Flächennutzungsplan Stadt Minden Frühzeitige Beteiligung

222. Änderung des Flächennutzungsplanes "Nördlich der Karlstraße"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 23.03.2026 bis 24.04.2026
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Übersichtsplan

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Minden vom 13.03.2026

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zur 222. Änderung des Flächennutzungsplanes „Nördlich der Karlstraße“ im Stadtbezirk Päpinghausen
 

Aufstellungsbeschluss: Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen vom 07.05.2025.

Geltungsbereich: Der Geltungsbereich umfasst die Flächen zwischen der Karlstraße im Süden, der Grünfläche am Backelgraben im Westen, dem Tierheim im Norden und der B 482 im Osten im Stadtbezirk Päpinghausen.

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung: Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine gewerblich-industrielle Nutzung.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB: Die Öffentlichkeit wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der 222. Änderung des Flächennutzungsplanes und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet; es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.

Die Bürgerversammlung findet statt am 24.03.2026, Beginn 18.00 Uhr; Ort: Dorfgemeinschaftshaus Päpinghausen, Im Haverkampsfeld 3, 32423 Minden.

Der Vorentwurf der 222. Änderung des Flächennutzungsplanes wird ergänzend im Internet unter www.minden.de/beteiligung-bauleitplanung in der Zeit vom 23.03.2026 bis einschl. 24.04.2026 veröffentlicht. Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Diese sollen elektronisch (s.wilhelmi@minden.de) übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Neben der Internetveröffentlichung werden zusätzlich die Planunterlagen öffentlich ausgelegt vom 23.03.2026 bis einschl. 24.04.2024 während der Dienststunden (Mo – Mi 8 bis 12.30 Uhr u. 14 bis 16 Uhr, Do 8 bis 12.30 Uhr u. 14 bis 18 Uhr, Fr 8 bis 12.30 Uhr) bei der Stadtverwaltung Minden, Markt 1, 32423 Minden, Ebene 3, Empfangsbereich Verwaltungsvorstand. Ein barrierefreier Zugang (Aufzug) befindet sich am Seiteneingang (Scharn) des Gebäudes Markt 1.

Ergänzende Hinweise: Die zu veröffentlichenden Unterlagen und der Inhalt der Be-kanntmachung sind ebenfalls über das zentrale Internetportal des Landes Nordrhein-Westfalen unter www.bauleitplanung.nrw.de zugänglich. Der Inhalt dieser Bekanntmachung kann zusätzlich unter www.minden.de/bekanntmachungen eingesehen werden.

Datenschutz: Informationen sind der Datenschutzerklärung (www.minden.de/datenschutz) und den Informationspflichten (www.minden.de/informationspflichten) Datei: Informationspflicht 5.2_Bauleitplanung der Stadt Minden zu entnehmen.

Weitere Auskünfte erteilt Herr Wilhelmi, Bereich 5.2, Tel. 0571-89696, E-Mail: s.wilhelmi@minden.de, Postanschrift: Kleiner Domhof 17, 32423 Minden.

Minden, den 10.03.2026                                        

Der Bürgermeister         

Peter Kock

Kontakt

Stadt Minden

Steffen Wilhelmi

5.21 Bauleitplanung

Kleiner Domhof 17

32423 Minden

Tel.: +49 571 89 696

s.wilhelmi@minden.de

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