Bekanntmachung
über die öffentliche Auslegung der
25. Änderung des Flächennutzungsplanes
Der Umwelt- und Planungsausschuss des Rates der Gemeinde Ostbevern hat in der Sitzung am 07.07.2026 folgenden Beschluss gefasst:
Beschluss über den Entwurf und die öffentliche Auslegung
Die 25. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich der Begründung wird als Entwurf beschlossen. Der Planbereich der Flächennutzungsplanänderung ist dem Planauszug, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, zu entnehmen. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Entwurf der 25. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB für die Dauer von dreißig Tagen öffentlich auszulegen.
Übereinstimmungserklärung:
Gemäß § 2 Abs. 3 Bekanntmachungsverordnung – BekanntmVO - vom 26.08.1999 (GV. NRW. S. 516) in der zurzeit geltenden Fassung wird bestätigt, dass der Wortlaut mit dem Beschluss des Umwelt- und Planungsausschusses vom 07.07.2026 übereinstimmt und dass nach § 2 Abs. 1 und 2 der Bekanntmachungsverordnung verfahren worden ist.
Bekanntmachungsanordnung
Der Entwurf der 25. Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung einschließlich Umweltbericht wird gem. § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, in der Zeit vom
28.09.2026 bis einschließlich 30.10.2026
im Internet (www.ostbevern.de/Bürger/Bauen und Wohnen/Bauleitpläne) veröffentlicht. Ergänzend liegen die Unterlagen während der vorgenannten Frist zu den allgemeinen Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Ostbevern, Fachbereich III/Planen und Bauen, Zimmer 2.20, zur Einsicht aus.
Während der Veröffentlichungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf vorbringen. Die Stellungnahmen können schriftlich, elektronisch (per Mail an huettmann@ostbevern.de), mündlich zur Niederschrift oder über das Beteiligungsportal des Landes NRW unter www.Beteiligung.nrw bei der vorgenannten Stelle abgegeben werden.
Es wird gem. § 4a Abs. 5 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
3. Schutzgut Fläche, Boden
4. Schutzgut Wasser
5. Schutzgut Klima, Luft
6. Schutzgut Landschaft
7. Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
8. Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
Präklusionshinweis (§ 3 Abs. 3 BauGB)
Gemäß § 3 Absatz 3 BauGB wird ergänzend zu dem Hinweis nach Absatz 2 Satz 4 zweiter Halbsatz darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Gemeinde Ostbevern
Der Bürgermeister
Fachbereich III/Planen und Bauen
Klaus Hüttmann