Flächennutzungsplan Stadt Porta Westfalica Frühzeitige Beteiligung

120. Änderung Flächennutzungsplan der Stadt Porta Westfalica "Westernfeld West"

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 10.03.2026 bis 11.04.2026
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Planzeichnung

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Porta Westfalica

Bebauungsplan Nr. 2.6 „Gewerbegebiet Barkhausen-West“ – Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB

Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz der Stadt Porta Westfalica hat in seiner Sitzung am 08.06.2020 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 2.6 „Gewerbegebiet Barkhausen-West“ aufzustellen. Ziel ist die Festsetzung eines nutzungseingeschränkten Gewerbegebietes sowie die Optimierung der Erschließungssituation in der Gemarkung Barkhausen, Flur 5.

  1. Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz beschließt, den Bebauungsplan Nr. 2.6 „Gewerbegebiet Barkhausen-West“ aufzustellen. Ziel ist die Festsetzung eines nutzungseingeschränkten Gewerbegebietes sowie die Optimierung der Erschließungssituation in der Gemarkung Barkhausen, Flur 5.
  2. Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz beauftragt die Verwaltung, für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2.6 „Gewerbegebiet Barkhausen-West“ gemäß § 3 (1) BauGB die Öffentlichkeit und gemäß § 4 (1) BauGB die Behörden sowie den zuständigen Bezirksausschuss II (Barkhausen) frühzeitig zu beteiligen.

Gesamtbeschluss: Mehrheitlich dafür bei 2 Gegenstimmen“

Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 2.6 „Gewerbegebiet Barkhausen-West“ im Ortsteil Barkhausen

Die Beschlussvorlage über den Aufstellungsbeschluss, die Anlagen sowie der Beschluss des Ausschusses sind der Druckvorlage 131/2020 im Sitzungsdienst auf der Internetseite der Stadt Porta Westfalica zu entnehmen.

Die interessierte Öffentlichkeit kann sich im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungsrunde über die Ziele, Zwecke und Auswirkungen der vorgenannten Planung in der Zeit vom 10.03.2026 bis 10.04.2026 informieren. Der Planentwurf liegt in der oben genannten Zeit während der Dienststunden, und zwar

  • Montags von 8.30 bis 12.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr
  • Dienstags von 8.30 bis 12.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr
  • Mittwochs geschlossen
  • Donnerstags von 8.30 bis 12.30 und 14.00 bis 17.00 Uhr
  • Freitags von 8.30 bis 13.00 Uhr

im Sachgebiet Stadtplanung der Stadt Porta Westfalica in 32457 Porta Westfalica, Kempstraße 1, 2. OG, zu jedermanns Einsichtnahme aus. Über die Inhalte der Planung wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Um eine Terminvereinbarung wird gebeten (Tel.: 0571/791-325; E-Mail: noah.lohmeyer@portawestfalica.de).

Zusätzlich können die Unterlagen auf der Internetseite der Stadt Porta Westfalica (www.portawestfalica.de/bauleitplanung) unter dem Punkt „Aktuelle Bauleitplanverfahren“ oder im digitalen Beteiligungsportal des Landes NRW (https://beteiligung.nrw.de) heruntergeladen werden.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Dies kann z.B. digital im Beteiligungsportal des Landes NRW, schriftlich oder per E-Mail an die o.g. Adressen erfolgen. Für die Abgabe von Stellungnahmen kann auf Wunsch auch ein individueller Termin unter o.g. Kontaktdaten vereinbart werden.

Bekanntmachungsanordnung

Der vorstehende Beschluss des Ausschusses für Planung und Umweltschutz der Stadt Porta Westfalica vom 08.06.2020 zur Aufstellung des Bebauungsplanes sowie die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Gemäß § 7 Absatz 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) in der zurzeit geltenden Fassung wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NRW gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf von sechs Monaten seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn

  • eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
  • die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
  • die Bürgermeisterin hat den Beschluss des Rates vorher beanstandet oder
  • der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Porta Westfalica, den 25.02.2026

Die Bürgermeisterin

Anke Grotjohann

Kontakt

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Stadt Porta Westfalica

Kempstr. 1

32457 Porta Westfalica

Noah Lohmeyer

0571 / 791 325

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