Bebauungsplan Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 24 "Tannenweg"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 20.08.2026 bis 24.09.2026
  • Stellungnahmen 8 Stellungnahmen
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Geltungsbereich

Der Rat der Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde hat in seiner Sitzung am 13.07.2026 den Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Tannenweg“ auf der Grundlage des Planentwurfes, der Begründung vom 06.07.2026 und der Artenschutzprüfung Stufe I beschlossen. Gleichzeitig wird die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

1. Geltungsbereich

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst den nördlichen Teil des Flurstücks 711 sowie Teile des Flurstücks 566, Flur 20 in der Gemarkung Nachrodt-Wiblingwerde im Ortsteil Helbecke-Opperhusen und ergibt sich aus dem beigefügten Übersichtsplan.  Das Plangebiet ist im Osten durch die Breddestraße und den Tannenweg, im Süden durch das Baudenkmal „Erbbegräbnis der Familie Holtzbrinck/von Carlowitz“, im Westen durch das Flurstück 707 und im Norden durch das Flurstück 710 begrenzt.

Die Flächen des Plangebiets befinden sich in Privatbesitz.

2. Ziel und Zweck der Planung

Der Eigentümer der Fläche am Tannenweg möchte das Areal zu Wohnzwecken entwickeln. Es sollen 10 Einfamilienhäuser entstehen. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 3 „Forsthaus Helbecke-Opperhusen“ aus dem Jahr 1966, der ein „allgemeines Wohngebiet“ festsetzt. Die Festsetzungen des Bebauungsplans bezüglich überbaubarer Grundstücksflächen und Erschließung lassen die gewünschte Bebauung nicht zu. Da das geplante Vorhaben somit nach geltendem Baurecht nicht zulässig ist, ist die Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplans gem. § 12 BauGB erforderlich. Bei dem Bebauungsplan Nr. 24 „Tannenweg“ handelt es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB, der im beschleunigten Verfahren aufgestellt wird.

Eine Anleitung zur Stellungnahme steht Ihnen im Informationsbereich dieser Beteiligung zur Verfügung!

Kontakt

Roland Roczniok

FB 3 - Planen, Bauen, Liegenschaften

Tel. Nr. 02352 / 938327

E-Mail: bauen@nachrodt-wiblingwerde.de

Hagener Str. 76

58769 Nachrodt-Wiblingwerde

Teilnahmebedingungen

Die Öffentlichkeit kann sich während der öffentlichen Auslegung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und innerhalb der Frist zur Planung äußern.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht fristgerecht abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung sind (gem. § 4a Abs. 5 BauGB).

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetztes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht worden sind, aber hätten geltend gemacht werden können.

Eine Anleitung zur Stellungnahme steht Ihnen im Informationsbereich dieser Beteiligung zur Verfügung!

Datenschutzerklärung

Vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung

Information nach Artikel 13 der Europäischen Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) bei der Erhebung und Verarbeitung personen-bezogener Daten bei Beteiligungen der Bauleitplanung gemäß § 3 Baugesetzbuch (BauGB)

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1. Angaben zum Verantwortlichen

Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde
Die Bürgermeisterin
Fachbereich 3 - Planen, Bauen, Liegenschaften
Fachbereichsleitung Ursula Schöllnershans
Hagener Str. 76
58769 Nachrodt-Wiblingwerde
Telefon: 02352 / 9383-0 | Telefax: 02352 / 9383-50
E-Mail: bauen@nachrodt-wiblingwerde.de
Internet: https://www.nachrodt-wiblingwerde.de

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Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde
Die Datenschutzbeauftragte
Bechtle IT-Systemhaus Dortmund
Walter-Bruch-Str. 9
44263 Dortmund
Telefon: 0291 / 993381 | E-Mail: datenschutz@nachrodt-wiblingwerde.de
Internet: https://www.nachrodt-wiblingwerde.de/Datenschutz.htm

3. Zweck/e der Datenerhebung

Ihre Daten werden zu folgenden Zwecken erhoben:

  • Durchführung von Bauleitplanverfahren, die insbesondere zur Wahrnehmung der Pflichten der Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde dienen, im Rahmen der Planungshoheit eine geordnete städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu sichern. Im Rahmen der o.g. Verfahren sind sowohl das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln, als auch die öffentlichen und privaten Belange
  • Untersuchungen der Kommunalverwaltung oder durch Dritte im Auftrag der Kommunalverwaltung (z.B. Geländeuntersuchungen, Bodenuntersuchungen, Lärmuntersuchungen, Untersuchungen zur Gebietsart)
  • eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit (Bürger, Unternehmen, etc.) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange,
  • zusätzliche informelle Beteiligungsformate (z. B. Bürgerversammlungen, runde Tische, Interviews) zwecks stärkerer Einbeziehung der Öffentlichkeit und Förderung der Transparenz gegenüber der Bürgerschaft.

