Bebauungsplan Stadt Porta Westfalica Frühzeitige Beteiligung

2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2.5 "Westernfeld Ost"

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 02.02.2026 bis 06.03.2026
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Der Ausschuss für Planung, Umwelt- und Klimaschutz der Stadt Porta Westfalica hat in der Sitzung am 01.12.2025 beschlossen, die 2. Änderung des Bebauungsplan Nr. 2.5 „Gewerbegebiet Westernfeld Ost“ gem. § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB öffentlich auszulegen. Ziel der Änderung ist es eine Wendeanlage mit einem Radius von 14m im nordöstlichen Bereich des Bebauungsplans 2.5 zu errichten, sowie die Ermöglichung der Erschließung der südlichen Gewerbefläche über eine 70m lange private Erschließungsstraße. Die Bebauungsplanänderung wird im vereinfachten Verfahren gem. §13 BauGB aufgestellt.

„1. Der Ausschuss für Planung, Umweltschutz und Klimaschutz beauftragt die Verwaltung, für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2.5 „Gewerbegebiet Westernfeld-Ost“ die Öffentlichkeit, die Behörden sowie den zuständigen Bezirksausschuss II Barkhausen zu beteiligen. Die Beteiligung erfolgt nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB.

Beschluss: Einstimmig“

Die Beschlussvorlage über den Auslegungsbeschluss, die Anlagen sowie der Beschluss des Ausschusses sind der Druckvorlage 257/2025 im Sitzungsdienst auf der Internetseite der Stadt Porta Westfalica zu entnehmen.

Aufgrund der Natur des vereinfachten Verfahrens nach §13 BauGB ist kein Umweltbericht oder eine Umweltprüfung notwendig. Daher gibt es keine umweltbezogenen Unterlagen zur Einsichtnahme. Im Rahmen der Begründung wird auf Umweltaspekte und Schutzgüter eingegangen.

Die öffentliche Auslegung erfolgt vom 02.02.2026 bis einschließlich 06.03.2026. Der Planentwurf und die Begründung liegen in der oben genannten Zeit während der Dienststunden, und zwar

  • Montags von 8.30 bis 12.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr
  • Dienstags von 8.30 bis 12.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr
  • Mittwochs geschlossen
  • Donnerstags von 8.30 bis 12.30 und 14.00 bis 17.00 Uhr
  • Freitags von 8.30 bis 13.00 Uhr

im Sachgebiet Stadtplanung der Stadt Porta Westfalica in 32457 Porta Westfalica, Kempstraße 1, 2. OG, zu jedermanns Einsichtnahme aus. Über die Inhalte der Planung wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Um eine Terminvereinbarung wird gebeten (Tel.: 0571/791-325; E-Mail: stadtplanung@portawestfalica.de).

Zusätzlich können die Unterlagen auf der Internetseite der Stadt Porta Westfalica (www.portawestfalica.de/bauleitplanung) unter dem Punkt „Aktuelle Bauleitplanverfahren“ sowie „Aktuelle Flächennutzungsplanverfahren“ oder im digitalen Beteiligungsportal des Landes NRW (https://beteiligung.nrw.de) heruntergeladen werden.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Dies kann z.B. digital im Beteiligungsportal des Landes NRW, schriftlich oder per E-Mail an die o.g. Adressen erfolgen. Für die Abgabe von Stellungnahmen kann auf Wunsch auch ein individueller Termin unter o.g. Kontaktdaten vereinbart werden.

Bekanntmachungsanordnung

Der vorstehende Beschluss des Ausschusses für Planung und Umweltschutz der Stadt Porta Westfalica vom 01.09.2025 zur Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Der vorstehende Beschluss des Ausschusses für Planung, Umwelt- und Klimaschutz der Stadt Porta Westfalica vom 01.12.2025 zur Durchführung der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Der vorstehende Beschluss des Ausschusses für Planung, Umwelt- und Klimaschutz der Stadt Porta Westfalica vom 01.12.2025 zur Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Gemäß § 7 Absatz 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) in der zurzeit geltenden Fassung wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NRW gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf von sechs Monaten seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn

  • eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
  • die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
  • die Bürgermeisterin hat den Beschluss des Rates vorher beanstandet oder
  • der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Porta Westfalica, den 20.01.2026

Die Bürgermeisterin

Anke Grotjohann

Kontakt

Kontakt:

Stadt Porta Westfalica

Kempstraße 1

Sachgebiet Stadtplanung

Niklas Rosenkranz

Tel: 0571/791- 323 (Montags und Dienstags)

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