Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Menden (Sauerland) Erneute Beteiligung

Bebauungsplanersetzendes Verfahren nach § 125 Abs. 2 BauGB

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 18.05.2026 bis 12.06.2026
  • Stellungnahmen 3 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Ausschuss für Planen und Bauen der Stadt Menden (Sauerland) hat in seiner öffentlichen Sitzung am 07.05.2026 für das bebauungsplanersetzende Verfahren nach § 125 Abs. 2 BauGB für die Straße „Drosselstraße“ in Menden (Sauerland) den Beschluss zur erneuten Durchführung der öffentlichen Auslegung in Anlehnung an § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB gefasst. Diese wurde erforderlich, da während des Zeitraums der öffentlichen Auslegung vom 07.04.2026 bis einschließlich 08.05.2026 eine neue Version der Entwurfsplanung mit Stand 09.04.2026 vorgelegt worden ist.

Die vom Ausschuss für Planen und Bauen der Stadt Menden (Sauerland) gebilligte geänderte Entwurfsplanung „Erstmalige Herstellung Drosselstraße“, das Textdokument „Erstmalige Herstellung der Drosselstraße - Verkehrsplanung“, der Entwurf der Textlichen Darlegung sowie der Entwurf der Prüfung der Umweltbelange liegen in der Zeit

vom 18.05.2026 bis einschließlich 12.06.2026

zu jedermanns Einsicht bei der Stadt Menden (Sauerland), Abteilung Planung und Bauordnung, Neumarkt 5, 58706 Menden (Sauerland), 3. Obergeschoss, Flurzone C, während der Dienststunden montags bis freitags vormittags von 8:15 Uhr bis 12:30 Uhr und donnerstags zusätzlich von 14:30 Uhr bis 17:30 Uhr öffentlich aus.

Es wird darauf hingewiesen, dass die gesetzlichen Feiertage „Pfingstmontag“ (25.05.2026) und „Fronleichnam“ (04.06.2026) in den Zeitraum der erneuten öffentlichen Auslegung fallen. An diesen Tagen ist das Rathaus der Stadt Menden (Sauerland) nicht geöffnet.

Während der oben genannten Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zum Entwurf elektronisch (per E-Mail an planung@menden.de) oder über das Beteiligungsformular auf der o.g. Internetseite übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege (z.B. schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde) abgegeben werden. Während der Dienststunden ist zudem Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung insbesondere über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung gegeben.

Es liegen folgende, nach der öffentlichen Auslegung in Anlehnung an § 3 Abs. 2 BauGB angepasste Arten umweltbezogener Informationen zum Bebauungsplan vor:

  • Bericht zur Prüfung der Umweltbelange mit Aussagen über Auswirkungen des Vorhabens auf die Gesundheit des Menschen und die Bevölkerung insgesamt, die Geologie, auf Boden und Altlastenverdacht, auf Oberflächengewässer, auf das Grundwasser, auf Wasserschutzzonen, auf Überschwemmungsgebiete, Hochwasserschutz und Starkregen, auf Klima bzw. den Klimaschutz, auf Lufthygiene und Immissionen, auf Abfälle und Abwässer, auf Europäische Schutzgebiete (FFH- / Vogelschutzrichtlinie), auf Naturschutzgebiete und Landschaftsschutzgebiete, auf besonders geschützte Biotope, auf Natur und Landschaft, auf das Landschaftsbild, auf die Naherholung sowie auf Kulturdenkmale und Kulturgüter.

Hier wird auch eine Eingriffsprüfung gemäß § 1a Abs. 3 BauGB vorgenommen. Es ergibt sich ein im Vergleich zum Stand der öffentlichen Auslegung in Anlehnung an § 3 Abs. 2 BauGB geringeres Defizit von 688 Ökopunkten, die im Rahmen des städtischen Ökokontos ausgeglichen werden. Die Maßnahme wird der städtischen Ausgleichsmaßnahme „Wildnisgebiet Eichenmischwald“ zugeordnet.

Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen liegen darüber hinaus nicht vor.

Hinweise:

  • Es wird gemäß § 4a Abs. 6 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Kontakt

Herr V. Ackermann
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Stadt Menden (Sauerland)
Die Bürgermeisterin
Baudezernat / Abteilung Planung und Bauordnung
Postfach 28 52 | 58688 Menden
C 332 | Neumarkt 5 | 58706 Menden
Tel. 02373/903-1610 | mailto:v.ackermann@menden.de 

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Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB i.V.m. Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und § 3 Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten können Sie auf der Homepage der Stadt Menden (Sauerland) unter https://www.menden.de/metanavi/unten/datenschutz einsehen.

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