Bebauungsplan Stadt Neukirchen-Vluyn Öffentliche Auslegung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 173 Gebiet Freiflächen-PV-Anlage Dorsterhof

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 22.04.2026 bis 22.05.2026
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Geltungsbereich

Planungsziel und Plangebiet

Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 173 soll ein Beitrag zum Ausbau erneuerbarer Energien in Neukirchen-Vluyn geleistet werden. Ziel der Planung ist es, eine PV-Anlage auf dem Flurstück 596 (tlw.) der Gemarkung Neukirchen, Flur 9, zu errichten, die sich harmonisch in die bestehende Nutzung integriert und darüber hinaus die Möglichkeit bietet, die Stadt Neukirchen-Vluyn mit Solarenergie zu versorgen. Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 173 und die gleichzeitige 119. Änderung des Flächennutzungsplanes soll Planungsrecht für dieses Vorhaben geschaffen werden.

Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 173 werden folgende Planungsziele verfolgt: Mit dem Vorhaben wird die Erzeugung von regenerativen Energien angestrebt. Bei Durchführung der Planung würden zum einen die Anzahl der in Neukirchen-Vluyn vorhandenen PV-Anlagen sowie die aus Solarenergie erzeugte Leistung gesteigert und zum anderen ein Beitrag zur Verringerung des CO2-Ausstoßes geleistet. Somit kann das Vorhaben dazu beitragen, im Sinne der Ziele des Klimaschutzkonzeptes eine weitere Reduzierung der CO2-Emissionen in Neukirchen-Vluyn zu erreichen.

Die Entwicklung eines regenerativen Projektes zur Energiewende ist aus den derzeitigen Darstellungen des Flächennutzungsplans nicht abzuleiten. Aus diesem Grund soll der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB in eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ geändert werden.

Verfahrensstand

Am 11.06.2025 wurde in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses der entsprechende Einleitungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 173 gefasst. Dessen Bekanntmachung erfolgte am 24.07.2025 im Amtsblatt der Stadt Neukirchen-Vluyn (51. Jg., Nr. 8, S. 47ff.).

In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 03.09.2025 wurde sodann die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Träger öffentlicher Belange und sonstigen Fachbehörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die Träger öffentlicher Belange und sonstigen Fachbehörden wurden mit Schreiben vom 07.10.2025 über die Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB informiert und hatten vom 08.10.2025 bis zum 07.11.2025 Gelegenheit eine Stellungnahme abzugeben. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte ebenfalls in der Zeit vom 08.10.2025 bis zum 07.11.2025 und wurde am 30.09.2025 im Amtsblatt der Stadt NeukirchenVluyn (51. Jg., Nr. 12, Seite 110ff.) bekanntgegeben.

Der Rat der Stadt Neukirchen-Vluyn hat nun in seiner Sitzung vom 25.03.2026 die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

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