter https://www.menden.de/metanavi/unten/datenschutz einsehen.

Kontakt

Frau Ramona Stüeken
Telefon: 02373/9031607
E-Mail: r.stueeken@menden.de

Datenschutzerklärung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB i.V.m.
Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und § 3 Datenschutzgesetz
Nordrhein-Westfalen (DSG NRW). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender
abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten können Sie auf der Homepage der
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