Außenbereichssatzung Gemeinde Morsbach Öffentliche Auslegung

Außenbereichssatzung gem. § 35 Abs. 6 BauGB für den Ortsteil Ortseifen

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 29.06.2026 bis 30.07.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Plangebiet Ortseifen

Außenbereichssatzung gem. § 35 Abs. 6 BauGB für den Ortsteil Ortseifen

Der Umwelt- und Entwicklungsausschuss der Gemeinde Morsbach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 09.06.2026 die Aufstellung einer Außenbereichssatzung gem. § 35 Abs. 6 BauGB für den Ortsteil Ortseifen beschlossen.

Zeitgleich wurde die Verwaltung beauftragt, auf dieser Grundlage den Entwurf der Außenbereichssatzung gem. § 35 Abs. 6 BauGB für den Ortsteil Ortseifen öffentlich auszulegen und parallel die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. der §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch an der Planung zu beteiligen.

Die Ortslage Ortseifen verfügt über eine geschlossene und gewachsene Siedlungsstruktur mit vorhandener Erschließung sowie einzelnen Baulücken, die dem Charakter eines Innenbereichs entsprechen. Die derzeitige Einstufung als Außenbereich verhindert jedoch eine Nachverdichtung und die Nutzung dieser Baulücken, wodurch die Entwicklungsmöglichkeiten des Ortsteils deutlich eingeschränkt sind. Durch die Aufstellung der Außenbereichssatzung nach § 35 Abs. 6 BauGB besteht die Möglichkeit einer maßvollen Weiterentwicklung in diesem Gebiet.

Eine solche Satzung kann für bestimmte, bereits bebaute Außenbereichsflächen aufgestellt werden, um diese planungsrechtlich einem begrenzten Innenbereich gleichzustellen. Sie dient dazu, die Zulässigkeit von Wohnbebauung in kleineren, bestehenden Siedlungsbereichen zu regeln, die bislang nicht als Innenbereich gelten, und erlaubt eine städtebaulich vertretbare Ergänzung der vorhandenen Bebauung.

Die Abgrenzung der Außenbereichssatzung gem. § 35 Abs. 6 BauGB für den Ortsteil Ortseifen ist in dem nachfolgend (unmaßstäblich) verkleinerten Übersichtsplan kenntlich gemacht.

Die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden an den Planungen gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beteiligt. Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen werden dargestellt und der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Die Entwürfe der Außenbereichssatzung gem. § 35 Abs. 6 BauGB für den Ortsteil Ortseifen werden nebst Begründung in der Zeit vom

29.06.2026 bis zum 29.07.2026 (einschl.)

auf der Internetseite https://www.morsbach.de/bekanntmachungen-2026/ veröffentlicht.

Die einzelnen Bestandteile des Verfahrens und diese Bekanntmachung sind dort als PDF-Dateien verfügbar.

Zusätzlich werden die zu veröffentlichenden Unterlagen im genannten Zeitraum

montags bis freitags in der Zeit von 08:00- 12:00 Uhr, montags in der Zeit von 14:00- 16:00 Uhr und donnerstags in der Zeit von 14:00- 18.00 Uhr, im Rathaus der Gemeinde Morsbach, Bahnhofstraße 2, 51597 Morsbach im Flur des Fachbereiches III – Bauen, Planen, Umwelt – öffentlich ausgelegt.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.

Die Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an bauen@gemeinde-morsbach.de übermittelt werden.

Bei Bedarf können Stellungnahmen schriftlich an den Bürgermeister der Gemeinde Morsbach, Postfach 11 53, 51589 Morsbach oder zur Niederschrift im Rathaus, Bahnhofstraße 2, 51597 Morsbach, Zimmer OG 02, eingereicht werden. Über die fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen entscheidet der Rat der Gemeinde Morsbach. Das Ergebnis wird Ihnen mitgeteilt werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Anregungen oder Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben.

Letzter Einsende- oder Erklärungstermin ist der 29.07.2026. Nach diesem Termin vorgebrachte Anregungen können im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 Nr. 3 BauGB nicht mehr berücksichtigt werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 47 Abs. 2a Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) Normenkontrollanträge unzulässig sind, sofern nur Einwendungen geltend gemacht werden, die bereits im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 bzw. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB hätten geltend gemacht werden können und dort nicht oder verspätet geltend gemacht wurden.

Morsbach, 19.06.2026

 - Schumacher -

Bürgermeister

Kontakt

Annika Scharrenbach
III/60 Bauen, Umwelt, Planen

Gemeinde Morsbach
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51597 Morsbach

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+49 (2294) 699 187

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