Bebauungsplan Gemeinde Nordkirchen Frühzeitige Beteiligung

8. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 05.07.2025 bis 05.08.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Bekanntmachung

der vorzeitigen Unterrichtung gem. § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB der 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 Gewerbegebiet im Ortsteil Nordkirchen.

Der Rat der Gemeinde Nordkirchen hatte in seiner Sitzung am 24.06.2021 die Aufstellung der 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 „Gewerbegebiet“ beschlossen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 und 3 S. 1 aufgestellt.

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 1640, 1645 und 1906 in Flur 12, Gemarkung Nordkirchen.

Der Planvorentwurf wird mit der Begründung sowie den bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen gem. § 3 Abs. 1 BauGB vom 05.07.2025 bis zum 04.08.2025 auf der Homepage der Gemeinde Nordkirchen unter

https://serviceportal.nordkirchen.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/10370/show

und auf der Homepage der Landesregierung Nordrhein-Westfalen unter

https://beteiligung.nrw.de/portal/nordkirchen/beteiligung/themen

veröffentlicht.

Außerdem liegen die Unterlagen in diesem Zeitraum im Fachbereich Bauen, Planung und Umwelt im Bürogebäude in Nordkirchen, Ferdinand-Kortmann-Straße 2 a, Zimmer 12, während der Dienststunden zur Einsicht öffentlich aus.

Dienststunden sind:

Montag bis Mittwoch sowie Freitag 08:30 - 12:30 Uhr,

Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr,

Donnerstag 07:00 - 12:30 und 14:00 - 17:00 Uhr,

sowie nach Vereinbarung.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden, vorzugsweise über die zuvor genannten Webseiten. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderen Wegen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Gewerbegebiet“ unberücksichtigt bleiben.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

  1. Planbegründung, erstellt von Drees & Huesmann Stadtplaner PartGmbB, Bielefeld, 21.11.2024
  • enthält insbesondere Aussagen zum Immissionsschutz, zum Hochwasserschutz, zum Bodenschutz, zu Belangen der Landwirtschaft, zum Denkmalschutz und zu Altlasten.
  • Betroffene Schutzgüter: Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Natura 2000-Gebiete, Mensch und seine Gesundheit, Kulturgüter und Sachgüter.
  1. Geotechnischer Untersuchungsbericht - Orientierende Bodenuntersuchung -, erstellt von conTerra Geotechnische GmbH, Greven, 14.03.2024
  • Enthält Aussagen zu Bodenbelastungen, zum Bodenschutz, zu Altlasten, zur Gefährdungsabschätzung, zum Grundwasser
  • Betroffene Schutzgüter: Boden, Fläche, Wasser, Mensch und seine Gesundheit
  1. Fachbeitrag Schallschutz für den Verkehr- und Gewerbelärm, erstellt von RP Schalltechnik, Osnabrück, 18.11.2024

         Enthält Aussagen zum Lärmschutz, zu Gewerbelärm und zum Verkehrslärm

         Betroffene Schutzgüter: Mensch und seine Gesundheit,

Die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Gewerbegebiet“ wird im Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt und bedarf daher keiner Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.

Nordkirchen, den 01.07.2025

gez. Dietmar Bergmann

Bürgermeister

Kontakt

Daniel Schlecht

Gemeinde Nordkirchen

Fachbereich 3

Bauen, Planung und Umwelt

Team 30

Gemeindeentwicklung und Tiefbau

Teamleiter

Telefon:  +49 2596 917 3001

Mobil:      +49 175 746 058 4

daniel.schlecht@nordkirchen.de

Bohlenstraße 2

59394 Nordkirchen

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  • Lärmtechnisches Gutachten
  • Bodengutachten

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