Bebauungsplan Gemeinde Raesfeld Öffentliche Auslegung

ER 19 (Holten/Heideweg), 1. Erweiterung, 1. vereinfachte Änderung

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 13.03.2026 bis 15.04.2026
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Lageplan

B E K A N N T M A C H U N G

über die Aufstellung und Veröffentlichung des Bebauungsplanes ER 19 (Holten/Heideweg), 1. Erweiterung, 1. vereinfachte Änderung der Gemeinde Raesfeld

Verfahrensverlauf

Der Rat der Gemeinde Raesfeld hat in seiner Sitzung am 09.03.2026 beschlossen, den Bebauungsplan ER 19 (Holten/Heideweg), 1. Erweiterung, 1. vereinfachte Änderung, gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen und die Entwürfe des Bebauungsplanes und der dazugehörigen Begründung gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichen.

Der Bebauungsplan soll im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 13 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden.

Räumlicher Geltungsbereich

Das von der Änderung betroffene Plangebiet liegt im Süden der Ortslage Raesfeld-Erle, westlich der Straße Holten, südöstlich der Ginsterstraße und nördlich der Wehler Straße. Der räumliche Geltungsbereich ist in dem anliegenden Katasterplanausschnitt rot markiert dargestellt.

Folgende Grundstücke sind von der Änderung betroffen:
Gemarkung Erle, Flur 16 Flurstücke: 1160 bis 1210 (Katasterstand: 24.02.2026)

Ziel der Planung

Zur Sicherung einer umsetzbaren Planungsgrundlage sowie zur Gewährleistung der angestrebten städtebaulichen Entwicklung der Gebäudehöhen soll eine Anpassung der festgesetzten NHN-Bezugshöhen erfolgen. Dadurch sollen die planungsrechtlich maßgeblichen Höhenbezüge mit den Ausbauhöhen der Verkehrsflächen synchronisiert werden.

Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Entwürfe des Bebauungsplanes ER 19 (Holten/Heideweg), 1. Erweiterung, 1. vereinfachte Änderung, sowie der dazugehörigen Begründung können hier in der Zeit

vom 13. März 2026 bis einschließlich 15. April 2026

eingesehen werden.

Zusätzlich liegen die Unterlagen in dem oben genannten Zeitraum im Rathaus der Gemeinde Raesfeld, Weseler Straße 19, Flur im Obergeschoss vor den Räumen des Bauamtes (Zimmer 113-119), 46348 Raesfeld, während der folgenden Öffnungszeiten für jedermann zur Einsichtnahme aus:

montags bis freitags               8:30 Uhr bis 12:30 Uhr

montags und dienstags          14:30 Uhr bis 16:00 Uhr

donnerstags                           14:30 Uhr bis 18:00 Uhr

(Gesetzliche Feiertage ausgeschlossen)

Außerhalb dieser Zeiten ist eine Einsichtnahme nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können hier zu diesem Plan Stellungnahmen abgegeben werden.

Alternativ sollen Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an folgende Adresse übermittelt werden: bauleitplanung@raesfeld.de. Bei Bedarf kann die Stellungnahme auch schriftlich oder zur Niederschrift zu den vorgenannten Öffnungszeiten der Gemeinde Raesfeld (oder nach vorheriger Terminvereinbarung) abgegeben werden.

Gemäß § 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 4a Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

46348 Raesfeld, den 11.03.2026

Dirk Kuhmann

Bürgermeister

Kontakt

Herr Jens Beckmann
Telefon: 02865 955-172
E-Mail: j.beckmann@raesfeld.de

Frau Tiana Wilting
Telefon: 02865 955-192
E-Mail: t.wilting@raesfeld.de

Gegenstände

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Informationen

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