Bebauungsplan Stadt Minden Frühzeitige Beteiligung

2. Änderung (RVZ Solardach) des Bebauungsplanes Nr. 561/1

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 07.04.2026 bis 08.05.2026
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Übersichtsplan

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zur 2. Änderung (RVZ Solardach) des Bebauungsplanes Nr. 561/1 im Stadtbezirk Innenstadt

Aufstellungsbeschluss: Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen vom 11.03.2026.

Änderungsbereich: Flurstücke 461, 462, 467, 481, 186, 398 und 399 der Flur 30, Gemarkung Minden (graue Fläche - siehe obiger Übersichtsplan).

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung: Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Solardaches auf dem Praxisgelände des Radiologischen Versorgungszentrums Ostwestfalen GbR (RVZ) an der Ringstraße sowie eines Wohn- und Ärztehauses.

Verfahrenshinweise: Durchführung im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB ohne förmliche Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB. Anpassung der entgegenstehenden Darstellungen des Flächennutzungsplanes im Wege der Berichtigung gem. § 13a (2) Nr. 2 BauGB an die geplanten Festsetzungen des Bebauungsplanes.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB: Die Öffentlichkeit wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 561/1 sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet. Es wird Gelegenheit zur Erörterung und Äußerung gegeben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.

Der Vorentwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 561/1 wird im Internet unter www.minden.de/beteiligung-bauleitplanung in der Zeit vom 07.04.2026 bis einschließlich 08.05.2026 veröffentlicht.

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Diese sollen elektronisch (m.kempe@minden.de) übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Neben der Internetveröffentlichung werden zusätzlich die Planunterlagen öffentlich ausgelegt vom 07.04.2026 bis einschl. 08.05.2026 während der Dienststunden (Mo – Mi 8 bis 12.30 Uhr u. 14 bis 16 Uhr, Do 8 bis 12.30 Uhr u. 14 bis 18 Uhr, Fr 8 bis 12.30 Uhr) bei der Stadtverwaltung Minden, Markt 1, 32423 Minden, Ebene 3, Empfangsbereich Verwaltungsvorstand. Ein barrierefreier Zugang (Aufzug) befindet sich am Seiteneingang (Scharn) des Gebäudes Markt 1.

Ergänzende Hinweise: Die zu veröffentlichenden Unterlagen und der Inhalt der Be-kanntmachung sind ebenfalls über das zentrale Internetportal des Landes Nordrhein-Westfalen unter www.bauleitplanung.nrw.de zugänglich. Der Inhalt dieser Bekanntmachung kann zusätzlich unter www.minden.de/bekanntmachungen eingesehen werden.

Datenschutz: Informationen sind der Datenschutzerklärung (www.minden.de/datenschutz) und den Informationspflichten (www.minden.de/informationspflichten) Datei: Informationspflicht 5.2_Bauleitplanung der Stadt Minden zu entnehmen.

Weitere Auskünfte erteilt Frau Kempe, Bereich 5.2, Tel. 0571-89704, E-Mail: m.kempe@minden.de, Postanschrift: Kleiner Domhof 17, 32423 Minden.

Minden, den 23.03.2026  

Der Bürgermeister                                                                       Peter Kock

Kontakt

Stadt Minden

Margret Kempe

5.21 Bauleitplanung

Kleiner Domhof 17

32423 Minden

Tel: +49 571 89 704

m.kempe@minden.de

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