Bebauungsplan Gemeinde Nordkirchen Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan "Wohr II" der Gemeinde Nordkirchen

  • Status Beendet
  • Zeitraum 20.12.2025 bis 23.01.2026
  • Stellungnahmen 2 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Bekanntmachung

der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes „Wohr II“ der Gemeinde Nordkirchen gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Rat der Gemeinde Nordkirchen hat in seiner Sitzung am 02.11.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohr II“ beschlossen.

Der Geltungsbereich umfasst einen Großteil des Flurstücks 108 sowie das Flurstück 109 der Flur 11 in der Gemarkung Capelle.

Der Planentwurf wird mit der Begründung und dem Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 20.12.2025 bis zum 23.01.2026 auf der Homepage der Gemeinde Nordkirchen unter

https://serviceportal.nordkirchen.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/10370/show

und auf der Homepage der Landesregierung Nordrhein-Westfalen unter

https://beteiligung.nrw.de/portal/nordkirchen/beteiligung/themen

veröffentlicht.

Außerdem liegen die Unterlagen in diesem Zeitraum im Fachbereich Bauen, Planung und Umwelt im Bürogebäude in Nordkirchen, Ferdinand-Kortmann-Straße 2a, während der Dienststunden zur Einsicht öffentlich aus.

Dienststunden sind:

Montag bis Mittwoch sowie Freitag 08:30 - 12:30 Uhr,

Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr,

Donnerstag 07:00 - 12:30 und 14:00 - 17:00 Uhr,

sowie nach Vereinbarung.

Die Gemeindeverwaltung bleibt am 24.12.2025, am 29.12.2025, am 30.12.2025 sowie am 31.12.2025 geschlossen.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden, vorzugsweise über die zuvor genannten Webseiten. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderen Wegen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Wohr II“ unberücksichtigt bleiben.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

1.    Planbegründung mit Umweltbericht, erstellt von WOLTERS PARTNER Stadtplaner GmbH, Coesfeld, Juni 2025

Begründung:

  • enthält insbesondere Aussagen zum Natur- und Landschaftsschutz, zum Biotop- und Artenschutz, zum Immissionsschutz (Geruch, Verkehrs- und Gewerbelärm), zum Hochwasserschutz, zum Bodenschutz, zum Klimaschutz, zu Belangen der Landwirtschaft, zum Denkmalschutz und zu Altlasten.
  • Betroffene Schutzgüter: Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Natura 2000-Gebiete, Mensch und seine Gesundheit, kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter.

Umweltbericht:

  • Mit den Zielen des Umweltschutzes in Fachgesetzen und Fachplanungen und deren Berücksichtigung bei der Planänderung.
  • Mit der Beschreibung der Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt.
  • Mit der Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung und bei Nichtdurchführung der Planung.
  • Mit Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen.
  • Betroffene Schutzgüter: Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Natura 2000-Gebiete, Mensch und seine Gesundheit, kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter.

2.    Immissionsschutz-Gutachten - Geruchsimmissionsprognose gem. TA Luft zur Bauleitplanung Wohr II in Nordkirchen -, erstellt vom Ingenieurbüro Möhler+Partner INGENIEURE, Ahaus, Oktober 2025

  • Enthält Aussagen zu Auswirkungen von bestehenden relevanten Tierhaltungsanlagen durch Geruchsemissionen auf die geplante Wohnnutzung im Plangebiet.
  • Betroffene Schutzgüter: Mensch und seine Gesundheit, Tiere.

3.    Schalltechnisches Gutachten - Immissionsprognose - Beurteilung der Geräuschimmissionen für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohr II“ in Nordkirchen-Capelle, erstellt vom Ingenieurbüro Richters & Hüls, Ahaus, November 2025

  • Enthält Aussagen zu den Auswirkungen von Verkehrs- und Gewerbelärm auf geplante Wohnnutzung.
  • Betroffene Schutzgüter: Mensch und seine Gesundheit.

4.    Umweltbezogene Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden aus den Beteiligungsschritten gem. § 3 Abs. 1 BauGB bzw. § 4 Abs. 1 BauGB:

Stellungnahme des Kreises Coesfeld vom 30.07.2025

      Zu den Themen: Bodenschutz, Immissionsschutz (Verkehrs- und Gewerbelärm), Landschaftsschutz, Kompensation.

      Betroffene Schutzgüter: Fläche, Boden, Klima, Mensch und seine Gesundheit, Landschaft, Pflanzen.

Stellungnahme der PLEdoc GmbH vom 07.07.2025

      Zum Thema: Kompensation.

      Betroffene Schutzgüter: Boden, Fläche, Landschaft, Klimaschutz.

Stellungnahme des Landesbetriebs Straßenbau Nordrhein-Westfalen vom 01.08.2025

      Zum Thema: Lärmschutz.

      Betroffene Schutzgüter: Mensch und seine Gesundheit.

Stellungnahme des Lippeverbandes vom 31.07.2025

      Zum Thema: Entwässerung.

      Betroffene Schutzgüter: Wasser, Mensch und seine Gesundheit.

Stellungnahme eines Bürgers vom 31.07.2025

      Zum Thema: Grünpflege, Trinkwasser, Abwasser.

      Betroffene Schutzgüter: Pflanzen, Mensch und seine Gesundheit, Wasser.

Nordkirchen, den 18.12.2025

gez. Stefanie Holz

Bürgermeisterin

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Daniel Schlecht

Gemeinde Nordkirchen

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