Flächennutzungsplan Stadt Recklinghausen Erneute Beteiligung

Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 25 - Polizeipräsidium/ regionales Trainingszentrum

  • Status Beendet
  • Zeitraum 01.12.2025 bis 16.12.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
Bild vergrößern

Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 4a Absatz 3 BauGB werden die geänderten Planunterlagen der Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 25 – Polizeipräsidium/ regionales Trainingszentrum – in der Zeit vom 01.12.2025 bis 15.12.2025 einschließlich auf der Internetseite der Stadt Recklinghausen www.recklinghausen.de/fnp-beteiligung bereitgestellt.

Auf der genannten Seite der Stadt Recklinghausen können Stellungnahmen zu den geänderten/ ergänzten Inhalten der Planunterlagen elektronisch übermittelt werden. Bei Bedarf können diese auch schriftlich (Stadt Recklinghausen, Technisches Rathaus, Fachbereich Stadtplanung Westring 51, 45659 Recklinghausen) oder mündlich in Rahmen eines Termins zur Niederschrift abgegeben werden.

Zusätzlich liegt die Planzeichnung im Fachbereich Stadtplanung im Foyer (Erdgeschoss) des Technischen Rathauses, Westring 51, 45659 Recklinghausen während der Öffnungszeiten (montags bis mittwochs und freitags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr, und donnerstags von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr) zur Einsichtnahme aus und es besteht die Möglichkeit zur digitalen Einsichtnahme in die Planunterlagen.

Zur Erläuterung der allgemeinen Ziele und Zwecke sowie den wesentlichen Auswirkungen der Planung kann ein Termin mit zuständigen Mitarbeiter*innen der Abteilung 61/1 - Stadtentwicklungsplanung – des Fachbereichs Stadtplanung unter der Telefonnummer 02361/50 - 2385 vereinbart werden. Dort ist zusätzlich Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Kontakt

Ann-Marie Schüth

Technisches Rathaus       
Raum 102      
Westring 51      
45659 Recklinghausen      
Telefon: 02361 / 50-2385    

Datenschutzerklärung

Hinweis zum Umgang mit personenbezogenen Daten

Alle abgegebenen Stellungnahmen werden für den weiteren politischen Beratungsprozess (Rat der Stadt Recklinghausen, Haupt- und Finanzausschuss sowei Ausschuss für Stadtentwicklung) anonymisiert. Dies bedeutet, dass die Namen und Daten der Personen, die eine Stellungsnahme abgegeben haben, lediglich für interne Auswertungszwecke gespeichert, nicht aber weiter veröffentlich werden. Die Verarbeitung und Speicherung der Daten erfolgt nach den geltenden rechtlichen Bestimmungen (§§ 3 und 15 Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen).

Weitere Hinweise zum Datenschutz sowie die Datenschutzerklärung der Stadt Recklinghausen finden Sie auf der Homepage der Stadt Recklinghausen unter dem Menüpunkt ‚Rathaus & Politik‘ – ‚Datenschutz‘.

Informationen

Übersicht
Zum Seitenanfang