Flächennutzungsplan Stadt Neukirchen-Vluyn Frühzeitige Beteiligung

119. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich Freiflächen-Agri-Photovoltaikanlage Dorsterhof

  • Status Beendet
  • Zeitraum 08.10.2025 bis 07.11.2025
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Planzeichnung

Planungsziel und Plangebiet

Die G+H solar Projekt GmbH hat am 05.05.2025 im Namen der Vorhabenträgerin, der Erich Hermann Meiss GmbH, gemäß § 12 Abs. 2 BauGB einen Antrag auf Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VBP) mit dem Ziel der Errichtung einer Agri-PV-Anlage am Grotfeldsweg gestellt.

Unter Agri-Photovoltaik (Agri-PV) wird die kombinierte Nutzung von ein und derselben Landfläche für landwirtschaftliche Produktion als Hauptnutzung und für Stromproduktion mittels einer PV-Anlage als Sekundärnutzung verstanden. Für die mit diesem Vorhaben geplante Anlage ist die Nutzung der Landwirtschaftsfläche in Form einer Beibehaltung der Schaftierhaltung vorgesehen. Gebildet wird der räumliche Geltungsbereich durch den nördlichen Teil des Grundstückes Gemarkung Neukirchen, Flur 9, Flurstück 596. Die Fläche grenzt im Norden an den Achterathsheidegraben und im Osten an den Dorsterhof. Seine Größe beträgt rund 1,4 ha.

Der gültige Flächennutzungsplan der Stadt Neukirchen-Vluyn stellt für den Änderungsbereich bislang Flächen für die Landwirtschaft dar. Die Entwicklung eines regenerativen Projektes zur Energiewende ist aus den derzeitigen Darstellungen des Flächennutzungsplanes nicht abzuleiten. Aus diesem Grund ist die Änderung der Darstellung des Flächennutzungsplanes in eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Sondergebiet Agri-Photovoltaikanlage erforderlich.

Zur Schaffung des erforderlichen Planungsrechts ist weiterhin die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 173, Gebiet Freiflächen-Agri-Photovoltaikanlage Dorsterhof, wird in einem Parallelverfahren angestrebt.

Verfahrensstand

Am 11.06.2025 wurde in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses der Aufstellungsbeschluss zur 119. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst. Dessen Bekanntmachung erfolgte am 24.07.2025 im Amtsblatt der Stadt Neukirchen-Vluyn (51. Jg., Nr. 8, S. 44ff.).

Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Neukirchen‑Vluyn hat in seiner öffentlichen Sitzung am 03.09.2025 sodann den Vorentwurf zur 119. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen und die Verwaltung beauftragt, den Vorentwurf öffentlich auszulegen.

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