Amtliche Bekanntmachung der Stadt Porta Westfalica
Öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Im Findel“ in PW-Hausberge gem. § 3 (2) BauGB
Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz der Stadt Porta Westfalica hat in seiner Sitzung am 01.09.2025 beschlossen, die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Im Findel“ gem. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Ziel ist die Nachverdichtung im Siedlungsbereich in Hausberge. Die Bebauungsplanänderung wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) aufgestellt.
„1. Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz fasst die im Anhang 1 aufgeführten Beschlüsse zu den während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden vorgebrachten Anregungen und Bedenken.
2. Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz der Stadt Porta Westfalica beauftragt die Verwaltung gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB die Öffentlichkeit und die von der Planung berührten Behörden zu beteiligen.
Gesamtbeschluss: 11 Zustimmungen, 3 Gegenstimmen“
Die Beschlussvorlage über den Auslegungsbeschluss, die Anlagen sowie der Beschluss des Ausschusses sind der Druckvorlage 189/2025 im Sitzungsdienst auf der Internetseite der Stadt Porta Westfalica zu entnehmen.
Es liegen folgende umweltbezogenen Unterlagen zur Einsichtnahme vor:
[1] Fachbeitrag Artenschutz
[2] Beschreibung Umweltzustand und -auswirkungen als Teil der Begründung
[3] Stellungnahmen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB
Die Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren des Vorhabens insbesondere die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere und Pflanzen, auf Fläche, auf Boden und Wasser, auf Klima und Luft, auf das Orts- und Landschaftsbild sowie auf Kultur- und Sachgüter geprüft.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Pflanzen
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Fläche
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima und Luft
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Orts- und Landschaftsbild
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Die öffentliche Auslegung erfolgt vom 02.02.2026 bis einschließlich 06.03.2026. Der Planentwurf und die Begründung liegen in der oben genannten Zeit während der Dienststunden, und zwar
im Sachgebiet Stadtplanung der Stadt Porta Westfalica in 32457 Porta Westfalica, Kempstraße 1, 2. OG, zu jedermanns Einsichtnahme aus. Über die Inhalte der Planung wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Um eine Terminvereinbarung wird gebeten (Tel.: 0571/791-325; E-Mail: stadtplanung@portawestfalica.de).
Zusätzlich können die Unterlagen auf der Internetseite der Stadt Porta Westfalica (www.portawestfalica.de/bauleitplanung) unter dem Punkt „Aktuelle Bauleitplanverfahren“ sowie „Aktuelle Flächennutzungsplanverfahren“ oder im digitalen Beteiligungsportal des Landes NRW (https://beteiligung.nrw.de) heruntergeladen werden.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Dies kann z.B. digital im Beteiligungsportal des Landes NRW, schriftlich oder per E-Mail an die o.g. Adressen erfolgen. Für die Abgabe von Stellungnahmen kann auf Wunsch auch ein individueller Termin unter o.g. Kontaktdaten vereinbart werden.
Bekanntmachungsanordnung
Der vorstehende Beschluss des Ausschusses für Planung und Umweltschutz der Stadt Porta Westfalica vom 01.09.2025 zur Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(2) BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der vorstehende Beschluss des Ausschusses für Planung, Umwelt- und Klimaschutz der Stadt Porta Westfalica vom 01.12.2025 zur Durchführung der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(2) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der vorstehende Beschluss des Ausschusses für Planung, Umwelt- und Klimaschutz der Stadt Porta Westfalica vom 01.12.2025 zur Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(2) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Gemäß § 7 Absatz 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) in der zurzeit geltenden Fassung wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NRW gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf von sechs Monaten seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn
Porta Westfalica, den 13.01.2026
Die Bürgermeisterin
Anke Grotjohann
Kontakt: Stadt Porta Westfalica
Kempstraße 1
Sachgebiet Stadtplanung
Noah Lohmeyer
0571 / 791 325