Der Umwelt- und Planungsausschuss des Rates der Gemeinde Ostbevern hat in der Sitzung am 14.04.2024 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 64 "Energiepark Hülsheide" mit Begründung als Entwurf beschlossen.
Der Bürgermeister wurde beauftragt, den Bebauungsplanentwurf mit Begründung gem. § 3 Abs. 2 für die Dauer von dreißig Tagen öffentlich auszulegen und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen.
Das Plangebiet im Osten des Siedlungsbereichs im Außenbereich beidseits der Bundesstraße B 51 ist in dem beigefügten Übersichtsplan gekennzeichnet und umfasst eine Gesamtfläche von ca. 17,5 ha.
Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 64 "Energiepark Hülsheide" werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Photovoltaikmodulen mit Trafos, Speichertechnik etc. sowie einer Windenergieanlage mit einer Gesamthöhe von ca. 249,5 m auf Flächen nördlich und südlich der Bundesstraße B 51 geschaffen.
Es wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 64 "Energiepark Hülsheide", bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung einschließlich Umweltbericht sowie den nach Einschätzung der Gemeinde Ostbevern wesentlichen, bereits vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen in der Zeit vom
11.05.2026 bis einschließlich 12.06.2026
während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Ostbevern, Fachbereich Planen und Bauen, Zimmer 2.20, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt. Neben der Offenlegung im Fachbereich Planen und Bauen im Rathaus können die Unterlagen während des oben genannten Zeitraumes auch im Internet unter
www.ostbevern.de/Bürger/Bauen und Wohnen/Bauleitpläne.de
eingesehen werden. Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf vorgetragen werden. Die Stellungnahmen können beispielsweise schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder per Mail (huettmann@ostbevern.de) bei der vorgenannten Stelle abgegeben werden. Es wird gem. § 4 a Abs. 5 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.
Diese Bekanntmachung sowie die veröffentlichen Unterlagen können ferner im Beteiligungsportal des Landes NRW unter www.Beteiligung.nrw.de abgerufen werden.
Folgende nach Einschätzung der Gemeinde wesentliche bereits vorliegende umweltbezogene Informationen liegen vor und werden mit dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 64 „Energiepark Hülsheide“ öffentlich ausgelegt.
Informationen zum Schutzgut Mensch, Gesundheit und Bevölkerung
Informationen zum Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Informationen zu den Schutzgütern Fläche, Boden und Wasser
Informationen zu den Schutzgütern Klima und Luft
Informationen zu dem Schutzgut Landschaft und Landschaftsbild
Informationen zu den Schutzgütern Kultur- und sonstige Sachgüter
Gemeinde Ostbevern
Der Bürgermeister
Fachbereich Planen und Bauen
Klaus Hüttmann