Bebauungsplan Gemeinde Nordkirchen Öffentliche Auslegung

8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 "Gewerbegebiet"

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 10.03.2026 bis 09.04.2026
  • Stellungnahmen 2 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Bekanntmachung

der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13a BauGB des Entwurfs der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Gewerbegebiet“ im Ortsteil Nordkirchen

Der Rat der Gemeinde Nordkirchen hatte in seiner Sitzung am 24.06.2021 die Aufstellung der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Gewerbegebiet“ beschlossen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 BauGB und Abs. 3 aufgestellt.

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 1640, 1645 und 1906 in Flur 12, Gemarkung Nordkirchen und ergibt sich aus dem nachfolgenden Übersichtsplan.

Der Planvorentwurf wird mit der Begründung sowie den bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen gem. § 3 Abs. 2 BauGB vom 10.03.2026 bis zum 09.04.2026 auf der Homepage der Gemeinde Nordkirchen unter

https://serviceportal.nordkirchen.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/10370/show

und auf der Homepage der Landesregierung Nordrhein-Westfalen unter

https://beteiligung.nrw.de/portal/nordkirchen/beteiligung/themen

veröffentlicht.

Außerdem liegen die Unterlagen in diesem Zeitraum im Fachbereich Bauen, Planung und Umwelt im Bürogebäude in Nordkirchen, Ferdinand-Kortmann-Straße 2 a, Zimmer 12, während der Dienststunden zur Einsicht öffentlich aus.

Dienststunden sind:

Montag bis Mittwoch sowie Freitag 08:30 - 12:30 Uhr,

Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr,

Donnerstag 07:00 - 12:30 und 14:00 - 17:00 Uhr,

sowie nach Vereinbarung.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden, vorzugsweise über die zuvor genannten Webseiten. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderen Wegen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Gewerbegebiet“ unberücksichtigt bleiben.

Die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Gewerbegebiet“ wird im Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt und bedarf daher keiner Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.

Nordkirchen, den 09.03.2026

gez. Stefanie Holz

Bürgermeisterin

Kontakt

Daniel Schlecht

Gemeinde Nordkirchen

Fachbereich 3

Bauen, Planung und Umwelt

Team 30

Gemeindeentwicklung und Tiefbau

Teamleiter

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