Kontakt
Rhein-Kreis Neuss
013 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Petra Koch
Oberstraße 91
41460 Neuss
Tel: +49 (0) 2131 928-1306
Fax: +49 (0) 2131 928-81306
Email: petra.koch@rhein-kreis-neuss.de
Teilnahmebedingungen
Von der Förderung können Fairtrade Towns, Fairtrade Schools, Faire Kitas, Faire Jugendhäuser sowie Vereine und Eine-Welt-Gruppen im Rhein-Kreis Neuss profitieren. Sie stellen mit diesem Formular einen Antrag zur Förderung von Projekten und Aktionen.
Die Projekte und Aktionen sollen der Bildungsarbeit und Öffentlichkeitsarbeit zum Fairen Handel im Rhein-Kreis Neuss dienen und so genau wie möglich benannt werden.
Sie müssen im Rhein-Kreis Neuss in den Jahren 2026 und 2027 umgesetzt werden. Die Antragsfrist für die Fördermittel endet am 30. Juni 2027.
Möglich sind Vorhaben,
- die einen eindeutigen Schwerpunkt in der Bildungsarbeit oder in der Öffentlichkeitsarbeit haben und
- die zur Bewusstseinsbildung und Sensibilisierung für den Fairen Handel beitragen und
- die konkrete Umsetzungsmöglichkeiten und -maßnahmen aufzeigen, wie der Faire Handel vorangetrieben werden kann
Dies sind zum Beispiel:
- Projekte von Kitas, Schulen, Jugendhäusern, Vereinen oder Institutionen, die Aktionstage, Projektwochen oder Unterrichtsreihen zum Themenfeld durchführen
- Medien- oder Theaterprojekte zur Bewusstseinsförderung zum Fairen Handel
- sonstige Maßnahmen oder Veranstaltungen, die Bürgerinnen und Bürger aller Altersklassen einbeziehen und/oder einen Öffentlichkeitsschwerpunkt aufweisen
- Ausstattung für Veranstaltungen (z.B. Beachflags)
- möglich sind auch Maßnahmen, die von mehreren Projektpartnern und zusammen durchgeführt werden und zur weiteren Vernetzung führen
Wichtig ist der lokale Bezug zum Rhein-Kreis Neuss bzw. zu seinen Kommunen.
Antragstellende können bis zu 500 Euro Förderung beantragen. Sie geben bei der Antragstellung die voraussichtlichen Kosten für das Projekt an und teilen mit, ob ein Eigenanteil geplant ist. Wenn die Anschaffungen z.B. von Beachflags oder anderen Ausstattungs-Gegenständen geplant sind, senden Sie uns bitte detaillierte Informationen zu den Kosten (z.B. Link oder Screenshot einer Website).
Nicht gefördert werden Projekte, die kommerziell oder parteipolitisch ausgerichtet sind und die nicht mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung und den Werten des Grundgesetzes vereinbar sind.
Nicht möglich ist eine Kombination von Fördermitteln mit anderen Fördermitteln des Bundes.
Empfängerinnen und Empfänger verpflichten sich, in Pressemitteilungen, Broschüren, auf Plakaten und in Online-Medien, auf die Förderung in folgender Form hinzuweisen: Das Projekt wird gefördert mit dem Preisgeld des Rhein-Kreises Neuss beim Wettbewerb „Hauptstadt des Fairen Handels“. Dieser Wettbewerb wird im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung von der Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) von Engagement Global ausgerichtet.
Auch der Rhein-Kreis Neuss darf über geförderte Projekte und Aktivitäten in Veröffentlichungen berichten.
Datenschutzerklärung
Im Rahmen dieses Beteiligungsverfahrens werden folgende personenbezogene Daten des Antragstellers erhoben:
- Anrede
- Vorname
- Name
- E-Mail Adresse
Mit dem Absenden des Antrags stimmen Sie zu, dass Ihre personenbezogenen Daten gespeichert werden. Diese Daten werden gelöscht oder gesperrt, sobald der Zweck der Speicherung entfällt.
Es gilt die aktuelle Fassung der Datenschutzerklärung des Rhein-Kreises Neuss:
https://beteiligung.nrw.de/portal/rhein-kreis-neuss/informationen/datenschutz