Verfahren Stadt Minden Räumliche Entwicklung

Neuaufstellung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Minden

  • Status Beendet
  • Zeitraum 21.01.2023 bis 24.02.2023
  • Stellungnahmen 2 Stellungnahmen
Schmuckgrafik - öffne Lightbox

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Minden vom 14.01.2023

Neuaufstellung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Minden
 

Entwurfsbeschluss: Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen vom 07.12.2022.

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung: Die Stadt Minden möchte mit der Neuaufstellung des Einzelhandelskonzeptes die Einzelhandelssteuerung auf eine neue Basis stellen. Dabei sollen insbesondere Empfehlungen zur Entwicklung der Innenstadt als regionaler Einkaufstandort erarbeitet werden. Ein zweiter Schwerpunkt des Konzeptes liegt in der Weiterentwicklung der Nahversorgungsstrukturen um auch weiterhin eine möglichst wohnortnahe Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfes zu erhalten bzw. zu schaffen.

Öffentliche Auslegung des Einzelhandelskonzeptes

Der Entwurf des Einzelhandelskonzeptes wird öffentlich ausgelegt. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

Auslegungsfrist: 21.01.2023 bis einschl. 24.02.2023 während der Dienststunden

(Mo – Mi 8 bis 12.30 Uhr u. 14 bis 16 Uhr, Do 8 bis 12.30 Uhr u. 14 bis 18 Uhr, Fr 8 bis 12.30 Uhr)

Ort: Stadtverwaltung Minden – Gebäudeteil Scharn, Scharn 2, 2.OG, Empfangsbereich Verwaltungsvorstand. Postanschrift: Kleiner Domhof 17, 32423 Minden.

Zusätzlich können die Auslegungsunterlagen im Internet unter www.minden.de/beteiligung in der Rubrik Verfahren eingesehen werden.

Datenschutz: Stellungnahmen ohne Absenderangaben erhalten keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung der Stellungnahme. Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung (www.minden.de/datenschutz) und den Informationspflichten (www.minden.de/informationspflichten) der Stadt Minden zu entnehmen.

Weitere Auskünfte erteilt Herr Wilhelmi, Bereich 5.2, Tel. 0571-89 696,

E-Mail: s.wilhelmi@minden.de

Minden, den 10.01.2023                                      

Der Bürgermeister

Michael Jäcke

Kontaktperson

Stadt Minden

Steffen Wilhelmi

5.21 vorbereitende Bauleitplanung

Kleiner Domhof 17

32423 Minden

Tel.: +49 571 89 696

s.wilhelmi@minden.de

Datenschutzerklärung

Informationen zum Datenschutz finden Sie in der Datenschutzerklärung (www.minden.de/datenschutz) und den Informationspflichten (www.minden.de/informationspflichten) Datei: Informationspflicht 5.2_Bauleitplanung der Stadt Minden.

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Mit Servicekonto.NRW anmelden
Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.