Verfahren Stadt Moers Verkehr und Mobilität

Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung - Radschnellverbindung RS1 - Teilabschnitt Moers Innenstadt

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 09.09.2026 bis 12.10.2026
  • Stellungnahmen 20 Stellungnahmen
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Symbolbild Radschnellverbindung

Ausgangslage:

Die Stadt Moers plant derzeit gemeinsam mit der Stadt Dusiburg den linksrheinischen Abschnitt der Radschnellverbindung RS1 von der A-40 Brücke in Duisburg bis in das Moerser Stadtzentrum. Im Rahmen des bisherigen Planungsprozesses wurden Teilabschnitte des linksrheinischen Abschnitts des RS1 gebildet.

Diese Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung bezieht sich konkret auf den Teilabschnitt Moers-Innenstadt. Der geplante Verlauf der Radschnellverbindung für diesen Abschnitt ist in der Rubrik "Gegenstände" beigefügt. Der Teilabschnitt Moers-Innestadt ist die Vorzugsvariante/ gewählte Linie im Rahmen des Verfahrens der Linienzustimmung durch das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW. Der komplette Teilabschnitt Moers-Innenstadt liegt innerorts, ist im Bestand bereits als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet und der zuständige Straßenbaulastträger ist die Stadt Moers.

Diese Beteiligung ist ein erforderlicher Beandteil des Verfahrens zur Linienbestimmung für den Teilabschnitt Moers - Innenstadt des RS1. Der beigefügte Erläuterungbebericht zur Liniezustimmung beschreibt den bisherigen Planungsprozess und den Ausschluss weiterer  untersuchter Varianten bis zur Festlegung der gewählten Linie.

Die Vorzugsvariante (Teilabschnitt Moers - Innenstadt) verläuft vom Knotenpunkt (KP) Essenberger Str. / Konradstraße über die Konradstraße, Martinstraße, Asberger Straße bis zum KP Asberger Straße / Ruhrorter Straße (L -140). Der Verlauf der Vorzugsvariante ist in "Kaptitel 4. Gewählte Linie" des Erläurerungsberichts zur Linienzustimmung dargstellt.

Geplante straßenbauliche Maßnahmen zur Umgestaltung als Radschnellverbindung

Aufgrund der innerörtlichen Lage und der zur Verfügung stehenden öffentlichen Verkehrsflächen basiert die Planung der Radschnellverbindung (Teilabschnitt Moers-Innenstadt) auf der Umgesaltung zur Fahrradstaße. Die umzugestaltenden Flächen sind im Bestand bereits als Verkehrsfläche ausgebaut. In Teilabschnitten erfolgt eine Neuaufteilung des vorahandenen Straßenquerschnitts und eine Neuordnung des ruhenden Verkehrs. Die mit der Umplanung zur Fahrrdstraße einhergehende Reduzierung von Stellplatzmöglichkeiten im öffentlichen  Straßenraum wurde im Rahmen einer Parkraumerhebung untersucht und bewertet. Der Endbericht  der Parkraumerhebung ist in der Rubrik "Gegenstände" beigefügt.

Wie kann ich eine Stellungnahme abgeben:

Sie haben die Gelegenheit sich zum geplanten Linienverlauf des Teilabschnitts Moers-Innenstadt (RS1)  mit Hinweisen und Anregungen innerhalb des Beteiligungszeitraumes von 09.09.2026 bis 09.10.2026 auf dieser Beteiligungsseite schriftlich zu äußern. Damit bei möglichem Rückfragebedarf eine Kontaktaufnahme möglich ist, können Sie gerne ihre Kontaktdaten der Stellungnahme beifügen. Andernfalls erfolgt die Abgabe der Stellungnahme anonym.

Um die Stellungnahme erfolgreich abzugeben navigieren Sie ans Ende der Beteiligungsseite und klicken Sie auf den Butten "Stellungnahme abgeben". 

Alternativ  können Sie Ihre Stellungnahme auch direkt an folgende Mailadresse senden:

fahrrad@moers.de

Kontakt

Stadt Moers

FD 8.2 Verkehrsplanung

02841/201-582

fahrrad@moers.de

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Fachbereichsleitung des Fachbereiches 8, Vermessung, Straßen und Verkehr

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Die Angabe von personenbezogenen Daten ist freiwillig. Eine Abagabe einer Stellungnahme im Rahmen dieser Beteiligung ist auch anonym möglich.

Ihre Daten werden erhoben, damit die Stadt Moers eine bedarfs- und umweltgerechte Verkehrsplanung durchführen kann. Die Beteiligung der Öffentlickeit und der Träger öffentlicher Belange ist erforderlich, damit das Verfahren zur Linienzustimmung für einen Teilabschnitt des RS1 durgeführt werden kann. Die endgültige Linienzustimmung erfolgt durch das Ministerium des Landes Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW.

Sofern Sie Ihre Kontakdaten angeben, besteht für die Stadt die Möglichkeit bei Bedarf Kontakt für mögliche Rückfragen aufzunehmen.

5. Wesentliche Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung

Das Erfordernis zur Duchführung einer Beteiligung ergibt sich aus § 25a  (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) Verwaltungsverfahrengesetz NRW.

Ihre Daten zur Erhebung werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO verarbeitet.

6. Empfänger und Kategorien von Empfängern der Daten

Ihre personenbezogenen Daten (Name, Anschrift, Mailadresse) dienen dem FD 8.2 Straßen- und Verkehrsplanung dazu ggf. Rückfragen zu den Stellungnahmen zu stellen.

Die Ergebnisse bzw. Dokumentation der Beteiligung werden, ohne personenebezogen Daten, im Rahmen des Verfahrens der Linienzustimmung über den Landesbetrieb Straßenbau NRW an das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr weitergeleitet und in den poltischen Gremien der Stadt Moers vorgestellt.

Art. 13 Abs. 2 DSGVO:

7. Dauer der Speicherung:

Ihre Adressdaten und Stellungnahmen werden für die Dauer der Beteiligung und die anschließende Auswertung gespeichert.

8. Rechte der Betroffenen

Betroffene Personen haben insbes. folgende Rechte, wenn die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Art.15: Recht auf Auskunft über die verarbeiteten personenbezogenen Daten
  • Art.16: Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten
  • Art.17: Recht auf Löschung (Vergessenwerden)
  • Art.18: Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung
  • Art.20: Recht auf Datenübertragbarkeit
  • Art.21: Recht auf Widerspruch gegen die Datenverarbeitung
  • Art.77: Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde:

Zuständige Aufsichtsbehörde:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LDI) NRW, Kavalleriestr. 2-4 40213 Düsseldorf

Telefon 0211 / 38424-0 Fax 0211 / 38424-10

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