Der Rat der Kreis- und Hochschulstadt Meschede hat in seiner Sitzung am 20.03.2025 über die während der freiwilligen frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der freiwilligen frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen beraten und beschlossen und den Entwurf zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 68 „Schadesche Wiese“ im Ortsteil Grevenstein in der Fassung vom 07.11.2024, zuletzt geändert am 20.02.2025 inklusive der Begründung beschlossen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung i.V.m. dem vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt.
Der Bürgermeister wurde beauftragt, die Veröffentlichung der vorstehend genannten Bauleitplanung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 2 BauGB einzuholen.
Zielsetzung der Bauleitplanung:
Die Flächen der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 68 „Schadesche Wiese“ werden bisher als öffentliche Grünfläche und öffentlicher Fußweg (Änderungsbereich 1 – südlich des Stadtarchives) sowie als LKW Stellplatzfläche (Änderungsbereich 2 – südöstlich der Graf-von-Spee-Straße) genutzt. Mit der Bebauungsplanänderung soll für beide Bereiche Planungsrecht geschaffen werden, um im Innenbereich zwei neue Baugrundstücke entwickeln zu können.
Planinhalt ist im Wesentlichen:
Sophia Burghaus
sophia.burghaus@meschede.de Tel. 0291 / 205-269