Bebauungsplan Stadt Recklinghausen Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 334 - Dortmunder Straße / Eifelstraße

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 09.02.2026 bis 13.03.2026
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Planzeichnung

Zur Erläuterung der allgemeinen Ziele und Zwecke sowie der wesentlichen Auswirkungen der Planung werden gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Planunterlagen des Bebauungsplans Nr. 334 - Dortmunder Straße / Eifelstraße - in der Zeit vom 09. Februar 2026 bis einschließlich dem 13. März 2026 zur Einsicht auf der Internetseite der Stadt Recklinghausen unter www.recklinghausen.de/bebauungsplan bereitgestellt.

Auf der genannten Seite der Stadt Recklinghausen können Stellungnahmen zu den Planunterlagen elektronisch übermittelt werden, bei Bedarf können diese auch schriftlich (Fachbereich Stadtplanung, Westring 51, 45659 Recklinghausen) oder mündlich im Rahmen eines Termins zur Niederschrift abgegeben werden.

Zusätzlich liegt die Planzeichnung im Fachbereich Stadtplanung im Foyer (Erdgeschoss) des Technischen Rathauses, Westring 51, 45659 Recklinghausen während der Öffnungszeiten (montags bis mittwochs und freitags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr, und donnerstags von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr) zur Einsichtnahme aus und es besteht die Möglichkeit zur digitalen Einsichtnahme in die Planunterlagen.

Zur Erläuterung der allgemeinen Ziele und Zwecke sowie den wesentlichen Auswirkungen der Planung kann ein Termin mit den zuständigen Mitarbeiter*innen der Abteilung 61/2 - Städtebauliche Planung – des Fachbereichs Stadtplanung unter der Telefonnummer 02361/50 - 2388 vereinbart werden. Dort ist zusätzlich Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Am Donnerstag, den 26. Februar 2026, findet in Hörsaal A der Westfälischen Hochschule Campus Recklinghausen, August-Schmidt-Ring 10, 45665 Recklinghausen, ab 18 Uhr eine Informationsveranstaltung für Bürger*innen statt.

Kontakt

Fachbereich 61.2 Stadtplanung,  Tel: 02361-500

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