Bebauungsplan Stadt Neukirchen-Vluyn Frühzeitige Beteiligung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 173 Gebiet Freiflächen-Agri-PV-Anlage Dorsterhof

  • Status Beendet
  • Zeitraum 08.10.2025 bis 07.11.2025
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Planzeichnung

Planungsziel und Plangebiet

Die G+H solar Projekt GmbH hat am 05.05.2025 im Namen der Vorhabenträgerin, der Erich Hermann Meiss GmbH, gemäß § 12 Abs. 2 BauGB einen Antrag auf Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VBP) mit dem Ziel der Errichtung einer Agri-PV-Anlage am Grotfeldsweg gestellt.

Unter Agri-Photovoltaik (Agri-PV) wird die kombinierte Nutzung von ein und derselben Landfläche für landwirtschaftliche Produktion als Hauptnutzung und für Stromproduktion mittels einer PV-Anlage als Sekundärnutzung verstanden. Für die mit diesem Vorhaben geplante Anlage ist die Nutzung der Landwirtschaftsfläche in Form einer Beibehaltung der Schaftierhaltung vorgesehen. Gebildet wird der räumliche Geltungsbereich durch den nördlichen Teil des Grundstückes Gemarkung Neukirchen, Flur 9, Flurstück 596. Die Fläche grenzt im Norden an den Achterathsheidegraben und im Osten an den Dorsterhof. Seine Größe beträgt rund 1,4 ha.

Für die Umsetzung des geplanten Vorhabens ist es erforderlich, einen Bebauungsplan aufzustellen, um die grundsätzliche städtebauliche Entwicklung und Ordnung für diesen Bereich herzustellen. Aufgrund des konkreten Vorhabens der Vorhabenträgerin wird der Bebauungsplan im Sinne von § 12 Abs. 2 BauGB als vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt.

Die Entwicklung eines regenerativen Projektes zur Energiewende ist aus den derzeitigen Darstellungen des Flächennutzungsplans nicht abzuleiten. Aus diesem Grund soll der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB in eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Sondergebiet Agri-Photovoltaikanlage geändert werden.

Verfahrensstand

Am 11.06.2025 wurde in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses der entsprechende Einleitungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 173 gefasst. Dessen Bekanntmachung erfolgte am 24.07.2025 im Amtsblatt der Stadt Neukirchen-Vluyn (51. Jg., Nr. 8, S. 47ff.).

Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Neukirchen‑Vluyn hat in seiner öffentlichen Sitzung am 03.09.2025 sodann den Vorentwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 173 gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen und die Verwaltung beauftragt, den Vorentwurf öffentlich auszulegen.

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