Flächennutzungsplan Gemeinde Ostbevern Öffentliche Auslegung

25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ostbevern

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 28.09.2026 bis 30.10.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Bekanntmachung

über die öffentliche Auslegung der

25. Änderung des Flächennutzungsplanes

Der Umwelt- und Planungsausschuss des Rates der Gemeinde Ostbevern hat in der Sitzung am 07.07.2026 folgenden Beschluss gefasst:

Beschluss über den Entwurf und die öffentliche Auslegung

Die 25. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich der Begründung wird als Entwurf beschlossen. Der Planbereich der Flächennutzungsplanänderung ist dem Planauszug, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, zu entnehmen. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Entwurf der 25. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB für die Dauer von dreißig Tagen öffentlich auszulegen.

Übereinstimmungserklärung:

Gemäß § 2 Abs. 3 Bekanntmachungsverordnung – BekanntmVO - vom 26.08.1999 (GV. NRW. S. 516) in der zurzeit geltenden Fassung wird bestätigt, dass der Wortlaut mit dem Beschluss des Umwelt- und Planungsausschusses vom 07.07.2026 übereinstimmt und dass nach § 2 Abs. 1 und 2 der Bekanntmachungsverordnung verfahren worden ist.

Bekanntmachungsanordnung

Der Entwurf der 25. Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung einschließlich Umweltbericht wird gem. § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, in der Zeit vom

28.09.2026 bis einschließlich 30.10.2026

im Internet (www.ostbevern.de/Bürger/Bauen und Wohnen/Bauleitpläne) veröffentlicht. Ergänzend liegen die Unterlagen während der vorgenannten Frist zu den allgemeinen Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Ostbevern, Fachbereich III/Planen und Bauen, Zimmer 2.20, zur Einsicht aus.

Während der Veröffentlichungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf vorbringen. Die Stellungnahmen können schriftlich, elektronisch (per Mail an huettmann@ostbevern.de), mündlich zur Niederschrift oder über das Beteiligungsportal des Landes NRW unter www.Beteiligung.nrw bei der vorgenannten Stelle abgegeben werden.

Es wird gem. § 4a Abs. 5 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

  1. Schutzgut Mensch, Gesundheit, Bevölkerung
  • Umweltbericht mit Prüfung dieses Umweltbelangs und Aussagen zu Bestand und Auswirkungen der Planung
  • Geruchsgutachten - Immissionsprognose - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 17.2 „Vossko“ in 48346 Ostbevern, Bericht Nr. G-7022-01 vom 10.06.2026, Ingenieurbüro Richters & Hüls
  • Schalltechnisches Gutachten – Immissionsprognose - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 17.2 „Vossko“ in 48346 Ostbevern, Bericht Nr. L-7021-01 vom 10.06.2026, Ingenieurbüro Richters & Hüls
  • Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB mit Aussagen zu Immissionsschutz, altlastverdächtige Flächen und Altlasten, Behandlung der Abwässer)
  1. Schutzgut Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt
  • Umweltbericht mit Prüfung dieses Umweltbelangs und Aussagen zu Bestand und Auswirkungen der Planung
  • Fachbeitrag zur artenschutzrechtlichen Prüfung der Stufe I (ASP Stufe I) zum Bebauungsplan Nr. 17.2 „Vossko“, öKon – angewandte Ökologie und Landschaftsplanung GmbH, vom 30.04.2026
  • Stellungnahme der zuständigen Naturschutzbehörde des Kreises Warendorf
  • Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung mit Aussagen zu Artenschutz, Schutzgebieten, Biotopen

3. Schutzgut Fläche, Boden

  • Umweltbericht mit Prüfung dieses Umweltbelangs und Aussagen zu Bestand und Auswirkungen der Planung
  • Umweltbericht mit Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung (WOLTERS PARTNER, Stadtplaner GmbH, Coesfeld, September 2026)

4. Schutzgut Wasser

  • Umweltbericht mit Prüfung dieses Umweltbelangs und Aussagen zu Bestand und Auswirkungen der Planung
  • Aussagen zu Grund- und Oberflächenwasser, Trinkwasser-/Heilquellenschutzgebieten, Versickerung bei Starkregen
  • Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung zu diesem Themenfeld

5. Schutzgut Klima, Luft

  • Umweltbericht mit Prüfung dieses Umweltbelangs und Aussagen zu Bestand und Auswirkungen der Planung
  • Informationen aus dem fortgeschriebenen Klimaschutzkonzept der Gemeinde Ostbevern
  • Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung zu diesem Themenfeld

6. Schutzgut Landschaft

  • Umweltbericht mit Prüfung dieses Umweltbelangs und Aussagen zu Bestand und Auswirkungen der Planung
  • Lage im Landschaftsschutzgebiet gemäß Landschaftsplan Ostbevern; Aussagen zu Auswirkungen auf den Landschaftsraum
  • Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung zu diesem Themenfeld

7. Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

  • Umweltbericht mit Prüfung dieses Umweltbelangs und Aussagen zu Bestand und Auswirkungen der Planung
  • Aussagen zu Bau-/Boden- und Naturdenkmälern sowie zur vorhandenen technischen Infrastruktur
  • Stellungnahme der Denkmalfachbehörde (Landschaftsverband Westfalen-Lippe, LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen, Städtebauliche Denkmalpflege, Münster, 19.03.2024)
  • Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung zu diesem Themenfeld

8. Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern

  • Umweltbericht mit Aussagen zu möglichen Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Umweltbelangen und zu kumulativen Auswirkungen der Planung

Präklusionshinweis (§ 3 Abs. 3 BauGB)

Gemäß § 3 Absatz 3 BauGB wird ergänzend zu dem Hinweis nach Absatz 2 Satz 4 zweiter Halbsatz darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

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Der Bürgermeister

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