Bebauungsplan Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 89 N "Walnussweg Schöneshof" - Offenlage

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 28.04.2026 bis 29.05.2026
  • Stellungnahmen 16 Stellungnahmen
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Offenlegung Plangebiet BP 89 N "Walnussweg-Schöneshof"

Bebauungsplan Nr. 89 N „Schöneshof Walnussweg“

Offenlage

gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Ausschuss Planen, Bauen und Wohnen hat in seiner Sitzung am 18.09.2025 gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 89 N „Schöneshof Walnussweg“ beschlossen:

  1. „Das Ergebnis der Beteiligungsverfahren gem. §§ 3, 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird zur Kenntnis genommen. Über die vorgebrachten Stellungnahmen (Anlage 6) wird, wie auch in der Abwägungstabelle (Anlage 7) dargestellt, entschieden.
  1. Der geänderte Entwurf des Bebauungsplans Nr. 89 N „Schöneshof Walnussweg“, bestehend aus der Planurkunde (Anlage 1), den Festsetzungen (Anlage 2), Begründung und dem Umweltbericht (Anlage 3), sowie ein Geohydrologisches Gutachten (Anlage 4) und die Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe 1 (Anlage 5) wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, hiermit die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.“

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung von Wohnbaufläche geschaffen.

Die Planunterlagen zur Offenlage liegen gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit vom

28.04.2026 bis einschließlich 29.05.2026

im Rathaus der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid, Hauptstraße 78 im Amt für Gemeindeentwicklung, Raum 212, während der Dienststunden aus.

Die Auslegung findet im Rathaus statt. Die öffentlichen Verfahrensunterlagen sind zusätzlich gemäß § 3 Absatz 2 BauGB auf der Internetseite der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid wie folgt eingestellt:

https://www.nk-se.de/umwelt-wohnen-bauen/bauleitplanung/beteiligungsverfahren

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Beschreibung der Bestandssituation und Bewertung der Umweltauswirkungen auf Schutzgüter:

  • Menschen, Tiere und Pflanzenwelt, Boden, Wasser, Luft und Klima, Landschaft, Kultur- und sonstige Sachgüter
  • Wechselwirkungen der einzelnen Schutzgüter

Weitere Umweltbelange:

  • Artenschutz
  • Oberflächen- und Grundwasser, Niederschlagswasserbeseitigung
  • Nutzung erneuerbarer Energien und deren sparsame, effiziente Nutzung
  • Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und Ausgleich nachteiliger Auswirkungen
  • Klima
  • Abwässer und Abfälle 
  • Emissionen
  • Umweltbericht
  • Geohydrologisches Gutachten
  • Ausgleich für Eingriffe in den Boden

Folgende wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB liegen mit öffentlich aus:

  • Stellungnahme des Aggerverbandes zur Beseitigung von Niederschlagswassers vom 12.03.2025
  • Stellungnahme des Rhein-Sieg-Kreises, Referat Wirtschaftsförderung und Strategische Kreisentwicklung zu Abfallwirtschaft, Schmutz-/Niederschlagswasserbeseitigung, Bodenschutz, Natur-, Landschafts- und Artenschutz, Umwelt und Artenschutz vom 03.04.2025

Soweit Bezug genommen wird auf technische Regelwerke, VDI-Richtlinien, DIN-Vorschriften sowie Richtlinien anderer Art, so werden diese zur jedermanns Einsicht bei der v. g. auslegenden Stelle bereitgehalten. Hier kann man sich auch über die Ziele und Zwecke sowie wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten lassen.

Gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4 a Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Bekanntmachungsanordnung:

Hiermit wird der vorstehende Beschluss ortsüblich bekannt gemacht. Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgt durch Aushang am Rathaus der Gemeinde in Neunkirchen und am Eingang der Gemeindebücherei/Bürgerbüro in Seelscheid (Bekanntmachungstafeln) gemäß § 16 der Hauptsatzung.

Übereinstimmungsbestätigung:

Gemäß § 2 Absatz 3 der Bekanntmachungsverordnung (BekanntmVO) wird hiermit bestätigt, dass der Wortlaut des vorstehenden Beschlusses mit dem Beschluss des Ausschusses für Planen, Bauen und Wohnen vom 18.09.2025 übereinstimmt und nach § 2 Abs. 1 und 2 BekanntmVO verfahren worden ist.

