Flächennutzungsplan Stadt Porta Westfalica Erneute Beteiligung

119. Änderung des Flächennutzungsplanes „Östliche Erweiterung GE Nammen“

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 26.01.2026 bis 06.03.2026
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Planzeichnung

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Porta Westfalica

Erneute Öffentliche Auslegung der 119. Änderung des Flächennutzungsplanes „Östliche Erweiterung GE Nammen“ gem. § 3 (2) BauGB

Der Ausschuss für Planung, Umwelt- und Klimaschutz der Stadt Porta Westfalica hat in seiner Sitzung am 01.12.2025 beschlossen, die 119. Änderung des Flächennutzungsplanes „Östliche Erweiterung GE Nammen“ gem. § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Die erneute öffentliche Auslegung erfolgt zur Ergänzung des bisherigen Verfahrens und zur Behebung festgestellter formeller Unvollständigkeiten. Ziel der 119. Änderung des Flächennutzungsplans ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des Gewerbegebiets Nammen.

„Der Ausschuss für Planung, Umweltschutz und Klimaschutz:

1. nimmt die in Anlage 1 aufgeführten Anregungen und Bedenken, die während der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB eingegangen sind, sowie die daraus resultierenden Änderungen der Verfahrensunterlagen zur Kenntnis,

2. beschließt die Wiederholung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die 119. Änderung des Flächennutzungsplans „Östliche Erweiterung GE Nammen“.

Beschluss: Einstimmig“

Die Beschlussvorlage über den Auslegungsbeschluss, die Anlagen sowie der Beschluss des Ausschusses sind der Druckvorlage 259/2025 im Sitzungsdienst auf der Internetseite der Stadt Porta Westfalica zu entnehmen.

Es liegen folgende umweltbezogenen Unterlagen zur Einsichtnahme vor:

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren des Vorhabens insbesondere die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere, auf Pflanzen, auf Fläche, auf Boden und Wasser, auf Klima und Luft, auf das Orts- und Landschaftsbild sowie auf Kultur- und Sachgüter im Rahmen eines Umweltberichts geprüft.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch

- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:

Schallemissionen, Immissionen, Erholungsfunktion

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Pflanzen und Tiere

- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:

Gehölzstrukturen und Grünstreifen, Artenschutz, Bodenschutz

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Fläche

- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:

Artenschutz, Bodenschutz

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden

- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:

Immissionen, Bodendenkmal, Bodenschutz, Versickerung, Bodenbeschaffenheit und –Funktion, Versiegelung

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser

- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:

Immissionen, Wasserableitung und Versickerung, Bodenschutz, Grundwasser

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima

- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:

Bodenschutz, Kalt- und Frischluftproduktion, Versiegelung

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Orts- und Landschaftsbild

- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:

Gehölzstrukturen und Grünstreifen, Artenschutz, Schutzgebiete

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kulturelles Erbe

- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:

Bodendenkmal, Schutzgebiet

Die öffentliche Auslegung erfolgt vom 02.02.2026 bis einschließlich 06.03.2026. Der Planentwurf und die Begründung liegen in der oben genannten Zeit während der Dienststunden, und zwar

  • Montags von 8.30 bis 12.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr
  • Dienstags von 8.30 bis 12.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr
  • Mittwochs geschlossen
  • Donnerstags von 8.30 bis 12.30 und 14.00 bis 17.00 Uhr
  • Freitags von 8.30 bis 13.00 Uhr

im Sachgebiet Stadtplanung der Stadt Porta Westfalica in 32457 Porta Westfalica, Kempstraße 1, 2. OG, zu jedermanns Einsichtnahme aus. Über die Inhalte der Planung wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Um eine Terminvereinbarung wird gebeten (Tel.: 0571/791-325; E-Mail: stadtplanung@portawestfalica.de).

Zusätzlich können die Unterlagen auf der Internetseite der Stadt Porta Westfalica (www.portawestfalica.de/bauleitplanung) unter dem Punkt „Aktuelle Bauleitplanverfahren“ sowie „Aktuelle Flächennutzungsplanverfahren“ oder im digitalen Beteiligungsportal des Landes NRW (https://beteiligung.nrw.de) heruntergeladen werden.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Dies kann z.B. digital im Beteiligungsportal des Landes NRW, schriftlich oder per E-Mail an die o.g. Adressen erfolgen. Für die Abgabe von Stellungnahmen kann auf Wunsch auch ein individueller Termin unter o.g. Kontaktdaten vereinbart werden.

Bekanntmachungsanordnung

Der vorstehende Beschluss des Ausschusses für Planung und Umweltschutz der Stadt Porta Westfalica vom 01.09.2025 zur Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(2) BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Der vorstehende Beschluss des Ausschusses für Planung, Umwelt- und Klimaschutz der Stadt Porta Westfalica vom 01.12.2025 zur Durchführung der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(2) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Der vorstehende Beschluss des Ausschusses für Planung, Umwelt- und Klimaschutz der Stadt Porta Westfalica vom 01.12.2025 zur Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(2) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Gemäß § 7 Absatz 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) in der zurzeit geltenden Fassung wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NRW gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf von sechs Monaten seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn

  • eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
  • die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
  • die Bürgermeisterin hat den Beschluss des Rates vorher beanstandet oder
  • der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Porta Westfalica, den 20.01.2026

Die Bürgermeisterin

Anke Grotjohann

Kontakt

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Stadt Porta Westfalica

Kempstraße 1 

Sachgebiet Stadtplanung

Duygu Cavlak

0571 / 791 325

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