Darüber hinaus werden die Daten verwendet, um über das Ergebnis der Abwägung zu informieren. Die persönlichen Angaben werden benötigt, um den Umfang sowie die Zuordnung der Betroffenheit oder sonstige Interessen hinsichtlich des Bauleitplanverfahrens beurteilen zu können.

4. Rechtsgrundlage/n der Verarbeitung

Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt (Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V.m. § 3 BauGB). Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Ferne sollen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist das Ergebnis mitzuteilen.

Die fachrechtlichen Verarbeitungserfordernisse erwachsen u.a. aus § 1 Abs. 3, § 1 Abs. 7, § 2 Abs. 3, § 3, § 4a BauGB. Hervorzuheben sind die darin geregelten Mitwirkungsrechte der Bürger (frühzeitige Bürgerbeteiligung, Anregungen zum Planinhalt während der öffentlichen Auslegung der Planentwürfe) und die Verpflichtung zur gerechten Abwägung aller vorgetragenen und sich aufdrängenden privaten und öffentlichen Belange. Die Vorschriften dienen insbesondere der vollständigen Ermittlung und zutreffenden Bewertung der von der Planung berührten Belange, der Information der Öffentlichkeit und der Mitteilung des Abwägungsergebnisses.

5. Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden

Folgende personenbezogene Daten von Ihnen werden verarbeitet:
Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail, Eigentumsverhältnisse sowie Angaben zum Grundstück.

6. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:

  • die höhere Verwaltungsbehörde zur Prüfung von Rechtsmängeln,
  • zuständige Gerichte zur Überprüfung der Wirksamkeit von Bauleitplänen
  • Dritte, denen zur Beschleunigung die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten übertragen wurde (gemäß § 4b BauGB) und die in den Verfahrensunterlagen benannt sind. Kontaktdaten können über den Fachbereich 3 - Planen, Bauen, Liegenschaften - erfragt werden

Die kommunalverwaltungsinterne Weitergabe der personenbezogenen Daten erfolgt nur soweit erforderlich an Bereiche, deren Belange ggf. berührt sind und in weitere Klärungen eingebunden werden sollen.

7. Absicht Übermittlung an Drittland oder eine internationale Organisation

Es findet keine Übermittlung der personenbezogenen Daten an ein Drittland und / oder eine internationale Organisation statt.

8. Dauer der Speicherung bzw. Kriterien für die Festlegung dieser Dauer

Ihre Daten werden nach der Erhebung bei der Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde solange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Auch nach Ablauf der in § 47 Verwaltungsgerichtsordnung VwG geregelten Fristen zur Normenkontrolle haben Gerichte das Recht, Bauleitpläne und Satzungen nach dem BauGB in einem anderen verwaltungsrechtlichen Verfahren inzident zu prüfen. Eine dauerhafte Speicherung der Verfahrensakten ist deshalb erforderlich.

9. Rechte der Betroffenen

Dem Betroffenen stehen gegenüber der Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde die nachfolgend aufgeführten Rechte zu:

  • Recht auf Bestätigung, ob personenbezogene Daten der/des Betroffenen von der Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde verarbeitet werden
  • Recht auf Auskunft über die verarbeiteten personenbezogenen Daten
  • Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten
  • Recht auf Löschung oder Einschränkung der Datenverarbeitung
  • Recht auf Unterrichtung
  • Recht auf Widerspruch gegen die Datenverarbeitung wegen besonderer Umstände
  • Recht auf Datenübertragbarkeit

10. Widerrufsrecht bei Einwilligung

Wenn Sie in die Verarbeitung Ihrer Daten nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO eingewilligt haben, können Sie Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird dadurch nicht berührt.

11. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Zuständige Aufsichtsbehörde für den Datenschutz ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen. Sie haben das Recht, bei ihr Beschwerde einzulegen:

Postfach 20 04 44
40213 Düsseldorf
Telefon: 0211/38424-0
Telefax: 0211/38424-10
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de

12. Folgen der Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten

Bei Nichtbereitstellung der Daten kann die Bearbeitung der unter Zweck der Datenverarbeitung beschriebenen Leistungen nicht erfolgen. Zudem können die Ergebnisse nicht mitgeteilt werden.

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