Neunkirchen-Seelscheid, den 14.04.2026

Der Bürgermeister

Vierkötter

Kontakt

Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid

Amt für Gemeindeentwicklung 
Hauptstraße 78
53819 Neunkirchen-Seelscheid

Telefon: 02247 / 303-0

Durchwahl: 02247/ 303-231

Mail: planung@neunkirchen-seelscheid.de

Teilnahmebedingungen

Innerhalb der o. g. Veröffentlichungsfrist können zu dem entsprechenden Verfahren von jedermann Stellungnahmen bei der vorgenannten Stelle abgegeben werden. Nach Ablauf der Veröffentlichungsfrist entscheidet der Rat der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid in öffentlicher Sitzung über die eingegangenen Stellungnahmen. Das Ergebnis wird mit Angabe der Entscheidungsgründe nach dem Satzungsbeschluss mitgeteilt.

Der Weg der digitalen Onlinestellungnahme bleibt unter Vorbehalt, sofern dieser Weg nicht für Sachfremde Eingaben missbraucht wird. Bitte melden Sie sich zur Abgabe einer Stellungnahme in diesem Portal an, damit ist sichergestellt, dass Sie über den laufenden Prozess jederzeit informiert sind.

Datenschutzerklärung

Für die Offenlage des Bebauungsplanverfahrens 89 N "Schöneshof Walnussweg"  gelten neben den allgemeinen Datenschutzhinweisen zum Beteiligungsportal folgende Hinweise:

1. Verantwortlicher und Datenschutzbeauftragter

Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten auf dem Beteiligungsportal ist

Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid

Amt für Gemeindeentwicklung 
Hauptstraße 78
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Telefon: 02247 / 303-0

Durchwahl: 02247/ 303-231

Mail: planung@neunkirchen-seelscheid.de

Die behördliche Datenschutzbeauftragte erreichen Sie per E-Mail oder unter der Adresse

Datenschutzbeauftragter
Hauptstraße 78
53819 Neunkirchen-Seelscheid
datenschutzbeautragter@neunkirchen-seelscheid.de

2. Welche Daten werden für welchen Zweck verarbeitet?

Auf dieser Webseite werden zum Zwecke der Stellungnahmeübergabe und aller damit verbundenen Aufgaben folgende personenbezogene Daten von Ihnen durch Mitarbeitende der unter 1. genannten verantwortlichen Stellen verarbeitet und bis zur erfolgreichen Abwicklung gespeichert:

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2.1 Wer erhält die Daten?

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Ihre Daten werden im Portal bis zum 8.Oktober 2026 gespeichert und danach automatisch gelöscht. Wir archivieren Ihre Daten danach nach den Gesetzlichen Vorgaben und Fristen in unserem Archiv.

3. Rechte der betroffenen Person

Soweit personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet werden, sind Sie betroffene Person gemäß der DSGVO. Daraus ergeben sich die folgenden Rechte für Sie:

  • Recht auf Auskunft, Art. 15 DSGVO: Die Betroffenen haben das Recht, Auskunft über ihre beim MHKBD verarbeiteten personenbezogenen Daten und insbesondere über ihren Verarbeitungszweck sowie ihre Speicherdauer zu erhalten.
  • Recht auf Berichtigung, Artikel 16 DSGVO: Dieses Recht umfasst, unrichtige personenbezogene Daten korrigieren oder unvollständige personenbezogene Daten vervollständigen zu lassen.
  • Recht auf Löschung, Artikel 17 DSGVO: Die Betroffenen haben das Recht, personenbezogene Daten löschen zu lassen. Daten können gelöscht werden, wenn die Verwendung zu dem bestimmten Zweck nicht mehr notwendig ist, die erteilte Einwilligung widerrufen wurde oder die personenbezogenen Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden. Dem Löschungsbegehren dürfen keine Rechtsgründe entgegenstehen, wie sie insbesondere in Artikel 17 Abs. 3 DSGVO aufgezählt werden.
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  • Recht auf Widerruf der erteilten Einwilligungserklärung: Soweit die Datenverarbeitung auf der Grundlage einer Einwilligung beruht, hat die betroffene Person das Recht, ihre erteilte Einwilligungserklärung jederzeit zu widerrufen.

Zwecks Wahrnehmung Ihrer Rechte als Nutzer hinsichtlich Ihrer personenbezogenen Daten, können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid wenden.

Recht auf Beschwerde:

Sie haben zudem das Recht, bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen (www.ldi.nrw.de) Beschwerde einzulegen. Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen erreichen Sie per Mail unter poststelle@ldi.nrw.de oder über die Adresse:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestraße 2-4
40213 Düsseldorf
Tel. 0211-384240
E-Mail poststelle@ldi.nrw.de.

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