Bürgerantrag Rheinisch-Bergischer Kreis Umwelt, Klima und Nachhaltigkeit

Exklusive Thermografie-Aufnahmen für ausgewählte Gebäude im Rheinisch-Bergischen Kreis

  • Status Beendet
  • Zeitraum 12.01.2026 bis 23.01.2026
  • Teilnehmer 74 Teilnehmer
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CC BY 2.0 Bild von Tim Reckmann auf Flickr

Ist Ihr Zuhause energetisch einwandfrei – oder gibt es noch verborgenes Potenzial für Optimierungen? Wo verliert Ihr Haus Wärme, ohne dass Sie es merken? Sind Sie vielleicht gerade ins eigene Haus eingezogen und neugierig, ob die Gebäudehülle wirklich dicht ist?

Bei genau diesen Fragen setzt der Rheinisch-Bergische Kreis in Kooperation mit allen kreisangehörigen Städten und Gemeinden sowie den Energieversorgungsunternehmen Aggerenergie und Stadtwerke Rösrath an und bietet Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, sich aktiv um thermografische Aufnahmen und einen Bericht über den energetischen Zustand ihrer Immobilien zu bewerben.

Wer?

  • Bewerben können sich Bürgerinnen und Bürger mit privaten Immobilien im Rheinisch-Bergischen Kreis (z. B. Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte).

Was?

  • Pro kreisangehöriger Kommune werden durch Experten nach individueller Terminvereinbarung zwei private Immobilien thermografiert. Es entstehen mehrere Wärmebilder pro Immobilie, um ein umfassendes Bild des energetischen Zustands zu erhalten. Ziel ist es, Schwachstellen auf die Spur zu kommen und konkrete Handlungsansätze für energetische Sanierungen aufzuzeigen. 
  • Die Ergebnisse (Bilder und schriftliche Auswertungen) werden den Besitzerinnen und Besitzern kostenfrei zur Verfügung gestellt.
  • Die Aufnahmen werden zudem anonymisiert für die Öffentlichkeitsarbeit des Rheinisch-Bergischen Kreises und dessen Kooperationspartnern genutzt, z.B. für die geplanten Veranstaltungen im Frühjahr.

Warum?

  • Besitzerinnen und Besitzern erhalten ein umfassendes Bild des energetischen Zustands des Hauses.
  • Ziel ist es, Schwachstellen auf die Spur zu kommen und konkrete Handlungsansätze für energetische Sanierungen aufzuzeigen. Dadurch können Energie gespart sowie der Wohnkomfort und Immobilienwert gesteigert werden.

Wann?

  • Die Aufnahmen werden vorraussichtlich im Februar bei entsprechend geeigneten Temperaturen aufgenommen.
  • Die Veranstaltungen finden im Frühjahr in verschiedenen Kommunen statt.

Wie geht es weiter?

  • Interessierte melden sich bis zum 23. Januar 2026 über das Formular an. Um ein möglichst breites Bild und übertragbare Ergebnisse zu erhalten, wählt der Rheinisch-Bergische Kreis im Anschluss unter den Bewerbungen unterschiedliche Gebäudetypen verschiedener Baujahre und mit unterschiedlichen Sanierungsständen aus. Die Bewerberinnen und Bewerber werden vom Rheinisch-Bergischen Kreis zeitnah kontaktiert, um die weiteren Schritte abzustimmen.

Bei Fragen stehen Frau Schmid und Herr Beulker von der Energie und Klima Koordinierungsstelle des Rheinisch-Bergischen Kreises – Team EKKO unter klimaschutz@rbk-online.de zur Verfügung.

Persönliche Daten

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Angaben zum Haus

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  • Bitte ergänzen Sie besondere Merkmale Ihres Hauses (z.B. Holzhaus, Fachwerkhaus, verschieferte Fassade, denkmalgeschütztes Gebäude, Flachdachhaus, Passivhaus, o.Ä.).
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Weitere Angaben

Was ist für Sie der wichtigste Grund, an der Thermografie-Aktion teilzunehmen?
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Kontakt

Energie & Klima Koordinierungsstelle im Rheinisch-Bergischen Kreis

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Verantwortlicher
Landrat des Rheinisch-Bergischen Kreises
Amt für Mobilität und Klimaschutz

Am Rübezahlwald 7, 51469 Bergisch Gladbach
Tel. 02202 13 3250, klimaschutz@rbk-online.de
 

Behördlicher Datenschutzbeauftragter

Datenschutzbeauftragter des Rheinisch-Bergischen Kreises
Am Rübezahlwald 7, 51469 Bergisch Gladbach
Tel. 02202 13 2153, datenschutz@rbk-online.de
 

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Die im Antrag angegebenen personenbezogenen Daten werden zum Zweck der Prüfung des Antrages, der Bewilligung sowie Auszahlung der Fördergelder zur Finanzierung von Balkonsolaranlagen benötigt. Sie werden auch genutzt, um Personen mit geförderten Balkonsolaranlagen zu kontaktieren und das Einverständnis für die Veröffentlichung von Fotos der Anlagen zu erfragen.

Wesentliche Rechtsgrundlage

Förderprogramm nach Beschluss des Kreistages des Rheinisch – Bergischen Kreises vom 14.03.2024 Art. 6 Abs. 1 lit. e) DSGVO, § 3 DSG NRW

Die Daten sind im Regelfall bestimmt für Amt für Mobilität, Klimaschutz und regionale Projekte (Amt 84)

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Ihre personenbezogenen Daten werden für die Dauer der Zweckbindungsfrist von 5 Jahren gespeichert.

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Betroffene Personen haben folgende Rechte, sofern die gesetzlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Recht auf Auskunft zu den verarbeiteten Daten
  • Recht zum Widerruf einer Einwilligung
  • Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten
  • Recht auf Löschung oder Einschränkung der Datenverarbeitung
  • Recht auf Widerspruch wegen besonderer Umstände
  • Recht auf Beschwerde an die Aufsichtsbehörde

Zuständige Aufsichtsbehörde
Landesbeauftragte/Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit
Kavalleriestraße 2-4, 40213 Düsseldorf

Telefon: 0211/38424-0

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Internet: www.ldi.nrw.de

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