Der Rat der Kreis- und Hochschulstadt Meschede hat in seiner Sitzung am 10.12.2024 den Beschluss zur Erarbeitung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes Meschede gefasst (Neuaufstellung). Dem Entwurf des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes Meschede wurde in der Sitzung des Rates der Kreis- und Hochschulstadt Meschede am 19.03.2026 zugestimmt.
Der Bürgermeister wurde beauftragt, den Entwurf des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes Meschede öffentlich auszulegen und die Stellungnahmen der berührten Behörden oder sonstigen Trägern öffentlicher Belange einzuholen.
Der Geltungsbereich des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes Meschede umfasst das gesamte Mescheder Stadtgebiet.
Zielsetzung des Konzeptes:
Zielsetzung ist die Neuaufstellung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der Kreis- und Hochschulstadt Meschede unter Berücksichtigung aktueller Datengrundlagen (z.B. Angebots- und Nachfrageanalyse) sowie geänderter Maßgaben der Landesplanung und der einschlägigen Rechtsprechung. Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept soll auf geänderte Rahmenbedingungen u.a. im Segment der Lebensmittelnahversorgung reagieren und geeignete Voraussetzungen zur Stabilisierung und Entwicklung der Versorgungsfunktion der Kreis- und Hochschulstadt Meschede schaffen. Zentrale Elemente des Konzeptes sind die Definition von Zentralen Versorgungsbereichen und die Aktualisierung von Steuerungsregeln für Einzelhandelsplanungen und -vorhaben.
Inhalte des Konzeptes:
Herr Stephan Rach
0291/205-270 stephan.rach@meschede.de