Bebauungsplan Gemeinde Morsbach Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 35 Wohn- und Sondergebiet Lichtenberg „Vereinsheim Krähennest“, 2. Änderung

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 01.07.2026 bis 31.07.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Bebauungsplan Nr. 35 Wohn- und Sondergebiet Lichtenberg „Vereinsheim Krähennest“, 2. Änderung

Offenlegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden

und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Der Umwelt- und Entwicklungsausschuss der Gemeinde Morsbach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 10.03.2026 den Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplan Nr. 35 Wohn- und Sondergebiet Lichtenberg „Vereinsheim Krähennest“ gemäß § 13 BauGB gefasst.

Zeitgleich wurde die Verwaltung beauftragt, auf dieser Grundlage den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplan Nr. 35 Wohn- und Sondergebiet Lichtenberg öffentlich auszulegen und parallel die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. der §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch an der Planung zu beteiligen.

Nachdem die Unterbringung der Pfadfinder Morsbach in der OGS Lichtenberg zukünftig nicht mehr möglich ist, hat der Verein nach alternativen Räumlichkeiten gesucht. Da sich die Suche nicht einfach gestaltet, wurde seitens der regionalen Wirtschaft durch Spenden eine Containerlösung zur Beherbergung der Vereinsmitglieder ermöglicht.

Aktuell weist der Bebauungsplan am Standort des Vereinsheimes allerdings nur eine Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung aus. Diese muss zwingend im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens geändert werden, damit im Anschluss überhaupt eine entsprechende Baugenehmigung, welche zwingend und insbesondere aus Gründen des Brandschutzes erforderlich ist, beantragt werden kann.

Der Bebauungsplan sieht an der Stelle der Änderung eine Fahrzeugwende in einer Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung vor. Durch die Änderung wird diese Wendeschleife entfallen und durch eine Baufläche ersetzt. Der Sache nach stellt dies eine Berührung eines Grundzuges der Planung dar, andererseits ist die Flächenausdehnung der Änderung doch so marginal, dass es sich um eine Bagatellanpassung des BP Nr. 35 handelt.

Die Abgrenzung des Bebauungsplanes Nr. 35, 2. Änderung, ist in dem nachfolgend (unmaßstäblich) verkleinerten Übersichtsplan kenntlich gemacht.

Die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden an den Planungen gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beteiligt. Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen werden dargestellt und der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Die Entwürfe der 2. Änderung des Bebauungsplan Nr. 35 Wohn- und Sondergebiet Lichtenberg „Vereinsheim Krähennest“ BauGB werden nebst Begründung in der Zeit vom

01.07.2026 bis zum 31.07.2026 (einschl.)

auf der Internetseite https://www.morsbach.de/bekanntmachungen-2026/ veröffentlicht.

Die einzelnen Bestandteile des Verfahrens und diese Bekanntmachung sind dort als PDF-Dateien verfügbar.

Zusätzlich werden die zu veröffentlichenden Unterlagen im genannten Zeitraum

montags bis freitags in der Zeit von 08:00- 12:00 Uhr, montags in der Zeit von 14:00- 16:00 Uhr und donnerstags in der Zeit von 14:00- 18.00 Uhr, im Rathaus der Gemeinde Morsbach, Bahnhofstraße 2, 51597 Morsbach im Flur des Fachbereiches III – Bauen, Planen, Umwelt – öffentlich ausgelegt.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.

Die Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an bauen@gemeinde-morsbach.de übermittelt werden.

Bei Bedarf können Stellungnahmen schriftlich an den Bürgermeister der Gemeinde Morsbach, Postfach 11 53, 51589 Morsbach oder zur Niederschrift im Rathaus, Bahnhofstraße 2, 51597 Morsbach, Zimmer OG 02, eingereicht werden. Über die fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen entscheidet der Rat der Gemeinde Morsbach. Das Ergebnis wird Ihnen mitgeteilt werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Anregungen oder Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben.

Letzter Einsende- oder Erklärungstermin ist der 31.07.2026. Nach diesem Termin vorgebrachte Anregungen können im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 Nr. 3 BauGB nicht mehr berücksichtigt werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 47 Abs. 2a Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) Normenkontrollanträge unzulässig sind, sofern nur Einwendungen geltend gemacht werden, die bereits im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 bzw. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB hätten geltend gemacht werden können und dort nicht oder verspätet geltend gemacht wurden.

Morsbach, 25.06.2026

 - Schumacher -

Bürgermeister

Kontakt

Annika Scharrenbach
III/60 Bauen, Umwelt, Planen

Gemeinde Morsbach
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51597 Morsbach

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