Der Umwelt- und Planungsausschuss der Gemeinde Ostbevern hat in seiner Sitzung am 14.04.2026 den Beschluss zur Einleitung des Verfahrens der 55. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 2 Absatz 1 BauGB gefasst. Der Vorentwurf beinhaltet die Darstellung eines Sondergebietes, das der Erholung dient, mit der Zweckbestimmung „Wohnmobilstellplatz“. Auf der Grundlage dieses Vorentwurfs ist die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Der Vorentwurf der 55. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung liegt in der Zeit vom
22. April 2026 bis einschließlich 08. Mai 2026
bei der Gemeinde Ostbevern, Fachbereich III/Planen und Bauen, Am Rathaus 1, 48346 Ostbevern, Zimmer 2.12, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus. Der Planentwurf mit Begründung wird auf Wunsch erläutert und es besteht die Möglichkeit zur Erörterung und Abgabe von Stellungnahmen zur Niederschrift. Stellungnahmen können auch per E-Mail an goecke@ostbevern.de gesendet werden. Weitere Einzelheiten und Hinweise entnehmen Sie bitte der im Downloadbereich eingestellten amtlichen Bekanntmachung.
Die zur Verfügung stehenden Plandokumente können auch im Downloadbereich auf der Interseite der Gemeinde Ostbevern unter
www.ostbevern.de/rathaus/aktuelles/bekanntmachungen.de
eingesehen werden.
Gemeinde Ostbevern
Fachbereich III/Planen und Bauen
Klaus Hüttmann
Am Rathaus 1
48346 Ostbevern