Bebauungsplan Gemeinde Morsbach Erneute Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 65 „GE Erweiterung Lichtenberg Nordost“

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 16.04.2026 bis 15.05.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Bebauungsplan Nr. 65 „GE Erweiterung Lichtenberg Nordost“
Parallelverfahren zur 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde
Morsbach
Der Umwelt- und Entwicklungsausschuss der Gemeinde Morsbach hat in seiner
öffentlichen Sitzung am 27.01.2022 den Aufstellungsbeschluss für das
Parallelverfahren zur 28. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zur
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 65 „GE Erweiterung Lichtenberg Nordost“
gefasst.
Im Zuge der Aufstellung der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des
Bebauungsplanes Nr. 65 „GE Erweiterung Lichtenberg Nordost“ soll die
bauaufsichtliche Grundlage zur Erweiterung des bestehenden Gewerbestandortes,
um einen Lagerplatz auf den Grundstücken Gemarkung Lichtenberg Flur 5,
Flurstücke 74, 75, 77 (teilweise), 78; Flur 6, Flurstücke 352 (teilweise), 417
(teilweise), in nordöstliche Richtung geschaffen werden.
Die Abgrenzung des Bebauungsplanes Nr. 65 für die nordöstliche Erweiterung des
Gewerbegebietes ist in dem nachfolgend (unmaßstäblich) verkleinerten
Übersichtsplan kenntlich gemacht.

Der Rat der Gemeinde Morsbach hat am 08.10.2024 in seiner öffentlichen Sitzung
die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange an der Planung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch
(BauGB) beschlossen. Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wurden
dargestellt und der Öffentlichkeit wurde Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung
gegeben.
Diese erste Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange hat 28.10.2024 bis 28.11.2024 stattgefunden. Der Öffentlichkeit
sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird nun
aufgrund erforderlicher Anpassungen erneut Gelegenheit zur Stellungnahme
gegeben.
Der Entwurf des Bebauungsplanes bestehend aus Planurkunde, textlichen
Festsetzungen, Begründung und Umweltbericht sowie dem Kurzerläuterungsbericht
und der Ausführungsplanung zur Entwässerung wird in der Zeit vom
16.04.2026 bis einschließlich 15.05.2026
auf der Internetseite https://www.morsbach.de/bekanntmachungen-2026/ mit den
nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen bereits vorliegenden
umweltbezogenen Stellungnahmen veröffentlicht.
Die einzelnen Bestandteile des Verfahrens und diese Bekanntmachung sind dort als
PDF-Dateien verfügbar.
Zusätzlich werden die zu veröffentlichenden Unterlagen im genannten Zeitraum
montags bis freitags in der Zeit von 08:00- 12:00 Uhr, montags in der Zeit von 14:00-
16:00 Uhr und donnerstags in der Zeit von 14:00- 18.00 Uhr, im Rathaus der
Gemeinde Morsbach, Bahnhofstraße 2, 51597 Morsbach im Flur des Fachbereiches
III – Bauen, Planen, Umwelt – öffentlich ausgelegt.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben
werden.
Die Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an bauen@gemeinde-morsbach.
de übermittelt werden.
Bei Bedarf können Stellungnahmen schriftlich an den Bürgermeister der Gemeinde
Morsbach, Postfach 11 53, 51589 Morsbach, oder persönlich zur Niederschrift im
Rathaus, Bahnhofstraße 2, 51597 Morsbach, Zimmer OG02, eingereicht werden. Über
die fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen entscheidet der Rat der Gemeinde
Morsbach. Das Ergebnis wird Ihnen mitgeteilt werden.
Letzter Einsende- oder Erklärungstermin ist der 15.05.2026. Nach diesem Termin
vorgebrachte Anregungen können im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach
§ 3 Abs. 2 Nr. 3 BauGB nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Umweltauswirkungen sind ermittelt und in einem Umweltbericht
zusammengefasst worden.
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
Tiere
- Faunistischer Sachverhalt vor Ort
- Artenschutz
Pflanzen
- Biotische Ausstattung
- Biotopschutz
- Artenschutz
Biologische Vielfalt
Fläche
- Inanspruchnahme forstwirtschaftlicher Nutzflächen
- Flächensparendes Bauen
Boden
- Bodentypen
- Schutzwürdigkeit
Wasser
- Starkregen
- Einleitung Regenwasser
- Grundwasser
- Oberflächenwasser
- Schutzgebiete
Luft/Klima
- Lokales Klima
- Lufthygiene
- Luftqualität
Landschaft
- Landschaftsbild
- Ortsbild
Mensch und seine Gesundheit
- Emissionen
- Immissionen
- Erholung
- Naherholung
Bevölkerung
Landschaftspläne und sonstige Pläne
- Festsetzungen des Landschaftsplans
- Landschaftsschutzgebiete
Geschützte Landschaftsbestandteile
Abfall / Abwasser
Kulturgüter und sonstige Sachgüter
- forstwirtschaftliche Nutzung
Vermeidung von Emissionen
Erneuerbare Energien / sparsame und effiziente Nutzung von Energie
Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes
Auswirkungen, die aufgrund der Anfälligkeit der zulässigen Vorhaben
für schwere Unfälle oder Katastrophen zu erwarten sind
Summationswirkungen mit anderen Vorhaben und Projekten im
Gebiet der Gemeinde Morsbach
Auswirkungen auf Natura 2000-Gebiete
Bekanntmachungsanordnung:
Gemäß den Bestimmungen des Baugesetzbuches, hier insbesondere § 2 Abs. 1 und
§ 3 Abs. 2 BauGB sowie § 2 Abs. 3, § 2 Abs. 4 und § 4 der BekanntmVO wird die
vorstehende Bekanntmachung hiermit angeordnet und öffentlich bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1
Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren
nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1
des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die
sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht
hat, aber hätte geltend machen können.
Der Beschluss zur Auslegung/Veröffentlichung des Planentwurfs wird hiermit
öffentlich bekanntgemacht.
Morsbach, den 15.04.2026
Jan Schumacher
Bürgermeister

Kontakt

Caroline Leidig
Fachbereich III Bauen, Umwelt, Planen

Bauleitplanung

Gemeinde Morsbach
OG. 2
Bahnhofstr. 2
51597 Morsbach

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+49 (2294) 699 187

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