Flächennutzungsplan Gemeinde Ostbevern Öffentliche Auslegung

54. Änderung des Flächennutzungsplanes

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 11.05.2026 bis 12.06.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
Bild vergrößern
Planzeichnung

Der Umwelt- und Planungsausschuss des Rates der Gemeinde Ostbevern hat in der Sitzung am 14.04.2024 die 54. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich der Begründung als Entwurf beschlossen.

Das Plangebiet im Osten des Siedlungsbereichs im Außenbereich beidseits der Bundesstraße B 51 ist in dem beigefügten Übersichtsplan gekennzeichnet und im wirksamen Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Um die geplante energetische Nutzung der Flächen mit der Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen und einer Windenergieanlage zu ermöglichen, werden diese Flächen im Rahmen des Änderungsverfahrens als Sonderbaufläche Freiflächen-PV und als Sonderbaufläche Windenergie als Beschleunigungsgebiet gemäß § 249 c BauGB dargestellt.

Der Bürgermeister wurde beauftragt, den Entwurf der 54. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer von dreißig Tagen öffentlich auszulegen und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen.

Es wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf der 54. Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung einschließlich Umweltbericht sowie den nach Einschätzung der Gemeinde Ostbevern wesentlichen, bereits vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen in der Zeit vom

11.05.2026 bis einschließlich 12.06.2026

während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Ostbevern, Fachbereich Planen und Bauen, Zimmer 2.20, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt. Neben der Offenlegung im Fachbereich Planen und Bauen im Rathaus können die Unterlagen während des oben genannten Zeitraumes auch im Internet unter

www.ostbevern.de/Bürger/Bauen und Wohnen/Bauleitpläne.de

eingesehen werden. Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf vorgetragen werden. Die Stellungnahmen können beispielsweise schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder per Mail (huettmann@ostbevern.de) bei der vorgenannten Stelle abgegeben werden. Es wird gem. § 4 a Abs. 5 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Diese Bekanntmachung sowie die veröffentlichen Unterlagen können ferner im Beteiligungsportal des Landes NRW unter www.Beteiligung.nrw.de abgerufen werden.

Folgende nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogene Informationen liegen vor und werden mit dem Entwurf der 54. Änderung des Flächennutzungsplanes öffentlich ausgelegt.

  1. Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
  • Kreis Warendorf vom 23.12.2025
  • Landwirtschaftskammer NRW vom 09.12.2025
  • Landesbetrieb Wald und Holz NRW vom 19.12.2025
  • Abwasserbetrieb TEO AöR vom 15.12.2025
  • Amprion GmbH vom 08.12.2025
  • Bezirksregierung Münster, Dezernat 25, vom 05.01.2026
  • Bezirksregierung Münster, Dezernat 33, vom 09.12.2025
  • Bezirksregierung Münster, Dezernat 54, vom 12.12.2025
  • Deutsche Telekom Technik GmbH, vom 08.12.2025
  • Landesbetrieb Straßenbau NRW vom 23.12.2025
  • LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen vom 09.12.2025
  • Thyssengas GmbH vom 12.12.2025
  • Wasser- und Bodenverband Ostbevern vom 17.12.2025
  1. Folgende Arten an umweltbezogenen Informationen sind verfügbar:

Informationen zum Schutzgut Mensch, Gesundheit und Bevölkerung

  • Hinweise zu Kampfmitteln
  • Aussagen zu verkehrs- und nutzungsbedingten Baubeschränkungen und Anbauverboten
  • Aussagen zu Immissionen resultierend aus Verkehr und Gewerbe
  • Aussagen zu Blendwirkungen durch Photovoltaikmodule
  • Aussagen zu Trinkwasser-/Heilquellenschutzgebiet

Informationen zum Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

  • Beurteilung der artenschutzrechtlichen Belange
  • Faunistisches Gutachten M. Schwartze (01/2025): Planung einer WEA in Ostbevern, Bestandserfassung der Artengruppe Avifauna
  • Faunistisches Gutachten M. Schwartze (09/2025): Planung einer WEA in Ostbevern, Aktualisierung der Greifvögel 2025
  • Bewertung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände (§ 44 BNatSchG)
  • Prüfung der Betroffenheit von FFH- und Vogelschutzgebieten
  • Bewertung von Biotopen und Lebensräumen

Informationen zu den Schutzgütern Fläche, Boden und Wasser

  • Flächeninanspruchnahme landwirtschaftlicher Böden und deren Wertigkeiten
  • Aussagen zu Boden und Bodenfunktionen
  • Umweltbericht mit Eingriffs-/Ausgleichsbilanz (Kortemeier Brokmann GmbH, 11/2025)
  • Aussagen zur Versickerung von Niederschlagswasser bei Starkregenereignissen
  • Aussagen zu Grund- und Oberflächenwasser

Informationen zu den Schutzgütern Klima und Luft

  • Aussagen zu Klimaschutz und Klimafolgenanpassung
  • Informationen aus dem fortgeschriebenen integrierten Klimaschutzkonzept der Gemeinde Ostbevern

Informationen zu dem Schutzgut Landschaft und Landschaftsbild

  • Lage im Landschaftsschutzgebiet gemäß Landschaftsplan „Ostbevern“
  • Aussagen zu den Auswirkungen auf den Landschaftsraum

Informationen zu den Schutzgütern Kultur- und sonstige Sachgüter

  • Aussagen zu Bau-/Boden- und Naturdenkmälern
  • Aussagen zur vorhandenen technischen Infrastruktur

Kontakt

Gemeinde Ostbevern

Der Bürgermeister

Fachbereich III/Planen und Bauen

Klaus Hüttmann

Gegenstände

Übersicht

Informationen

Übersicht
Zum Seitenanfang