Umfrage Stadt Oberhausen Kunst und Kultur

Antrag auf einen Kleinzuschuss

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 29.04.2026 bis -
  • Teilnehmer 1 Teilnehmer
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Antrag auf einen Festkostenzuschuss für ein freies Kulturprojekt

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Wer stellt den Antrag?

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  • Interessengemeinschaften des Handwerks, der Industrie und des Handels sowie politische Parteien sind nicht antragsberechtigt.
  • Pflichtangabe
  • Pflichtangabe
  • Datenformat: E-Mail
  • Unter welcher E-Mail sind Sie für Rückfragen erreichbar?
  • Pflichtangabe
  • Datenformat: Text; maximale Länge: 500
  • Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort
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  • Datenformat: IBAN
  • Pflichtangabe
  • Datenformat: BIC

Angaben zum Projekt

  • Pflichtangabe
  • Pflichtangabe
  • Von wann bis wann läuft Ihr Projekt? Bitte beachten Sie, dass Ihr Projekt zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen haben darf!
  • Pflichtangabe
  • Bitte beachten Sie, dass Sie bei Veranstaltungen im öffentlichen Raum eine Genehmigung einholen müssen!
  • Pflichtangabe
  • Datenformat: Text; maximale Länge: 2000
  • Beschreiben Sie kurz, worum es in Ihrem Projekt geht! Sie haben dafür maximal 2000 Zeichen (inklusive Leerzeichen)! Projekte können nur eine Förderung erhalten, wenn sie nicht vereins- oder gruppeninternen Zwecken und Maßnahmen dienen, die sich ausschließlich auf die eigenen Mitglieder beziehen. Projekte zum Zweck des Sports, der Tierzucht, der Gartenpflege und des Brauchtums sowie solche, die parteipolitische oder religiöse Zielsetzungen verfolgen, sind ebenfalls von einer Förderung ausgeschlossen. Nicht förderfähig sind außerdem - allgemeine Ausstattungsgegenstände von Gebäuden, - Baumaßnahmen, - Brauchtumsfeste, - Ehrungen, - Fertigung und Beschaffung von Einheitskleidung, - Projekte, deren Ziel nicht in erster Linie Kunst und Kultur ist, sondern die als Rahmenprogramm für gesellige oder kommerzielle Veranstaltungen dienen (zum Beispiel Märkte, Kunsthandwerk, Gastronomie, Kirmes usw.), - Herstellungskosten für kommerzielle Publikationen, Medien und Tonträger, - Kataloge für Einzelkünstler*innen außerhalb von Ausstellungen, - Konzeptionen, - nicht-öffentliche Veranstaltungen. Projekte, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung oder gegen geltendes Recht gerichtet sind oder verstoßen, sind von einer Förderung ausgeschlossen, auch wenn sie die sonstigen Kriterien erfüllen.
  • Pflichtangabe

Finanzierung

Ausgaben - Geben Sie alle Ausgaben in Zusammenhang mit dem Projekt in ihrer Höhe an!

  • Pflichtangabe
  • Personalausgaben für - Auf- und Abbau - Buchhaltung - Dokumentation - Durchführung von Workshops - Gagen ​​​​​​​- die Herstellung von Barrierefreiheit - Koordination - Projektleitung - Öffentlichkeitsarbeit - technischen Support - Vor- und Nachbereitung Die Honoraruntergrenzen der künstlerischen Berufsverbände sind einzuhalten.
  • Pflichtangabe
  • Ausgaben für - Anschaffung erforderlicher technischer Kleingeräte bis zu 100,00 Euro brutto je Gerät, - Bewirtungskosten für Künstler*innen, - Büromaterial, - Druck von Prospekten, Broschüren, Flyern oder Plakaten (Hier gilt es eine ökologische Abwägung zu treffen. Je nach Adressat*innen sollten bevorzugt digitale Formate und Verbreitungsmedien genutzt werden.), - Fahrtkosten, - Gebühren für Platz- und WC-Nutzung, - GEMA, - Künstlersozialkasse, - Leihgebühr für Bestuhlung, Instrumente, Licht-, Video- und Tontechnik, - Porto, - Präsentationsmaterial, - Projektmaterial, - Raummiete inklusive Reinigung, - Sonderkontogebühren, - Tantiemen, - Telefon und Internet (grundsätzlich nur als Einzelnachweis, ggf. Prepaid), - Transporte, - Versicherungen.
  • Pflichtangabe
  • Datenformat: Text; maximale Länge: 500

Beantragter Zuschuss

  • Pflichtangabe
  • Bitte beachten Sie, dass Ihr Projekt mit der Höhe des Zuschusses ausfinanziert sein muss!
Pflichtangabe

Kontakt

kulturbuero@oberhausen.de

Datenschutzerklärung

Die erhobenen Daten werden zur Bearbeitung der Förderanträge sowie der Auszahlung genehmigter Fördergelder genutzt. Im Rahmen der Einbindung politischer Gremien in die Beschlussfassung werden auch personenbezogene Daten teilweise öffentlich einsehbar.

Mit Absenden des Formulares wird der Stadt Oberhausen die Einwilligung der Verarbeitung und der Veröffentlichung in politischen Vorlagen gegeben.

Informationen

Übersicht
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