Der Umwelt- und Planungsausschuss des Rates der Gemeinde Ostbevern hat in der Sitzung am 14.04.2024 die 54. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich der Begründung als Entwurf beschlossen.
Das Plangebiet im Osten des Siedlungsbereichs im Außenbereich beidseits der Bundesstraße B 51 ist in dem beigefügten Übersichtsplan gekennzeichnet und im wirksamen Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Um die geplante energetische Nutzung der Flächen mit der Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen und einer Windenergieanlage zu ermöglichen, werden diese Flächen im Rahmen des Änderungsverfahrens als Sonderbaufläche Freiflächen-PV und als Sonderbaufläche Windenergie als Beschleunigungsgebiet gemäß § 249 c BauGB dargestellt.
Der Bürgermeister wurde beauftragt, den Entwurf der 54. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer von dreißig Tagen öffentlich auszulegen und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen.
Es wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf der 54. Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung einschließlich Umweltbericht sowie den nach Einschätzung der Gemeinde Ostbevern wesentlichen, bereits vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen in der Zeit vom
11.05.2026 bis einschließlich 12.06.2026
während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Ostbevern, Fachbereich Planen und Bauen, Zimmer 2.20, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt. Neben der Offenlegung im Fachbereich Planen und Bauen im Rathaus können die Unterlagen während des oben genannten Zeitraumes auch im Internet unter
www.ostbevern.de/Bürger/Bauen und Wohnen/Bauleitpläne.de
eingesehen werden. Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf vorgetragen werden. Die Stellungnahmen können beispielsweise schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder per Mail (huettmann@ostbevern.de) bei der vorgenannten Stelle abgegeben werden. Es wird gem. § 4 a Abs. 5 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Diese Bekanntmachung sowie die veröffentlichen Unterlagen können ferner im Beteiligungsportal des Landes NRW unter www.Beteiligung.nrw.de abgerufen werden.
Folgende nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogene Informationen liegen vor und werden mit dem Entwurf der 54. Änderung des Flächennutzungsplanes öffentlich ausgelegt.
Informationen zum Schutzgut Mensch, Gesundheit und Bevölkerung
Informationen zum Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Informationen zu den Schutzgütern Fläche, Boden und Wasser
Informationen zu den Schutzgütern Klima und Luft
Informationen zu dem Schutzgut Landschaft und Landschaftsbild
Informationen zu den Schutzgütern Kultur- und sonstige Sachgüter
Gemeinde Ostbevern
Der Bürgermeister
Fachbereich III/Planen und Bauen
Klaus Hüttmann