Verfahren Stadt Recklinghausen Räumliche Entwicklung

Offenlage des Einzelhandelskonzeptes Recklinghausen 2026

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 08.06.2026 bis 29.06.2026
Bild vergrößern
Entwurf des Einzelhandelskonzepts der Stadt Recklinghausen © Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH, Köln, 05/2026

Mit der Entwurfsfassung des Einzelhandelskonzepts 2026 erfolgt eine Fortschreibung der bestehenden Handlungsgrundlage aus dem Jahre 2019 zur Steuerung von Einzelhandelsvorhaben für die Gesamtstadt Recklinghausen.

Für eine rechtsichere Anwendung des Konzepts ist eine regelmäßige Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts erforderlich, um die gegenwärtigen Entwicklungen im Bereich des Einzelhandels aufgenommen und abgebildet zu haben. Nach Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Recklinghausen soll der Entwurf des fortgeschriebenen Einzelhandelskonzepts künftig als Grundlage zur Beurteilung von Einzelhandelsvorhaben dienen. Darüber hinaus soll es als sonstiges städtebauliches Entwicklungskonzept i.S.v. § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) eine bedeutsame Abwägungsgrundlage bei der Aufstellung von Bauleitplänen bilden.

Um diese Funktionen erfüllen zu können, umfasst das Einzelhandelskonzept folgende wesentliche Inhalte:

- die städtebaulichen Leitziele der Einzelhandels- und Zentrenentwicklung,

- das Sortimentskonzept durch die Recklinghäuser Sortimentsliste sowie

- das Standortkonzept durch die hierin dargestellte Zentren- und Standortstruktur mit den parzellenscharfen Abgrenzungen der zentralen Versorgungsbereiche und

- das Nahversorgungskonzept.

In der Zeit vom 08. Juni 2026 bis einschließlich zum 29. Juni 2026 findet die Offenlage zum Entwurf des Einzelhandelskonzepts 2026 statt, bei der die Gelegenheit besteht, zu dem Konzeptentwurf Stellung zu nehmen. Im Anschluss an die Offenlage werden die eingegangenen Stellungnahmen gesichtet und ihre Inhalte abgewogen. Das Ergebnis der Abwägung fließt in einen überarbeiteten Entwurf für das künftige Einzelhandelskonzept 2026 ein und soll in Folge durch den Rat der Stadt Recklinghausen als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Absatz 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen werden, um seine benannte rechtliche Wirkung zu entfalten. 

Über den folgenden Link gelangen Sie auf die Beteiligungsseite der Stadt Recklinghausen:

www.recklinghausen.de/beteiligung 

Datenschutzerklärung

Hinweis zum Umgang mit personenbezogenen Daten

Alle abgegebenen Stellungnahmen werden für den weiteren politischen Beratungsprozess (Rat der Stadt Recklinghausen, Haupt- und Finanzausschuss sowie Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt, Klima und Artenschutz) anonymisiert. Dies bedeutet, dass die Namen und Daten der Personen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, lediglich für interne Auswertungszwecke gespeichert, nicht aber weiter veröffentlicht werden. Die Verarbeitung und Speicherung der Daten erfolgt nach den geltenden rechtlichen Bestimmungen (§§ 3 und 15 Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen).

Weitere Hinweise zum Datenschutz sowie die Datenschutzerklärung der Stadt Recklinghausen finden Sie auf der Homepage der Stadt Recklinghausen unter dem Menüpunkt ‚Rathaus & Politik‘ – ‚Datenschutz‘.

Informationen

Übersicht
Zum Seitenanfang