Bebauungsplan Stadt Netphen Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 6 „Demenzzentrum“, Gemarkung Brauersdorf, Stadt Netphen

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 08.04.2026 bis 08.05.2026
  • Stellungnahmen 2 Stellungnahmen
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Übersichtskarte

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Demenzzentrum“, Gemarkung Brauersdorf

hier: Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB

Der Rat der Stadt Netphen hat in seiner Sitzung am 07.09.2023 die Verwaltung beauftragt, die notwendigen Voraussetzungen für die geplante Erweiterung des Demenzzentrums am Standort in der Gemarkung Brauersdorf zu schaffen und das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Demenzzentrum“, Gemarkung Brauersdorf, durchzuführen.

Die Aufstellung des Bebauungsplans dient dem Ziel der Nutzbarmachung von vorhandenem Bauland bzw. von bereits als Parkplatz genutzten versiegelten Flächen zur Errichtung eines Ergänzungsgebäudes des Demenzzentrums. Das Plangebiet liegt am Ortsausgang Netphen Richtung Brauersdorf an der „Brauersdorfer Straße“. Die Erschließung erfolgt über die öffentliche Verkehrsfläche des Parkplatzes 3 des Freizeitparks.

Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 1,3 ha und umfasst folgende Grundstücke: Gemarkung Brauersdorf, Flur 1, Flurstücke 172 tlw. und 176 tlw. („Brauersdorfer Straße“), 179 und 181.

Die genaue Lage des Plangebietes ist in der nebenstehenden Planskizze dargestellt.

Die Stadt Netphen beabsichtigt, über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung und Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen und über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Demenzzentrum“, Gemarkung Brauersdorf, öffentlich zu unterrichten und allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung nach § 3 (1) BauGB zu geben.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und artenschutzrechtlichem Fachbeitrag können in der Zeit

vom  08.04. bis 08.05.2026

über das Beteiligungsportal „Beteiligung.NRW“ hier eingesehen werden.

Die Unterlagen sind ebenfalls unter www.netphen.de/aktuelle-verfahren auf der Internetseite der Stadt Netphen veröffentlicht.

Darüber hinaus können die Unterlagen über ein öffentlich zugängliches Terminal bei der Stadt Netphen, Foyer Haupteingang, Amtsstraße 2 + 6, 57250 Netphen, während der folgenden Dienststunden

                                               Montag bis Freitag:        8.15 Uhr bis 12.30 Uhr,

                                               Montag:                              13.30 Uhr bis 15.45 Uhr,

                                               Dienstag:                            13.30 Uhr bis 15.45 Uhr,

                                               Mittwoch:                          13.30 Uhr bis 15.00 Uhr,

                                               Donnerstag:                      13.30 Uhr bis 16.45 Uhr,

eingesehen werden.

In dem obengenannten Zeitraum kann sich die Öffentlichkeit zur Planung äußern. Stellungnahmen sollen vornehmlich auf elektronischem Wege

übermittelt werden. Bei Bedarf können sie zudem beispielsweise schriftlich an die Stadt Netphen, Fachbereich Planung und Bauordnung, Amtsstr. 2 + 6, 57250 Netphen oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 Baugesetzbuch in Verbindung mit Art. 6 (1) Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung und dem Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Information über die Datenverarbeitung im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, die mit ausliegt.

Netphen, 26.03.2026               gez. Müller, Bürgermeister

Kontakt

Stadt Netphen
Fachbereich II/1 Planung und Bauordnung
Amtsstraße 2 + 6
57250 Netphen

E-Mail: stadtplanung@netphen.de

Frau Ilka Rosenthal
Telefon: 02738 603225
 

Frau Sibylle Stecken
Telefon: 02738603224

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