Flächennutzungsplan Gemeinde Morsbach Öffentliche Auslegung

Flächennutzungsplanänderung Nr. 27 „Gewerbegebiet Lichtenberg II“

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 01.07.2026 bis 31.07.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Plangebiet FNP Änderung

Flächennutzungsplanänderung Nr. 27 „Gewerbegebiet Lichtenberg II“

Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 49 „Gewerbegebiet Lichtenberg II“

Der Rat der Gemeinde Morsbach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 11.12.2018 den Aufstellungsbeschluss für das Parallelverfahren zur 27. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 49 „Gewerbegebiet Lichtenberg II“ gefasst. Weiterhin hat der Rat die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung hat bereits im Zeitraum vom 29.09.2025 bis einschließlich 29.10.2025 stattgefunden.

Im Zuge der Aufstellung der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des

Bebauungsplanes Nr. 49 „Gewerbegebiet Lichtenberg II“ soll die bauaufsichtliche Grundlage zur Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes in nordwestliche Richtung geschaffen werden.

Die Abgrenzung der Flächennutzungsplanänderung für die nordwestliche Erweiterung des Gewerbegebietes ist in dem nachfolgend (unmaßstäblich) verkleinerten Übersichtsplan kenntlich gemacht.

GEMEINDE MORSBACH

FNP-Änderung Nr. 27 „Gewerbegebiet Lichtenberg II“

M: ohne Maßstab

=   Abgrenzung 27. Änd. FNP

Der Rat der Gemeinde Morsbach hat am 11.12.2018 in seiner öffentlichen Sitzung die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an der Planung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung bestehend aus dem Planentwurf und seinen Darstellungen, der Begründung und dem Umweltbericht sowie dem Bodengutachten, Lärmschutzgutachten, Verkehrsgutachten und der hydraulischen Berechnung der Beckenanlage wird in der Zeit vom

01.07.2026 bis einschließlich 31.07.2026

auf der Internetseite https://www.morsbach.de/bekanntmachungen-2026/ mit den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen veröffentlicht. Die einzelnen Bestandteile des Verfahrens und diese Bekanntmachung sind dort als PDF-Dateien verfügbar.

Zusätzlich werden die zu veröffentlichenden Unterlagen im genannten Zeitraum

montags bis freitags in der Zeit von 08:00- 12:00 Uhr, montags in der Zeit von 14:00- 16:00 Uhr und donnerstags in der Zeit von 14:00- 18.00 Uhr, im Rathaus der Gemeinde Morsbach, Bahnhofstraße 2, 51597 Morsbach im Flur des Fachbereiches III – Bauen, Planen, Umwelt – öffentlich ausgelegt.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.

Die Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an bauen@gemeinde-morsbach.de übermittelt werden.

Bei Bedarf können Stellungnahmen schriftlich an den Bürgermeister der Gemeinde Morsbach, Postfach 11 53, 51589 Morsbach, oder persönlich zur Niederschrift im Rathaus, Bahnhofstraße 2, 51597 Morsbach, Zimmer OG02, eingereicht werden. Über die fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen entscheidet der Rat der Gemeinde Morsbach. Das Ergebnis wird Ihnen mitgeteilt werden.

Letzter Einsende- oder Erklärungstermin ist der 31.07.2026. Nach diesem Termin vorgebrachte Anregungen können im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 Nr. 3 BauGB nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Umweltauswirkungen sind ermittelt und in einem Umweltbericht zusammengefasst worden.

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Tiere

  • Biologische Vielfalt vor Ort
  • Besonderer Artenschutz

Pflanzen

  • Biologische Vielfalt vor Ort
  • Biotopschutz
  • Artenschutz

Fläche

  • Inanspruchnahme forstwirtschaftlicher Nutzflächen
  • Flächensparendes Bauen

Boden

  • Bodentypen
  • Schutzwürdigkeit

Wasser

      - Einleitung Regenwasser

  • Grundwasser
  • Oberflächenwasser
  • Schutzgebiete

Luft/Klima

  • Lokales Klima
  • Lufthygiene
  • Luftqualität

Landschaft

       -  Ortsbild

  • Landschaftsbild

Mensch und seine Gesundheit

- Emissionen

- Immissionen

  Erholung

- Naherholung

Bevölkerung

Landschaftspläne und sonstige Pläne

  • Festsetzungen des Landschaftsplans
  • Landschaftsschutzgebiete

         -Geschützte Landschaftsbestandteile

Abfall / Abwasser

Kulturgüter und sonstige Sachgüter

-forstwirtschaftliche Nutzung

Vermeidung von Emissionen

Erneuerbare Energien / sparsame und effiziente Nutzung von Energie

Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes

Auswirkungen, die aufgrund der Anfälligkeit der zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen zu erwarten sind

Summationswirkungen mit anderen Vorhaben und Projekten im Gebiet der Gemeinde Morsbach

Auswirkungen auf Natura 2000-Gebiete

Bekanntmachungsanordnung:

Gemäß den Bestimmungen des Baugesetzbuches, hier insbesondere § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 2 Abs. 3, § 2 Abs. 4 und § 4 der BekanntmVO wird die vorstehende Bekanntmachung hiermit angeordnet und öffentlich bekannt gemacht.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Der Beschluss zur Auslegung/Veröffentlichung des Planentwurfs wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Morsbach, 25.06.2026

Jan Schumacher

Bürgermeister

Kontakt

Caroline Leidig
Fachbereich III Bauen, Umwelt, Planen

Bauleitplanung

Gemeinde Morsbach
OG. 2
Bahnhofstr. 2
51597 Morsbach

+49 (2294) 699 262



 

+49 (2294) 699 187

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